Auslandsstudium (SMS) Musterklauseln

Auslandsstudium (SMS). Zur Berechnung der Bewilligungssumme für das Förderjahr 2009/2010 werden die realisierten Studierendenmobilitäten - Auslandsstudium im Xxxxxxxxxxxxx 2007/2008 („past performance“) und die Antragszahlen des Hochschuljahres 2007/2008 gegenübergestellt. Ist die realisierte Zahl größer gleich der Antragszahl, so wird die Antragszahl multipliziert mit einem monatlichen Fördersatz in Höhe von 185,- EUR bewilligt. Ebenso wird bei einem Aufwuchs von mehr als 20 % (Verhältnis Bewilligung zu Realisierung) immer die Antragszahl gewährt. In allen anderen Fällen erfolgt als Bewilligung die „past performance“, vorausgesetzt es gab eine. Die vorgenannte Erstbewilligung wird im Zuwendungsvertrag ausgewiesen. Die endgültige Fördersumme wird auf Basis des Abschlussberichtes ermittelt (ggf. Mehr- und Minderbedarf), vgl. Punkt 8. Weitere Mittel über die Summen im Grundvertrag hinaus (z. B. bei einem Mehrbedarf) werden mittels Zusatzvereinbarungen zu einem späteren Zeitpunkt zugewiesen. Die Förderung erfolgt analog des unter 3.1.1 dargestellten Prinzips. Die Zuwendung des DAAD an die Hochschulen berechnet sich aus einem monatlichen Fördersatz von 350,- EUR. Beträgt die negative Abweichung der Antragszahlen zu den Zahlen der „past performance“ sowie die Realisierung im Verhältnis zur Bewilligung nicht mehr als 15 %, so werden die Antragszahlen bewilligt. In allen anderen Fällen – außer bei „Nullmobilität“ im Bezugsjahr 2007/2008 – erfolgt als Bewilligung die „past performance“. Die vorgenannte Bewilligung wird im Zuwendungsvertrag (Grundvertrag) ausgewiesen. Die endgültige Fördersumme wird auf Basis des Abschlussberichtes 2009/2010 ermittelt (ggf. Mehr- und Minderbedarf), vgl. Punkt 8. Die Zuwendung des DAAD an die Konsortien berechnet sich aus einem monatlichen Fördersatz von 350,- EUR und erfolgt auf der Basis der Antragszahlen unter Berücksichtigung der Auswertung des Zwischenberichtes 2008/2009 sowie der bisher eingegangenen Mehr- oder Minderbedarfsmeldungen nach dem Zwischenbericht.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.