Ausschluss der Zahlungsbefreiung bei Arbeitslosigkeit. Sie können die Zahlungsbefreiung bei Arbeitslosigkeit zum Ende eines jeden Monats durch eine an uns gerichtete Erklärung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax, Brief) ausschließen. Die Erklärung muss uns spätestens einen Monat vor dem gewünschten Ende zugehen. Bezüglich des Beitragsanteils für die ausgeschlossene Zahlungsbefreiung bei Arbeitslosigkeit gilt Ziffer 10.4 entsprechend.
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Ausschluss der Zahlungsbefreiung bei Arbeitslosigkeit. Sie können die Zahlungsbefreiung bei Arbeitslosigkeit zum Ende eines jeden Monats durch eine an uns gerichtete Erklärung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax, Brief) ausschließen. Die Erklärung muss uns spätestens einen Monat vor dem gewünschten Ende zugehen. Bezüglich des Beitragsanteils für die ausgeschlossene Zahlungsbefreiung bei Arbeitslosigkeit gilt Ziffer 10.4 dieser Bedingungen entsprechend.
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