Studierendenmobilität Musterklauseln

Studierendenmobilität. Die Fachhochschule Düsseldorf richtet in den Studiengängen Mobilitätsfenster ein, die es Studierenden ermöglichen, einen Auslandsaufenthalt in ihr Studium zu integrieren. Geeignete Hochschulpartner im Ausland mit äquivalenten Studienangeboten garantie- ren die Anrechenbarkeit der dort erbrachten Studienleistungen. Gleichzeitig wird die Beratungs- und Betreuungsarbeit für Outgoings an der Fachhochschule Düsseldorf in- tensiviert. Die Fachhochschule Düsseldorf stellt wie bisher die Infrastruktur für die Betreuung und Beratung von Incomings zur Verfügung: Mentorenprogramme, Buddy-System, Will- kommenstage, landeskundliche Exkursionen, Sprachvorbereitung u.v.m. tragen zur At- traktivität des Hochschulstandorts Düsseldorf bei. In engem Kontakt zu den Partner- hochschulen im Ausland werden Konzepte für den Austausch erarbeitet. Die Fachhochschule Düsseldorf strebt an, Doppelabschlussprogramme verstärkt zu fördern. Die Hochschule beabsichtigt, den Anteil internationaler Studierender im Bachelor- und Masterstudium sowie den Anteil deutscher Studierender, die einen temporären Aus- landsaufenthalt absolvieren, zu erhöhen.
Studierendenmobilität. Die FH Aachen strebt an, den bestehenden deutlich überdurchschnittlich hohen Anteil von ausländischen Studierenden von derzeit ca. 20 % zu verstetigen. Die FH Aachen entwickelt zudem einen Maßnahmenkatalog, um die Anzahl der Incoming- und Outgoing-Students deutlich zu erhöhen. Dies soll z.B. durch den Ausbau von Mobilitätsfenstern ermöglicht werden, so dass Studierende einen Teil ihres Studiums an einer ausländischen Partnerhochschule verbringen können. Zusätzlich zu einem jährlich organisierten „ International Day“ bietet das Akademische Auslandsamt regelmäßige „RoadShows“ (Beratung vor Ort) zum Thema "Studieren im Ausland" an den einzelnen Standorten an.
Studierendenmobilität. Zur Förderung der internationalen Mobilität von Studierenden unterhält die Hochschule Partnerschaften mit zahlreichen Hochschulen weltweit und beteiligt sich an Program- men und Projekten von EU und DAAD (ERASMUS, XXXXXXXXX XX XXXXX, Ostpart- nerschaften, ISAP, XXXXXXXX u.a.). International grundständige Studierende werden im Rahmen mehrerer Stipendienprogramme gefördert. Die Fachhochschule Bielefeld beabsichtigt, die Anzahl ausländischer Studierender im Bachelor- und Masterstudium und die Anzahl deutscher Studierender im Bachelor- und Masterstudium, die im Vereinbarungszeitraum einen temporären Auslandsaufenthalt absolvieren, zu steigern. Ebenso soll die Zahl der lncomer weiterhin erhöht werden.
Studierendenmobilität. Eine steigende Zahl von Studierenden absolviert ein Praxissemester im Ausland oder ein Auslandsstudiensemester. Ebenso begrüßt die Hochschule Rhein-Waal eine zunehmende Zahl an Studierenden aus aller Welt zum Studium oder für kurze Studienaufenthalte, wobei sie diese auf dem Niveau von 26% verstetigen möchte. Die Anzahl der internationalen Studierenden, die ein Praktikum an der Hochschule Rhein-Waal absolvieren, soll erhöht werden.
Studierendenmobilität a) Die Fachhochschule Südwestfalen strebt an, die Anzahl ausländischer Studierender an der Hoch- schule im Vereinbarungszeitraum zu steigern. b) Die Hochschule unterstützt temporäre Auslandsaufenthalte ihrer Studierenden sowohl im Rahmen von Auslandssemestern als auch zur Durchführung von Auslandspraktika bzw. -praxisphasen.
Studierendenmobilität. (a) Die Anzahl ausländischer Studierender an der Hochschule wird im Vereinbarungszeitraum gesteigert. (b) Der Anteil deutscher Studierender im Bachelor- und Masterstudium an der Hochschule, die im Vereinbarungszeitraum einen temporären Auslandsaufenthalt absolvieren, wird gesteigert.
Studierendenmobilität. Mit ihren 150 Partnern bietet die Hochschule Niederrhein viele Möglichkeiten eines Auslandsstudiums. Viele Studierende bevorzugen ein Praktikum in einer Firma – gerne auch im Ausland. Für weniger mobile Studierende bietet die Hochschule Niederrhein Seminare mit ausgewählten Partnern im Ausland: International Tax Week, Intensiv Programme mit skandinavischen Partnern, Postgraduiertenkurs Victimologie in Dubrovnik, gemeinsames Mastermodul mit Pamplona, Deutsch-Russischer Workshop aber auch 6-monatige Praktika in Bangladesch für Studierenden aus dem Bereich Textil- und Bekleidungstechnik. Die Hochschule Niederrhein strebt an, den Anteil mobiler Studierender von 6,5 % auf 10% zu erhöhen. Dabei ist zu beachten, dass Mobilitäten ohne Förderung nicht erfasst werden.
Studierendenmobilität 

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  • Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises M09.80 Juvenile Arthritis bei sonstigen anderenorts klassifizierten Krankheiten: Mehrere Lokalisationen 1 2,00 EUR 93320

  • RISIKOFAKTOREN Die nachstehenden Ausführungen sind allgemeiner Art und beschreiben unterschiedliche Risikofaktoren, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können. Nachstehend sind einige Risikofaktoren aufgeführt, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können und auf die die Anleger ausdrücklich aufmerksam gemacht werden. Angaben zu zusätzlichen spezifischen Risiken, die mit den Anteilen eines Fonds verbunden sind, sind dem jeweiligen Nachtrag zu entnehmen. Diese Aufstellung ist jedoch nicht erschöpfend und es könnte noch weitere Erwägungen geben, die bezüglich einer Anlage zu berücksichtigen sind. Anleger sollten sich an ihre eigenen Berater wenden, bevor sie eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds in Betracht ziehen. Welche Faktoren für die Anteile eines bestimmten Fonds relevant sind, wird von mehreren Kriterien abhängig sein, die miteinander in Zusammenhang stehen, darunter u. a. die Art der Anteile, (gegebenenfalls) des Basiswertes, (gegebenenfalls) der Fondsanlagen und (gegebenenfalls) der zur Koppelung der Fondsanlagen an den Basiswert eingesetzten Techniken. Eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds sollte erst nach gründlicher Abwägung all dieser Faktoren erfolgen.

  • Urheberrecht ● Bei der Nutzung des pädagogischen Netzes der Schule und von Office 365 sind die geltenden rechtlichen Bestimmungen des Urheberrechtes zu beachten. Fremde Inhalte, deren Nutzung nicht durch freie Lizenzen wie Creative Commons, GNU oder Public Domain zulässig ist, haben ohne schriftliche Genehmigung der Urheber nichts im pädagogischen Netz oder in Office 365 zu suchen, außer ihre Nutzung erfolgt im Rahmen des Zitatrechts. ● Fremde Inhalte (Texte, Fotos, Videos, Audio und andere Materialien) dürfen nur mit der schriftlichen Genehmigung des Urhebers veröffentlicht werden. Dieses gilt auch für digitalisierte Inhalte. Dazu gehören eingescannte oder abfotografierte Texte und Bilder. Bei vorliegender Genehmigung ist bei Veröffentlichungen auf einer eigenen Website ist, der Urheber zu nennen, wenn dieser es wünscht. ● Bei der unterrichtlichen Nutzung von freien Bildungsmaterialien (Open Educational Resources - OER) sind die jeweiligen Lizenzen zu beachten und entstehende neue Materialien, Lernprodukte bei einer Veröffentlichung entsprechend der ursprünglichen Creative Commons Lizenzen zu lizenzieren. ● Bei von der Schule über das pädagogische Netz oder Office 365 zur Verfügung gestellten digitalen Inhalten von Lehrmittelverlagen ist das Urheberrecht zu beachten. Eine Nutzung ist nur innerhalb der schulischen Plattformen zulässig. Nur wenn die Nutzungsbedingungen der Lehrmittelverlage es gestatten, ist eine Veröffentlichung oder Weitergabe digitaler Inhalten von Lehrmittelverlagen zulässig. ● Stoßen Benutzer im pädagogischen Netz oder in Office 365 auf urheberrechtlich geschützte Materialien, sind sie verpflichtet, dieses bei einer verantwortlichen Person anzuzeigen. ● Die Urheberrechte an Inhalten, welche Benutzer eigenständig erstellt haben, bleiben durch eine Ablage oder Bereitstellung in Office 365 unberührt. Unzulässige Inhalte und Handlungen Benutzer sind verpflichtet, bei der Nutzung des pädagogischen Netzes und von Office 365 geltendes Recht einzuhalten. ● Es ist verboten, pornographische, gewaltdarstellende oder -verherrlichende, rassistische, menschenverachtende oder denunzierende Inhalte über das pädagogische Netz und Office 365 abzurufen, zu speichern oder zu verbreiten. ● Die geltenden Jugendschutzvorschriften sind zu beachten. ● Die Verbreitung und das Versenden von belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalten ist unzulässig. ● Die E-Mail Funktion von Office 365 darf nicht für die Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung genutzt werden.

  • Reklamationen 10.1 Wie auch immer genannte Reklamationen jeglicher Art schieben die Zahlungsverpflichtung der Gegenpartei nicht auf. Reklamationen werden vom Lieferanten nur angenommen, wenn diese per Einschreiben innerhalb von vierzehn Tagen nach der Lieferung der Sachen bei ihm geltend gemacht werden. Nach Ablauf der oben genannten Frist gilt die Lieferung als von der Gegenpartei unwiderruflich und bedingungslos angenommen. Eventuelle Rechtsforderungen sind unter Androhung deren Nichtigkeit innerhalb von einem Jahr nach der fristgerechten Reklamation anhängig zu machen. Der Nachweis der fristgerechten Reklamation ist Sache der Gegenpartei. Die Gegenpartei kann die Richtigkeit ihrer Reklamation nur anhand der Sachen beweisen, wobei ihr außerdem die Beweispflicht obliegt, dass diese Sachen die gleichen sind wie jene, die vom Lieferanten geliefert wurden und dass sich die Sachen in dem gleichen Zustand befinden wie beim Verlassen des Lagers des Lieferanten. 10.2 Abweichungen in Bezug auf Qualität, Maße, Farben, Oberflächenbehandlung und dergleichen, die technisch nicht zu verhindern oder laut Handelsbrauch allgemein zulässig sind, stellen keinen Reklamationsgrund dar. Reklamationen werden vom Lieferanten nur bearbeitet, wenn ihm Gelegenheit gegeben wurde, die Sachen im Originalzustand in der Originalverpackung zu kontrollieren. Vom Lieferanten werden nur Sachen angenommen, die in seinem Auftrag zurückgeschickt wurden und für die der Reklamationsgrund von ihm gebilligt wurde. Die Rücksendung erfolgt auf Rechnung und Risiko der Gegenpartei. Bei einer von der Gegenpartei nachgewiesenen und vom Lieferanten für begründet erachteten Reklamation kann der Lieferant nach eigenem Ermessen die Teile oder die Artikel, auf die sich die Reklamation bezieht, ersetzen oder der Gegenpartei gutschreiben, dies unter Ausschluss jeglicher anderer Rechte der Gegenpartei auf Schadenersatz. In Bezug auf Reklamationen wird jede Teillieferung als Einzellieferung betrachtet.

  • Anzuwendendes Recht Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Mietpreis Der vom Mieter an den Vermieter zu bezahlende Mietpreis ist im Mietvertrag geregelt und richtet sich grundsätzlich nach der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preisliste. Der Mietpreis wird pro Nacht berechnet. Der Preis pro Nacht kann variieren, je nachdem in welche Saison die jeweilige Nacht fällt. Neben der mietweisen Überlassung sind durch den Mietpreis, soweit nicht ausdrücklich zwischen Vermieter und Mieter schriftlich oder in Textform etwas anderes vereinbart wurde, nur die Kosten für die Kfz-Versicherung (vgl. § 11) sowie für Wartung und Verschleißreparaturen abgegolten. In welchem Umfang gefahrene Kilometer im Mietpreis enthalten sind kann der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste entnommen werden. Nicht im Mietpreis enthalten sind insbesondere Kraftstoffkosten, Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz- sowie Fährgebühren, Bußgelder und sonstige Strafgebühren sowie die sonstigen Betriebskosten. Diese Kosten sind ausschließlich vom Mieter zu tragen. Gibt der Mieter das Reisemobil vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurück, so hat er den vollen vertraglich vereinbarten Mietpreis zu zahlen, es sei denn, der Vermieter kann das Reisemobil im Zeitraum zwischen tatsächlicher Rückgabe und vereinbarten Ende der Miete anderweitig vermieten. Ist eine anderweitige Vermietung in diesem Zeitraum tatsächlich möglich, mindert sich der zu bezahlende Mietpreis entsprechend anteilig. Gibt der Mieter das Reisemobil nicht zu dem im Mietvertrag vereinbarten Termin an den Vermieter zurück, so ist der Vermieter berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als Nutzungsentschädigung ein Entgelt mindestens in Höhe des zuvor vereinbarten Mietzinses zu verlangen. Dies gilt auch, wenn den Mieter kein Verschulden an der verspäteten Rückgabe trifft. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behält sich der Vermieter vor.

  • Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nach den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet.

  • Überstunden Überstunden werden vergütet und/oder in Freizeit ausgeglichen. Tägliche und wöchentliche Ausbildungszeit10 Name/Anschrift der Ausbildungsstätte und den mit dem Betriebssitz für die Ausbildung üblicherweise zusammen- hängenden Bau-, Montage- und sonstigen Arbeitsstellen statt. Die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit beträgt Stunden.11 Die durchschnittliche wöchentliche Ausbildungszeit beträgt Der Ausbildungsnachweis wird wie folgt geführt: Es besteht ein Urlaubsanspruch Werktage Arbeitstage § 12 – Sonstige Vereinbarungen12 ; Hinweis auf anzuwendende Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen schriftlich elektronisch Anlage gemäß § 4 Nr. 1 des Berufsausbildungsvertrages13 Die beigefügten weiteren Bestimmungen (Blatt 2 / Ausfertigung für Ausbildende / S. 3 und S. 4) sind Gegenstand dieses Vertrages. Ort, Datum Unterschrift der/des Auszubildenden Stempel und Unterschrift des Ausbildenden Unterschrift(en) der/des gesetzlichen Vertreter/s

  • Baukostenzuschüsse 2.1. Der Kunde zahlt einen weiteren Baukostenzuschuss (BKZ), wenn der Kunde seine Leistungsanforderung (maximale Wärmeleistung/Anschlusswert) wesentlich erhöht. Wesentlichkeit ist dann anzunehmen, wenn eine Leistungssteigerung von 25 % erzielt wird. 2.2. Als angemessener BKZ zu den auf den Kunden entfallenden Kosten für die Erstellung oder Verstärkung von der örtlichen Versorgung dienenden Verteilungsanlagen gilt ein Anteil von 70 % dieser Kosten.