Studierendenmobilität Musterklauseln

Studierendenmobilität. Mit ihren 150 Partnern bietet die Hochschule Niederrhein viele Möglichkeiten eines Auslandsstudiums. Viele Studierende bevorzugen ein Praktikum in einer Firma – gerne auch im Ausland. Für weniger mobile Studierende bietet die Hochschule Niederrhein Seminare mit ausgewählten Partnern im Ausland: International Tax Week, Intensiv Programme mit skandinavischen Partnern, Postgraduiertenkurs Victimologie in Dubrovnik, gemeinsames Mastermodul mit Pamplona, Deutsch-Russischer Workshop aber auch 6-monatige Praktika in Bangladesch für Studierenden aus dem Bereich Textil- und Bekleidungstechnik. Die Hochschule Niederrhein strebt an, den Anteil mobiler Studierender von 6,5 % auf 10% zu erhöhen. Dabei ist zu beachten, dass Mobilitäten ohne Förderung nicht erfasst werden. Die Hochschule Niederrhein fördert den Austausch der Mitarbeiter in Forschung und Lehre. Die Mobilität wird sowohl ideell als auch finanziell voll unterstützt und anerkannt. Sie ist wesentlicher Bestandteil zur Förderung der kulturellen Kompetenz, der Kenntnisse der ausländischen Hochschule und des Austauschs von Studierenden. Die Hochschule strebt an, den Anteil der an ihr beschäftigten ausländischen Wissenschaftler zu erhöhen. Im Rahmen der Personalentwicklung steht den Mitarbeitern die Möglichkeit der Fortbildung an einer Partnerhochschule offen. Die notwendige Sprachkompetenz kann direkt an der Hochschule Niederrhein erworben werden. Das In-Institut für Arbeitssicherheit, Umweltschutz, Gesundheitsförderung und Effizienz (A.U.G.E.) am Fachbereich Wirtschaftsingenieurwesen forscht seit Jahren auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Seit 2008 unterhält die Hochschule Niederrhein eine psychosoziale Beratungsstelle, deren Inanspruchnahme, wie eine Evaluation zeigt, kontinuierlich zunimmt und die jährlich mit mehreren hundert Ratsuchenden ca. 1000 Beratungsgespräche durchführt. Aus Berufungsverfahren verfügt die Hochschule Niederrhein über eine langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der objektivierbaren Kriterien und Instrumente der Personalauswahl. Aktuell werden objektivierbare Kriterien auch bei der Auswahl des administrativen Personals etabliert. Objektive Auswahlkriterien ebenfalls bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen zu etablieren, entspricht dem hochschulweiten methodischen Vorgehen zur Rekrutierung von Personal. Die Hochschule entwickelt unter Berücksichtigung der Forschungsstrategie "Fortschritt NRW" vom 5. Juli 2013 und der gemeinsamen Erklärung der Hochschulrektorenkonferenz und d...
Studierendenmobilität. Eine steigende Zahl von Studierenden absolviert ein Praxissemester im Ausland oder ein Auslandsstudiensemester. Ebenso begrüßt die Hochschule Rhein-Waal eine zunehmende Zahl an Studierenden aus aller Welt zum Studium oder für kurze Studienaufenthalte, wobei sie diese auf dem Niveau von 26% verstetigen möchte. Die Anzahl der internationalen Studierenden, die ein Praktikum an der Hochschule Rhein-Waal absolvieren, soll erhöht werden. Die Hochschule Rhein-Waal lädt regelmäßig Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler für die Lehre und Forschung ein. Eine Finanzierung durch die Mittel des DAAD bildet eine wichtige Grundlage zur Umsetzung neben der Finanzierung durch die Hochschule selbst. Bereits sechs ausländische Wissenschaftler haben an der Hochschule Rhein– Waal für mehrere Semester in Lehre und Forschung gearbeitet. Diese Zahl gilt es zu verstetigen. Die Hochschule Rhein-Waal bietet einen Bachelorstudiengang „Qualität, Umwelt, Sicherheit und Hygiene“ an, so dass die hier genannten Themen gemeinsam mit den Stellen in der Hochschulverwaltung, Fakultäten und zentralen Einrichtungen eine konsequente Umsetzung erfahren. Die Hochschule führt die Diskussion zur nachhaltigen Entwicklung auf allen Ebenen. Die Verpflichtung zur nachhaltigen Qualität der Lehre durch hochschuldidaktische Weiterbildung und Evaluation für alle Lehrenden, die Förderung der Forschung durch strategische Unterstützung und wettbewerbliche finanzielle Förderung, auch durch kooperative Promotionen begleitet durch ein Graduiertenkolleg bilden wichtige Eckpunkte der Nachhaltigkeitsstrategie der Hochschule. Ebenso wird der Start des Weiterbildungsinstituts der Hochschule Rhein-Waal die nachhaltige Entwicklung der wissenschaftlichen Weiterbildung befördern. Personal und Infrastruktur wird die Hochschule Rhein-Waal im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes NRW entwickeln.
Studierendenmobilität. (a) Die Anzahl ausländischer Studierender an der Hochschule wird im Vereinbarungszeitraum gesteigert.
Studierendenmobilität. Die FH Aachen strebt an, den bestehenden deutlich überdurchschnittlich hohen Anteil von ausländischen Studierenden von derzeit ca. 20 % zu verstetigen. Die FH Aachen entwickelt zudem einen Maßnahmenkatalog, um die Anzahl der Incoming- und Outgoing-Students deutlich zu erhöhen. Dies soll z.B. durch den Ausbau von Mobilitätsfenstern ermöglicht werden, so dass Studierende einen Teil ihres Studiums an einer ausländischen Partnerhochschule verbringen können. Zusätzlich zu einem jährlich organisierten „ International Day“ bietet das Akademische Auslandsamt regelmäßige „RoadShows“ (Beratung vor Ort) zum Thema "Studieren im Ausland" an den einzelnen Standorten an.
Studierendenmobilität. Zur Förderung der internationalen Mobilität von Studierenden unterhält die Hochschule Partnerschaften mit zahlreichen Hochschulen weltweit und beteiligt sich an Program- men und Projekten von EU und DAAD (ERASMUS, XXXXXXXXX XX XXXXX, Ostpart- nerschaften, ISAP, XXXXXXXX u.a.). International grundständige Studierende werden im Rahmen mehrerer Stipendienprogramme gefördert. Die Fachhochschule Bielefeld beabsichtigt, die Anzahl ausländischer Studierender im Bachelor- und Masterstudium und die Anzahl deutscher Studierender im Bachelor- und Masterstudium, die im Vereinbarungszeitraum einen temporären Auslandsaufenthalt absolvieren, zu steigern. Ebenso soll die Zahl der lncomer weiterhin erhöht werden. Die Fachhochschule Bielefeld ist bestrebt, die Internationalisierung des wissenschaftli- chen Personals zu verbessern. Die Zahl der Auslandsaufenthalte von Lehrenden der Hochschule soll sich deshalb ebenso steigern wie die Zahl der ausländischen Gastwis- senschaftlerinnen und Gastwissenschaftler.
Studierendenmobilität a) Die Fachhochschule Südwestfalen strebt an, die Anzahl ausländischer Studierender an der Hoch- schule im Vereinbarungszeitraum zu steigern.
Studierendenmobilität 

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und