AUSSETZUNG DER BERECHNUNG DES. Nettoinventarwertes u nd der Ausgabe, der Rücknahme und des Umtausches von Anteilen 1. wenn ein Markt, welcher Grundlage für die Bewertung eines wesentlichen Teils des Vermögens des Teilfonds bildet, geschlossen ist oder wenn der Handel an einem solchen Markt beschränkt oder ausgesetzt ist; 2. bei politischen, wirtschaftlichen oder anderen Notfällen; oder 3. wenn wegen Beschränkungen der Übertragung von Vermögenswerten Geschäfte für den betreffenden Teilfonds undurchführbar werden. Die Aussetzung der Berechnung des Nettovermögenswertes eines Teilfonds beeinträchtigt die Berechnung des Nettovermögenswertes der anderen Teilfonds nicht, wenn keine der oben angeführten Bedingungen auf die anderen Teilfonds zutreffen. Der AIFM kann zudem auch den Beschluss zur vollständigen oder zeitweiligen Aussetzung der Ausgabe von Anteilen fassen, falls Neuanlagen das Erreichen des Anlageziels beeinträchtigen könnten. Die Ausgabe von Anteilen wird insbesondere dann zeitweilig eingestellt, wenn die Berechnung des Nettoinventarwertes pro Anteil eingestellt wird. Bei Einstellung der Ausgabe von Anteilen werden die Anleger umgehend per Mitteilung im Publikationsorgan sowie die in den Fondsdokumenten genannten Medien oder mittels dauerhaften Datenträgern (Brief, Fax, Email oder Vergleichbares) über den Grund und den Zeitpunkt der Einstellung informiert. Daneben ist der AIFM unter Wahrung der Interessen der Anleger berechtigt, erhebliche Rücknahmen erst zu tätigen, d.h. die Rücknahme zeitweilig auszusetzen, nachdem entsprechende Vermögenswerte des jeweiligen Teilfonds ohne Verzögerung unter Wahrung der Interessen der Anleger verkauft werden können. Solange die Rücknahme der Anteile ausgesetzt ist, werden keine neuen Anteile dieses Teilfonds ausgegeben. Umtäusche von Anteilen, deren Rückgabe vorübergehend eingeschränkt ist, sind nicht möglich. Die zeitweilige Aussetzung der Rücknahmen von Anteilen eines Teilfonds führt nicht zur zeitweiligen Einstellung der Rücknahme anderer Teilfonds, die von den betreffenden Ereignissen nicht berührt sind. Der AIFM achtet darauf, dass dem jeweiligen Teilfondsvermögen ausreichende flüssige Mittel zur Verfügung stehen, damit eine Rücknahme bzw. der Umtausch von Anteilen auf Antrag von Anlegern unter normalen Umständen unverzüglich erfolgen kann. Der AIFM teilt die Aussetzung der Anteilsrücknahme und -auszahlung unverzüglich der FMA Liechtenstein und in geeigneter Weise den Anlegern mit. Zeichnungs-, Rücknahme bzw. Umtauschanträge werden nach Wiederaufnahme der Berechnung des Nettoinventarwertes abgerechnet. Der Anleger kann seinen Zeichnungs- , Rücknahme- bzw. Umtauschantrag bis zur Wiederaufnahme des Anteilshandels widerrufen.
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Samples: Fondsvertrag, Fondsvertrag
AUSSETZUNG DER BERECHNUNG DES. Nettoinventarwertes u nd der Ausgabe, der Rücknahme und des Umtausches von Anteilen
1. wenn ein Markt, welcher Grundlage für die Bewertung eines wesentlichen Teils des Vermögens des Teilfonds AIF bildet, geschlossen ist oder wenn der Handel an einem solchen Markt beschränkt oder ausgesetzt ist;
2. bei politischen, wirtschaftlichen oder anderen Notfällen; oder
3. wenn wegen Beschränkungen der Übertragung von Vermögenswerten Geschäfte für den betreffenden Teilfonds AIF undurchführbar werden. Die Aussetzung der Berechnung des Nettovermögenswertes eines Teilfonds beeinträchtigt die Berechnung des Nettovermögenswertes der anderen Teilfonds nicht, wenn keine der oben angeführten Bedingungen auf die anderen Teilfonds zutreffen. Der AIFM kann zudem auch den Beschluss zur vollständigen oder zeitweiligen Aussetzung der Ausgabe von Anteilen fassen, falls Neuanlagen das Erreichen des Anlageziels beeinträchtigen könnten. Die Ausgabe von Anteilen wird insbesondere dann zeitweilig eingestellt, wenn die Berechnung des Nettoinventarwertes pro Anteil eingestellt wird. Bei Einstellung der Ausgabe von Anteilen werden die Anleger umgehend per Mitteilung im Publikationsorgan sowie die in den Fondsdokumenten genannten Medien oder mittels dauerhaften Datenträgern (Brief, Fax, Email oder Vergleichbares) über den Grund und den Zeitpunkt der Einstellung informiert. Daneben ist der AIFM unter Wahrung der Interessen der Anleger berechtigt, erhebliche Rücknahmen erst zu tätigen, d.h. die Rücknahme zeitweilig auszusetzen, nachdem entsprechende Vermögenswerte des jeweiligen Teilfonds AIF ohne Verzögerung unter Wahrung der Interessen der Anleger verkauft werden können. Solange die Rücknahme der Anteile ausgesetzt ist, werden keine neuen Anteile dieses Teilfonds des AIF ausgegeben. Umtäusche Umtauschen von Anteilen, deren Rückgabe vorübergehend eingeschränkt ist, sind ist nicht möglich. Die zeitweilige Aussetzung der Rücknahmen von Anteilen eines Teilfonds führt nicht zur zeitweiligen Einstellung der Rücknahme anderer Teilfonds, die von den betreffenden Ereignissen nicht berührt sind. Der AIFM achtet darauf, dass dem jeweiligen Teilfondsvermögen Fondsvermögen ausreichende flüssige Mittel zur Verfügung stehen, damit eine Rücknahme bzw. der Umtausch von Anteilen auf Antrag von Anlegern unter normalen Umständen unverzüglich erfolgen kann. Der AIFM teilt die Aussetzung der Anteilsrücknahme und -auszahlung unverzüglich der FMA Liechtenstein und in geeigneter Weise den Anlegern mit. Zeichnungs-, Rücknahme bzw. Umtauschanträge werden nach Wiederaufnahme der Berechnung des Nettoinventarwertes abgerechnet. Der Anleger kann seinen Zeichnungs- Zeichnungs-, Rücknahme- bzw. Umtauschantrag bis zur Wiederaufnahme des Anteilshandels widerrufen.
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Samples: Fondsvertrag, Fondsvertrag
AUSSETZUNG DER BERECHNUNG DES. Nettoinventarwertes u nd der Ausgabe, der Rücknahme und des Umtausches von Anteilen
1. ) wenn ein Markt, welcher Grundlage für die Bewertung eines wesentlichen Teils des Vermögens des Teilfonds AIF bildet, geschlossen ist oder wenn der Handel an einem solchen Markt beschränkt oder ausgesetzt ist;
2. ) bei politischen, wirtschaftlichen oder anderen Notfällen; oder
3. ) wenn wegen Beschränkungen der Übertragung von Vermögenswerten Geschäfte für den betreffenden Teilfonds AIF undurchführbar werden. Die Aussetzung der Berechnung des Nettovermögenswertes eines Teilfonds beeinträchtigt die Berechnung des Nettovermögenswertes der anderen Teilfonds nicht, wenn keine der oben angeführten Bedingungen auf die anderen Teilfonds zutreffen. Der AIFM kann zudem auch den Beschluss zur vollständigen oder zeitweiligen Aussetzung der Ausgabe von Anteilen fassen, falls Neuanlagen das Erreichen des Anlageziels beeinträchtigen könnten. Die Ausgabe von Anteilen wird insbesondere dann zeitweilig eingestellt, wenn die Berechnung des Nettoinventarwertes pro Anteil eingestellt wird. Bei Einstellung der Ausgabe von Anteilen werden die Anleger umgehend per Mitteilung im Publikationsorgan sowie die in den Fondsdokumenten genannten Medien oder mittels dauerhaften Datenträgern (Brief, Fax, Email oder Vergleichbares) über den Grund und den Zeitpunkt der Einstellung informiert. Daneben ist der AIFM unter Wahrung der Interessen der Anleger berechtigt, erhebliche Rücknahmen erst zu tätigen, d.h. die Rücknahme zeitweilig auszusetzen, nachdem entsprechende Vermögenswerte des jeweiligen Teilfonds AIF ohne Verzögerung unter Wahrung der Interessen der Anleger verkauft werden können. Solange die Rücknahme der Anteile ausgesetzt ist, werden keine neuen Anteile dieses Teilfonds des AIF ausgegeben. Umtäusche Umtauschen von Anteilen, deren Rückgabe vorübergehend eingeschränkt ist, sind nicht möglich. Die zeitweilige Aussetzung der Rücknahmen von Anteilen eines Teilfonds führt nicht zur zeitweiligen Einstellung der Rücknahme anderer Teilfonds, die von den betreffenden Ereignissen nicht berührt sind. Der AIFM achtet darauf, dass dem jeweiligen Teilfondsvermögen Fondsvermögen ausreichende flüssige Mittel zur Verfügung stehen, damit eine Rücknahme bzw. der Umtausch von Anteilen auf Antrag von Anlegern unter normalen Umständen unverzüglich erfolgen kann. Der AIFM teilt die Aussetzung der Anteilsrücknahme und -auszahlung unverzüglich der FMA Liechtenstein und in geeigneter Weise den Anlegern mit. Zeichnungs-, Rücknahme bzw. Umtauschanträge werden nach Wiederaufnahme der Berechnung des Nettoinventarwertes abgerechnet. Der Anleger kann seinen Zeichnungs- Zeichnungs-, Rücknahme- bzw. Umtauschantrag bis zur Wiederaufnahme des Anteilshandels widerrufen.
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Samples: Treuhandvertrag
AUSSETZUNG DER BERECHNUNG DES. Nettoinventarwertes u nd der Ausgabe, der Rücknahme und des Umtausches von Anteilen
1. wenn ein Markt, welcher Grundlage für die Bewertung eines wesentlichen Teils des Vermögens des Teilfonds AIF bildet, geschlossen ist oder wenn der Handel an einem solchen Markt beschränkt oder ausgesetzt ist;
2. bei politischen, wirtschaftlichen oder anderen Notfällen; oder
3. wenn wegen Beschränkungen der Übertragung von Vermögenswerten Geschäfte für den betreffenden Teilfonds AIF undurchführbar werden. Die Aussetzung der Berechnung des Nettovermögenswertes eines Teilfonds beeinträchtigt die Berechnung des Nettovermögenswertes der anderen Teilfonds nicht, wenn keine der oben angeführten Bedingungen auf die anderen Teilfonds zutreffen. Der AIFM kann zudem auch den Beschluss zur vollständigen oder zeitweiligen Aussetzung der Ausgabe von Anteilen fassen, falls Neuanlagen das Erreichen des Anlageziels beeinträchtigen könnten. Die Ausgabe von Anteilen wird insbesondere dann zeitweilig eingestellt, wenn die Berechnung des Nettoinventarwertes pro Anteil eingestellt wird. Bei Einstellung der Ausgabe von Anteilen werden die Anleger umgehend per Mitteilung im Publikationsorgan sowie die in den Fondsdokumenten genannten Medien oder mittels dauerhaften Datenträgern (Brief, Fax, Email oder Vergleichbares) über den Grund und den Zeitpunkt der Einstellung informiert. Daneben ist der AIFM unter Wahrung der Interessen der Anleger berechtigt, erhebliche Rücknahmen erst zu tätigen, d.h. die Rücknahme zeitweilig auszusetzen, nachdem entsprechende Vermögenswerte des jeweiligen Teilfonds AIF ohne Verzögerung unter Wahrung der Interessen der Anleger verkauft werden können. Solange die Rücknahme der Anteile ausgesetzt ist, werden keine neuen Anteile dieses Teilfonds des AIF ausgegeben. Umtäusche Umtauschen von Anteilen, deren Rückgabe vorübergehend eingeschränkt ist, sind ist nicht möglich. Die zeitweilige Aussetzung der Rücknahmen von Anteilen eines Teilfonds führt nicht zur zeitweiligen Einstellung der Rücknahme anderer Teilfonds, die von den betreffenden Ereignissen nicht berührt sind. Der AIFM achtet darauf, dass dem jeweiligen Teilfondsvermögen Fondsvermögen ausreichende flüssige Mittel zur Verfügung stehen, damit eine Rücknahme bzw. der Umtausch von Anteilen auf Antrag von Anlegern unter normalen Umständen unverzüglich erfolgen kann. Der AIFM teilt die Aussetzung der Anteilsrücknahme und -auszahlung unverzüglich der FMA Liechtenstein und in geeigneter Weise den Anlegern mit. Zeichnungs-, Rücknahme bzw. Umtauschanträge werden nach Wiederaufnahme der Berechnung des Nettoinventarwertes abgerechnet. Der Anleger kann seinen Zeichnungs- , Rücknahme- bzw. Umtauschantrag bis zur Wiederaufnahme des Anteilshandels widerrufen.
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AUSSETZUNG DER BERECHNUNG DES. Nettoinventarwertes u nd der Ausgabe, der Rücknahme und des Umtausches von Anteilen
1. ) wenn ein Markt, welcher Grundlage für die Bewertung eines wesentlichen Teils des Vermögens des Teilfonds AIF bildet, geschlossen ist oder wenn der Handel an einem solchen Markt beschränkt oder ausgesetzt ist;
2. ) bei politischen, wirtschaftlichen oder anderen Notfällen; oder
3. ) wenn wegen Beschränkungen der Übertragung von Vermögenswerten Geschäfte für den betreffenden Teilfonds AIF undurchführbar werden. Die Aussetzung der Berechnung des Nettovermögenswertes eines Teilfonds beeinträchtigt die Berechnung des Nettovermögenswertes der anderen Teilfonds nicht, wenn keine der oben angeführten Bedingungen auf die anderen Teilfonds zutreffen. Der AIFM kann zudem auch den Beschluss zur vollständigen oder zeitweiligen Aussetzung der Ausgabe von Anteilen fassen, falls Neuanlagen das Erreichen des Anlageziels beeinträchtigen könnten. Die Ausgabe von Anteilen wird insbesondere dann zeitweilig eingestellt, wenn die Berechnung des Nettoinventarwertes pro Anteil eingestellt wird. Bei Einstellung der Ausgabe von Anteilen werden die Anleger umgehend per Mitteilung im Publikationsorgan sowie die in den Fondsdokumenten genannten Medien oder mittels dauerhaften Datenträgern (Brief, Fax, Email oder Vergleichbares) über den Grund und den Zeitpunkt der Einstellung informiert. Daneben ist der AIFM unter Wahrung der Interessen der Anleger berechtigt, erhebliche Rücknahmen erst zu tätigen, d.h. die Rücknahme zeitweilig auszusetzen, nachdem entsprechende Vermögenswerte des jeweiligen Teilfonds AIF ohne Verzögerung unter Wahrung der Interessen der Anleger verkauft werden können. Solange die Rücknahme der Anteile ausgesetzt ist, werden keine neuen Anteile dieses Teilfonds des AIF ausgegeben. Umtäusche von Anteilen, deren Rückgabe vorübergehend eingeschränkt ist, sind nicht möglich. Die zeitweilige Aussetzung der Rücknahmen von Anteilen eines Teilfonds führt nicht zur zeitweiligen Einstellung der Rücknahme anderer Teilfonds, die von den betreffenden Ereignissen nicht berührt sind. Der AIFM achtet darauf, dass dem jeweiligen Teilfondsvermögen Fondsvermögen ausreichende flüssige Mittel zur Verfügung stehen, damit eine Rücknahme bzw. der Umtausch von Anteilen auf Antrag von Anlegern unter normalen Umständen unverzüglich erfolgen kann. Der AIFM teilt die Aussetzung der Anteilsrücknahme und -auszahlung unverzüglich der FMA Liechtenstein und in geeigneter Weise den Anlegern mit. Zeichnungs-, Rücknahme bzw. Umtauschanträge werden nach Wiederaufnahme der Berechnung des Nettoinventarwertes abgerechnet. Der Anleger kann seinen Zeichnungs- Zeichnungs-, Rücknahme- bzw. Umtauschantrag bis zur Wiederaufnahme des Anteilshandels widerrufen.
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AUSSETZUNG DER BERECHNUNG DES. Nettoinventarwertes u nd und der Ausgabe, der Rücknahme und des Umtausches von Anteilen
1. ) wenn ein Markt, welcher Grundlage für die Bewertung eines wesentlichen Teils des Vermögens des Teilfonds AIF bildet, geschlossen ist oder wenn der Handel an einem solchen Markt beschränkt oder ausgesetzt ist;
2. ) bei politischen, wirtschaftlichen oder anderen Notfällen; oder
3. ) wenn wegen Beschränkungen der Übertragung von Vermögenswerten Geschäfte für den betreffenden Teilfonds AIF undurchführbar werden. Die Aussetzung der Berechnung des Nettovermögenswertes eines Teilfonds beeinträchtigt die Berechnung des Nettovermögenswertes der anderen Teilfonds nicht, wenn keine der oben angeführten Bedingungen auf die anderen Teilfonds zutreffen. Der AIFM kann zudem auch den Beschluss zur vollständigen oder zeitweiligen Aussetzung der Ausgabe von Anteilen fassen, falls Neuanlagen das Erreichen des Anlageziels beeinträchtigen könnten. Die Ausgabe von Anteilen wird insbesondere dann zeitweilig eingestellt, wenn die Berechnung des Nettoinventarwertes pro Anteil eingestellt wird. Bei Einstellung der Ausgabe von Anteilen werden die Anleger umgehend per Mitteilung im Publikationsorgan sowie die in den Fondsdokumenten genannten Medien oder mittels dauerhaften Datenträgern (Brief, Fax, Email oder Vergleichbares) über den Grund und den Zeitpunkt der Einstellung informiert. Daneben ist der AIFM unter Wahrung der Interessen der Anleger berechtigt, erhebliche Rücknahmen erst zu tätigen, d.h. die Rücknahme zeitweilig auszusetzen, nachdem entsprechende Vermögenswerte des jeweiligen Teilfonds AIF ohne Verzögerung unter Wahrung der Interessen der Anleger verkauft werden können. Solange die Rücknahme der Anteile ausgesetzt ist, werden keine neuen Anteile dieses Teilfonds des AIF ausgegeben. Umtäusche Umtauschen von Anteilen, deren Rückgabe vorübergehend eingeschränkt ist, sind nicht möglich. Die zeitweilige Aussetzung der Rücknahmen von Anteilen eines Teilfonds führt nicht zur zeitweiligen Einstellung der Rücknahme anderer Teilfonds, die von den betreffenden Ereignissen nicht berührt sind. Der AIFM achtet darauf, dass dem jeweiligen Teilfondsvermögen Fondsvermögen ausreichende flüssige Mittel zur Verfügung stehen, damit eine Rücknahme bzw. der Umtausch von Anteilen auf Antrag von Anlegern unter normalen Umständen unverzüglich erfolgen kann. Der AIFM teilt die Aussetzung der Anteilsrücknahme und -auszahlung unverzüglich der FMA Liechtenstein und in geeigneter Weise den Anlegern mit. Zeichnungs-, Rücknahme bzw. Umtauschanträge werden nach Wiederaufnahme der Berechnung des Nettoinventarwertes abgerechnet. Der Anleger kann seinen Zeichnungs- Zeichnungs-, Rücknahme- bzw. Umtauschantrag bis zur Wiederaufnahme des Anteilshandels widerrufen.
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