Auslieferung von Edelmetallen Musterklauseln

Auslieferung von Edelmetallen. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, von der Bank die Herausgabe der ihm gehörenden Edelmetalle in Barren der jeweils verwahrten Art zu verlangen. Nach Herausgabe der Edelmetalle an den Kunden wird das Edelmetalldepot entsprechend belastet. Eine Einlieferung von Edelmetallen zur Verwahrung ist ausgeschlossen. 10. Xxxx/Juni/September/Dezember vor dem nächsten Übergabetermin bei der Bank eingehen. Ist der 2. Zustellversuch nicht erfolgreich, lässt die Bank die Edelmetalle wieder bei der Lagerstelle (UBS AG in Zürich) einliefern. Im Falle einer Lieferung der Edelmetalle von der Verwahrstelle zur Bank nach Maßgabe von Nr. 9 Der Kunde ist verpflichtet dies eigenständig durchzuführen.
Auslieferung von Edelmetallen. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, von der Bank die Herausgabe der ihm gehörenden Edelmetalle in Barren der jeweils verwahrten Art zu verlangen. Nach Herausgabe der Edelmetalle an den Kunden wird das Edelmetallde- pot entsprechend belastet. Eine Einlieferung von Edelmetallen zur Verwah- rung ist ausgeschlossen. Die Übergabe der verwahrten Edelmetalle an den Kunden erfolgt in den Geschäftsräumen der Lagerstelle in Zürich, Schweiz. Die Übergabe ist frühestens fünf Bankarbeitstage nach Eingang eines entsprechenden Auftrags des Kunden bei der Bank möglich. Zum Zwecke der Herausgabe ermächtigt der Kunde die Bank, seine Daten an die Verwahrstelle weiterzugeben. Gleichzeitig wird die Bank die Verwahrstelle verpflichten, die Daten nur zur Erfüllung des Vertrages zu verwenden. Der Kunde ist verpflichtet dies eigenständig durchzuführen.
Auslieferung von Edelmetallen. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, von der Bank die Herausgabe der ihm gehörenden Edelmetalle in Barren der jeweils verwahrten Art zu verlan­ gen. Nach Herausgabe der Edelmetalle an den Kunden wird das Edel­ metalldepot entsprechend belastet. Eine Einlieferung von Edelmetallen zur Verwahrung ist ausgeschlossen.
Auslieferung von Edelmetallen. Grundsätzlich ist aufgrund der Stückelung in kleinste Gramm-Mengen eine Auslieferung von Edelmetallen nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wir bieten Ihnen jedoch die Möglichkeit zur Auslieferung kleinerer Mengen von Edelmetallen an. Details hierzu finden Sie in der nachstehenden Tabelle: Gold 100 Gramm 4,50 % des Nettobestellwertes 0,00 % 1.000 Gramm 3,25 % des Nettobestellwertes 0,00 % 12.500 Gramm Details auf Anfrage Schriftlich per E-Mail an: 0,00 % xxxxxxxxxxx@xxxxx.xx (Eingang des schriftlichen Auftrags spätestens 15 Bankarbeitstage im voraus) Silber 31.000 Gramm Details auf Anfrage Schriftlich per E-Mail an: 19,00 % xxxxxxxxxxx@xxxxx.xx (Eingang des schriftlichen Auftrags spätestens 15 Bankarbeitstage im voraus) Platin 5.000 Gramm Details auf Anfrage Schriftlich per E-Mail an: xxxxxxxxxxx@xxxxx.xx (Eingang des 19,00 % schriftlichen Auftrags spätestens 15 Bankarbeitstage im voraus) Palladium 5.000 Gramm Details auf Anfrage Schriftlich per E-Mail an: 19,00 % xxxxxxxxxxx@xxxxx.xx (Eingang des schriftlichen Auftrags spätestens 15 Bankarbeitstage im voraus) 1 Anlagegold ist gemäß § 25c UstG von der Mehrwertsteuer befreit. Bei Silber, Platin und Palladium fällt bei Auslieferung zusätzlich zu den Liefergebühren jeweils die gesetzliche MwSt. in Höhe von derzeit 19,00 % an. Der Kunde ist berechtigt, auf Anfrage bei der Bank die Herausgabe der ihm gehörenden Edelmetalle in Barren der jeweils verwahrten Art zu verlangen. Nach Herausgabe der Edelmetalle an den Kunden wird Ihr Fidor Smart Girokonto Bestand entsprechend reduziert. Eine Einlieferung von Edelmetallen zur Verwahrung ist ausgeschlossen. Auf Wunsch des Kunden lässt die Bank die Edelmetalle von der Verwahrstelle an ihren Geschäftssitz in München liefern und hält sie dort jeweils zum Monatsultimo zur Übergabe an den Kunden bereit. Der Auftrag zur Auslieferung muss spätestens fünfzehn Bankarbeitstage vor dem nächsten Übergabetermin bei der Bank eingehen. Erfolgt am Übergabetermin keine Abholung durch den Kunden, ist die Bank berechtigt, ein erhöhtes Depotführungsentgelt nach Maßgabe des jeweils gültigen Preis- und Bonusverzeichnisses zu erheben.

Related to Auslieferung von Edelmetallen

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.