AUSSCHLUSS DER VERANTWORTUNG Musterklauseln

AUSSCHLUSS DER VERANTWORTUNG. 9.1 Wir bemühen uns um die ordentliche Erbringung von Dienstleistungen im Sinne der Vertragsbestimmungen. Jedoch in Fällen von objektiven und unabwendbaren technischen Hindernissen oder anderen Tatsachen, die die Unmöglichkeit der Erfüllung verursachen, für solche Störungen, die wir nicht beeinflussen können, sind wir nicht verantwortlich. Wir unternehmen größtmögliche Bestrebungen im Interesse der unverzüglichen Lösung der entstandenen Hindernisse. In dem Fall, dass dem Anbieter Hindernisse bei der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung in dem Umfang entstehen, dass er nicht fähig ist, die Dienstleistungen ordentlich und rechtzeitig zu erbringen, ist er verpflichtet die genannte Tatsache dem Kunden unverzüglich mitzuteilen und ihm einen Ersatztermin für die Erfüllung im Sinne des abgeschlossenen Vertrages zu gewähren. Wenn der Kunde mit dem Ersatztermin nicht einverstanden ist, hat der Anbieter das Recht vom Vertrag abzutreten. Der Anbieter hat in diesem Fall kein Recht auf den Preis für die bestellte Dienstleistung, und auch nicht für ihren Teil, und das ohne Rücksicht darauf, wann es zum Rücktritt vom Vertrag gemäß diesem Punkt dieser AGB gekommen ist. In dem Fall, dass zum Tag des Rücktritts vom Vertrag gemäß diesem Punkt dieser AGB es zur Bezahlung des Preises für die Dienstleistung oder ihren Teil kam, ist der Anbieter verpflichtet, diese Summe dem Kunden innerhalb von 14 (in Worten: vierzehn) Tagen ab dem Rücktritt vom Vertrag zurückzugeben.
AUSSCHLUSS DER VERANTWORTUNG. Wir übernehmen - soweit nicht vorsätzliche oder grob fahrlässige Schadensverursachung vorliegt - keine Verantwortung für sämtliche unmittelbaren und mittelbaren Schäden, die entstehen durch:

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.