Common use of Ausscheiden von Wertpapieren aus der Girosammelverwahrung Clause in Contracts

Ausscheiden von Wertpapieren aus der Girosammelverwahrung. (1) CBF erfüllt einen Auftrag auf Auslieferung von Wertpapieren aus der Girosammelverwahrung durch Übergabe von Wertpapieren am Schalter der CBF. §§ 7, 9 a Abs. 3 DepotG bleiben unberührt. Verlangt der Kunde die Auslieferung an einem anderen Ort, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald CBF die Wertpapiere einem vom Kunden oder einem mit Zustimmung des Kunden von CBF mit dem Transport beauftragten Dritten übergibt. Die Kosten der Übersendung trägt der Kunde.

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