Common use of Ausnahmen von der flexibilisierten Förderung Clause in Contracts

Ausnahmen von der flexibilisierten Förderung. 6.3.1 Die bewilligten Mittel für wissenschaftliche Geräte, deren Anschaffungskosten (Kaufpreis einschließlich Mehrwertsteuer und Nebenkosten) einzeln 10.000,-- EUR übersteigen, und für Kraftfahrzeuge (Investitionsmittel) können nicht zur Verstärkung anderer Ansätze herangezogen werden. Etwas anderes gilt, wenn die Beschaffung dieser Geräte durch die Hochschule bzw. Einrichtung selbst erfolgt (Selbstbeschaffung) und die DFG dieser Selbstbeschaffung zugestimmt hat. Sollen aus eingesparten Personal- oder Sachmitteln solche Geräte oder Kraftfahrzeuge beschafft werden, gelten die allgemeinen Regeln für wissenschaftliche Geräte (Ziff. 5.2).

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Ausnahmen von der flexibilisierten Förderung. 6.3.1 7.3.1 Die bewilligten Mittel für wissenschaftliche Geräte, deren Anschaffungskosten (Kaufpreis einschließlich Mehrwertsteuer und Nebenkosten) einzeln 10.000,-- 10.000,- EUR übersteigen, und für Kraftfahrzeuge (Investitionsmittel) können nicht zur Verstärkung anderer Ansätze herangezogen werden. Etwas anderes gilt, wenn die Beschaffung dieser Geräte durch die Hochschule bzw. Einrichtung selbst erfolgt (Selbstbeschaffung) und die DFG dieser Selbstbeschaffung zugestimmt hat. Sollen aus eingesparten Personal- oder Sachmitteln solche Geräte oder Kraftfahrzeuge beschafft werden, gelten die allgemeinen Regeln für wissenschaftliche Geräte (Ziff. 5.2).

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Ausnahmen von der flexibilisierten Förderung. 6.3.1 7.3.1 Die bewilligten Mittel für wissenschaftliche Geräte, deren Anschaffungskosten (Kaufpreis einschließlich Mehrwertsteuer und Nebenkosten) einzeln 10.000,-- EUR übersteigen, und für Kraftfahrzeuge (Investitionsmittel) können nicht zur Verstärkung anderer Ansätze herangezogen werden. Etwas anderes gilt, wenn die Beschaffung dieser Geräte durch die Hochschule bzw. Einrichtung selbst erfolgt (Selbstbeschaffung) und die DFG dieser Selbstbeschaffung zugestimmt hat. Sollen aus eingesparten Personal- oder Sachmitteln solche Geräte oder Kraftfahrzeuge beschafft werden, gelten die allgemeinen Regeln für wissenschaftliche Geräte (Ziff. 5.2).

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Ausnahmen von der flexibilisierten Förderung. 6.3.1 7.3.1 Die bewilligten Mittel für wissenschaftliche Geräte, deren Anschaffungskosten (Kaufpreis einschließlich Mehrwertsteuer und Nebenkosten) einzeln 10.000,-- 10.000,- EUR übersteigen, und für Kraftfahrzeuge (Investitionsmittel) können nicht zur Verstärkung anderer Ansätze herangezogen her- angezogen werden. Etwas anderes gilt, wenn die Beschaffung dieser Geräte durch die Hochschule bzw. Einrichtung selbst erfolgt (Selbstbeschaffung) und die DFG dieser Selbstbeschaffung zugestimmt hat. Sollen aus eingesparten Personal- oder Sachmitteln solche Geräte oder Kraftfahrzeuge beschafft werden, gelten die allgemeinen Regeln für wissenschaftliche Geräte (Ziff. 5.2).

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