Aussetzung und Beendigung. 8.1 Für den Fall, dass (i) der Kunde mit der Erfüllung seiner Pflichten gegenüber Newell in Verzug ist; und/oder (ii) Newell in Bezug auf die Erfüllung dieser Pflichten begründete Zweifel hat, und/oder (iii) der Kunde zahlungsunfähig wird, seine Verbindlichkeiten bei Fälligkeit nicht begleichen kann oder in Liquidation geht, oder durch bzw. gegen den Kunden ein Konkursverfahren eingeleitet wird oder ein Treuhänder oder Konkursverwalter über das gesamte oder einen wesentlichen Teil des Vermögens des Kunden bestellt wird, oder der Kunde Vereinbarungen mit seinen Gläubigern trifft oder Abtretungen zu Gunsten seiner Gläubiger vornimmt; so kann Newell unbeschadet etwaiger sonstiger Newell zustehender Rechte und/oder Rechtsbehelfe, und unter Ausschluss jeglicher Haftung von Newell, durch schriftliche Mitteilung oder in Textform und ohne dass es einer Fristsetzung bedarf (a) die sofortige Bezahlung aller noch offenen Rechnungen und Verbindlichkeiten verlangen; (b) die sofortige Rückgabe noch nicht bezahlter, aber bereits gelieferter Waren verlangen und diese wieder in Besitz nehmen, wofür der Kunde hiermit (i) Newell ein unwiderrufliches Recht und die Genehmigung erteilt, alle oder einzelne Räumlichkeiten zu betreten, in denen sich die Waren befinden oder befinden könnten, und (ii) gegenüber Newell eine unwiderrufliche Kostenübernahmeerklärung für sämtliche notwendige Kosten für die Wiedererlangung der Waren abgibt; und/oder (c) die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten aussetzen bzw. die Auftragsbestätigung für ausstehende Warenlieferungen widerrufen, falls der Kunde die betreffenden Zahlungen für Waren nicht im Voraus leistet. 8.2 In jedem Falle werden alle bezüglich der an den Kunden gelieferten und nicht wieder von Newell in Besitz genommenen Waren ausstehenden Forderungen von Newell sofort fällig und zahlbar.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Vertrieb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Vertrieb)
Aussetzung und Beendigung. 8.1 Für den Fall11.1 Kompany und der Gärtner sind berechtigt, unbeschadet ihres Anspruchs auf Schadenersatz ohne Inverzugsetzung und ohne gerichtliches Einschreiten mit sofortiger Wirkung (a) die Erfüllung des Vertrags und aller damit zusammenhängender Verträge auszusetzen und/oder (b) diesen Vertrag und alle damit zusammenhängenden Verträge ganz oder teilweise aufzulösen, wenn:
a. der Abnehmer irgendeiner Verpflichtung aus dem Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt;
b. bezüglich des Abnehmers Insolvenz oder Zahlungsaufschub oder, wenn der Abnehmer eine natürliche Person ist, Schuldensanierung beantragt worden ist oder wenn die Insolvenz des Abnehmers eröffnet oder ihm Zahlungsaufschub gewährt worden ist oder auf ihn die Schuldensanierung natürlicher Personen für anwendbar erklärt worden ist;
c. das Unternehmen des Abnehmers aufgelöst, liquidiert oder stillgelegt wird;
d. ein wesentlicher Teil des Vermögens des Abnehmers gepfändet wird;
x. Xxxxxxx berechtigte Gründe zu der Befürchtung hat, dass (der Abnehmer nicht imstande ist oder sein wird, seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nachzukommen, und der Abnehmer auf eine Aufforderung von Xxxxxxx hin keine oder keine ausreichende Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen beibringt.
11.2 Alle Forderungen, die Kompany und/oder der Gärtner in den Fällen i) der Kunde m Sinne von Absatz 1 dieses Artikels haben oder erlangen sollten, sind sofort und vollständig fällig.
11.3 Der Abnehmer ist nicht berechtigt, sich gegenüber Xxxxxxx und/oder dem Gärtner auf irgendein Aussetzungsrecht oder auf Verrechnung zu berufen.
11.4 Der Abnehmer ist nicht berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, wenn er selbst bereits in Verzug mit der Erfüllung seiner Pflichten gegenüber Newell in Verzug ist; und/oder (ii) Newell in Bezug auf die Erfüllung dieser Pflichten begründete Zweifel hat, und/oder (iii) der Kunde zahlungsunfähig wird, seine Verbindlichkeiten bei Fälligkeit nicht begleichen kann oder in Liquidation geht, oder durch bzw. gegen den Kunden ein Konkursverfahren eingeleitet wird oder ein Treuhänder oder Konkursverwalter über das gesamte oder einen wesentlichen Teil des Vermögens des Kunden bestellt wird, oder der Kunde Vereinbarungen mit seinen Gläubigern trifft oder Abtretungen zu Gunsten seiner Gläubiger vornimmt; so kann Newell unbeschadet etwaiger sonstiger Newell zustehender Rechte und/oder Rechtsbehelfe, und unter Ausschluss jeglicher Haftung von Newell, durch schriftliche Mitteilung oder in Textform und ohne dass es einer Fristsetzung bedarf
(a) die sofortige Bezahlung aller noch offenen Rechnungen und Verbindlichkeiten verlangen;
(b) die sofortige Rückgabe noch nicht bezahlter, aber bereits gelieferter Waren verlangen und diese wieder in Besitz nehmen, wofür der Kunde hiermit (i) Newell ein unwiderrufliches Recht und die Genehmigung erteilt, alle oder einzelne Räumlichkeiten zu betreten, in denen sich die Waren befinden oder befinden könnten, und (ii) gegenüber Newell eine unwiderrufliche Kostenübernahmeerklärung für sämtliche notwendige Kosten für die Wiedererlangung der Waren abgibt; und/oder
(c) die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten aussetzen bzw. die Auftragsbestätigung für ausstehende Warenlieferungen widerrufen, falls der Kunde die betreffenden Zahlungen für Waren nicht im Voraus leistetVerpflichtungen war.
8.2 In jedem 11.5 Im Falle werden alle bezüglich der an den Kunden gelieferten und nicht wieder von Newell in Besitz genommenen Waren ausstehenden Forderungen von Newell sofort fällig und zahlbarAuflösung beziehungsweise Aussetzung aufgrund dieses Artikels sind weder Kompany noch der Gärtner dem Abnehmer gegenüber zu irgendwelchem Schadenersatz verpflichtet.
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Aussetzung und Beendigung. 8.1 Für den Fall20.1 Mammoet ist berechtigt, dass (i) vorübergehend ihre Ausführung, oder einen Teil davon, auszusetzen, wenn der Kunde Abnehmer mit der Erfüllung einer oder mehrerer seiner Pflichten gegenüber Newell Verpflichtungen in Verzug ist; , oder aufgehört hat eine oder mehrere seiner Verpflichtungen zu erfüllen, inklusive der Bezahlung irgendwelchen angefallenen Betrages und/oder (ii) Newell in Bezug auf die Erfüllung dieser Pflichten begründete Zweifel hatder Verschaffung einer solchen Vorauszahlung und/oder Sicherheit, wie von Mammoet erbeten, und/oder (iii) wenn der Kunde zahlungsunfähig Abnehmer anderswie in Verzug ist oder voraussichtlich sein wird, seine Verbindlichkeiten bei Fälligkeit nicht begleichen kann ohne dass irgendwelche vorherige Ankündigung oder in Liquidation gehtInverzugsetzung erforderlich ist.
20.2 Im Falle der Aussetzung der Erfüllung durch Mammoet, oder durch bzw. gegen gemäß den Kunden ein Konkursverfahren eingeleitet Bestimmungen der Ziffer dieses Paragraphen, wird oder ein Treuhänder oder Konkursverwalter über das gesamte oder einen wesentlichen Teil des Vermögens des Kunden bestellt wird, oder der Kunde Vereinbarungen mit seinen Gläubigern trifft oder Abtretungen zu Gunsten seiner Gläubiger vornimmt; so kann Newell unbeschadet etwaiger sonstiger Newell zustehender Rechte Vertragspreis für die Dauer der Aussetzung und/oder Rechtsbehelfefür Verzögerungen und/oder Verlängerungen infolge der Aussetzung, um die im Vertrag enthaltene Verlängerungsvergütung oder proportional, wenn keine spezifische Verlängerungsvergütung vereinbart worden ist, heraufgesetzt werden.
20.3 Mammoet wird berechtigt sein, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen und/oder zu beenden, ohne richterliche Intervention oder Vermittlung von Schiedsrichtern, und ohne zur Bezahlung irgendwelcher Vergütung an den Abnehmer gehalten zu sein, in jedem der nachstehenden Umstände:
a) In den Fällen und Umständen, erwähnt zu Ziffer 20.1 dieses Paragraphen, nachdem Mammoet den Abnehmer unter Ausschluss jeglicher Haftung Berücksichtigung einer Frist von Newellzehn (10) Tagen zur Behebung des Versäumnisses aufgefordert haben wird, durch schriftliche Mitteilung wenn der Abnehmer gemäß der Aufforderung und innerhalb der gesetzten Frist mit der Erfüllung des Vertrags in Verzug bleibt;
b) wenn der Konkurs über das Vermögen des Abnehmers eröffnet wird, wenn er, sei es obligatorisch oder in Textform und freiwillig, einen (einstweiligen) Stundungsvergleich beantragt oder erhält, oder auf andere Weise die freie Verfügung über sein Unternehmen oder sein Vermögen verliert, ohne dass irgendwelche vorherige Bekanntgabe dazu erforderlich ist.
20.4 Neben den Bestimmungen zu Ziffer 20.5 dieses Paragraphen wird der Abnehmer nicht berechtigt sein, den Vertrag zu kündigen, es sei denn, der Anfang oder der Xxxxxxxx der Ausführung durch Mammoet ist, als eine Folge von Umständen, die Mammoet zu verantworten hat, für eine Dauer von mindestens 60 (sechzig) Tagen verzögert worden.
20.5 Sowohl Mammoet als der Abnehmer sind berechtigt, den Vertrag im Falle höherer Gewalt, die die Ausführung unter dem Vertrag verhindert oder vorübergehend für eine Zeit die voraussichtlich mindestens 60 (sechzig) Tage dauern wird, unter Berücksichtigung einer Fristsetzung bedarfKündigungsfrist von 10 (zehn) Tagen) zu kündigen. Eine solche Kündigung darf lediglich gegeben werden, nachdem die betreffende höhere Gewalt mindestens 30 (dreißig) aufeinanderfolgende Tage fortgedauert haben wird.
(a) 20.6 Falls der Abnehmer den Vertrag annulliert oder beendet - aus anderen Gründen als gemäß den Bestimmungen der Ziffern 20.4 und 20.5 dieses Paragraphen - wird der Abnehmer gegenüber Mammoet vollends haften für alle Schäden, die sofortige Bezahlung aller noch offenen Rechnungen und Verbindlichkeiten verlangen;
(b) die sofortige Rückgabe noch nicht bezahlterder Mammoet demzufolge entstehen und/oder entstehen werden, mehr insbesondere, aber bereits gelieferter Waren verlangen und diese wieder in Besitz nehmennicht darauf beschränkt, wofür der Kunde hiermit (i) Newell ein unwiderrufliches Recht und die Genehmigung erteiltfür entgangenen Gewinn, alle oder einzelne Räumlichkeiten zu betretenverpasste Benutzung, in denen sich die Waren befinden oder befinden könnten, und (ii) gegenüber Newell eine unwiderrufliche Kostenübernahmeerklärung für sämtliche notwendige Kosten für die Wiedererlangung der Waren abgibt; Verlust von Verträgen und/oder
(c) die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten aussetzen bzw. die Auftragsbestätigung für ausstehende Warenlieferungen widerrufen, falls der Kunde die betreffenden Zahlungen für Waren nicht im Voraus leistetoder irgendwelche andere Folgeschäden und/oder wirtschaftliche und/oder indirekte Verluste und/oder Schäden.
8.2 In jedem Falle werden alle bezüglich der an den Kunden gelieferten und nicht wieder von Newell in Besitz genommenen Waren ausstehenden Forderungen von Newell sofort fällig und zahlbar.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Aussetzung und Beendigung. 8.1 Für 11.1. Unbeschadet ihrer sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche gegenüber dem Käufer kann SMT ohne vorherige Inverzugsetzung, ohne gerichtliche Geneh- migung und ohne Zahlung von Schadensersatz die Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Käufer mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise aussetzen, den FallVertrag ganz oder teilweise kündigen, und die Verpflichtungen des Käufers gegen- über SMT werden ebenfalls sofort fällig, wenn eine oder mehrere der folgenden Si- tuationen eintritt/eintreten:
a) Der Käufer kommt seinen Verpflichtungen gegenüber SMT nicht, nicht korrekt oder nicht rechtzeitig nach;
b) Seitens SMT besteht die begründete Befürchtung, dass die unter (a) beschrie- bene Situation eintreten wird;
c) im Falle der Zahlungseinstellung des Käufers, der Verkündung eines Konkur- surteils, der Genehmigung des Vergleichs, der Gewährung eines Zahlungs- aufschubs an den Käufer, der Zulassung des Käufers zu einem kontrollierten Verwaltungsverfahren oder zu einem anderen Insolvenzverfahren;
d) im Falle der Liquidation oder Einstellung der Tätigkeit des Käufers;
e) im Falle einer Änderung der Kontrolle über den Käufer;
f) wenn eine Pfändung (eines Teils) der Kunde mit Vermögenswerte des Käufers erfolgt;
g) wenn der Käufer sich weigert, eine von SMT geforderte Garantie gemäß Arti- kel 9.7 dieser allgemeinen Bedingungen zu leisten;
h) wenn Umstände eintreten, die die Erfüllung seiner Pflichten gegenüber Newell in Verzug ist; der Verpflichtungen von SMT un- möglich machen oder so erschweren und/oder (ii) Newell in Bezug auf die Erfüllung dieser Pflichten begründete Zweifel hatunangemessen verteuern, und/dass sie SMT nicht mehr zugemutet werden kann.
11.2. Im Falle einer Aussetzung oder (iii) Beendigung wie oben erwähnt, ist SMT dem Käufer gegenüber nicht schadenersatzpflichtig.
11.3. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SMT darf der Kunde zahlungsunfähig wirdKäufer seine Verpflichtun- gen gegenüber SMT nicht aussetzen oder aufrechnen, seine Verbindlichkeiten bei Fälligkeit nicht begleichen kann oder in Liquidation geht, oder durch bzw. gegen den Kunden ein Konkursverfahren eingeleitet wird oder ein Treuhänder oder Konkursverwalter über das gesamte oder einen wesentlichen Teil des Vermögens des Kunden bestellt wird, oder der Kunde Vereinbarungen mit seinen Gläubigern trifft oder Abtretungen zu Gunsten seiner Gläubiger vornimmt; so kann Newell unbeschadet etwaiger sonstiger Newell zustehender Rechte und/oder Rechtsbehelfe, und unter Ausschluss jeglicher Haftung von Newell, durch schriftliche Mitteilung oder in Textform und ohne dass es einer Fristsetzung bedarf
(a) die sofortige Bezahlung aller noch offenen Rechnungen und Verbindlichkeiten verlangen;
(b) die sofortige Rückgabe noch nicht bezahlter, aber bereits gelieferter Waren verlangen und diese wieder in Besitz nehmen, wofür der Kunde hiermit (i) Newell ein unwiderrufliches Recht und die Genehmigung erteilt, alle oder einzelne Räumlichkeiten zu betreten, in denen sich die Waren befinden oder befinden könnten, und (ii) gegenüber Newell eine unwiderrufliche Kostenübernahmeerklärung für sämtliche notwendige Kosten für die Wiedererlangung der Waren abgibt; und/oder
(c) die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten aussetzen bzw. die Auftragsbestätigung für ausstehende Warenlieferungen widerrufen, falls der Kunde die betreffenden Zahlungen für Waren auch nicht im Voraus leistetFalle einer For- derung, die auf einer gelieferten Ware oder Dienstleistung beruht oder nicht.
8.2 In jedem Falle werden alle bezüglich der an den Kunden gelieferten und nicht wieder von Newell in Besitz genommenen Waren ausstehenden Forderungen von Newell sofort fällig und zahlbar.
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Samples: General Terms and Conditions
Aussetzung und Beendigung. 8.1 Für 7.1. Unbeschadet ihrer sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche gegenüber dem Käufer kann SMT ohne vorherige Inverzugsetzung, ohne gerichtliche Geneh- migung und ohne Zahlung von Schadensersatz die Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Käufer mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise aussetzen, den FallVertrag ganz oder teilweise kündigen, und die Verpflichtungen des Käufers gegen- über SMT werden ebenfalls sofort fällig, wenn eine oder mehrere der folgenden Si- tuationen eintritt/eintreten:
a) Der Käufer kommt seinen Verpflichtungen gegenüber SMT nicht, nicht korrekt oder nicht rechtzeitig nach;
b) SMT hat begründete Befürchtungen, dass (die unter Punkt a) genannte Situa- tion eintreten wird;
c) im Falle der Zahlungseinstellung des Käufers, der Verkündung eines Konkursurteils, der Ge- nehmigung des Vergleichs, der Gewährung eines Zahlungsaufschubs an den Käufer, der Zulassung des Käufers zu einem kontrollierten Verwaltungsverfahren oder zu einem anderen Insolvenzverfahren;
d) im Falle der Kunde mit Liquidation oder Einstellung der Erfüllung seiner Pflichten gegenüber Newell in Verzug ist; und/oder (iiTätigkeit des Käufers;
e) Newell in Bezug auf die Erfüllung dieser Pflichten begründete Zweifel hat, und/oder (iiiim Falle einer Änderung der Kontrolle über den Käufer;
f) der Kunde zahlungsunfähig wird, seine Verbindlichkeiten bei Fälligkeit nicht begleichen kann oder in Liquidation geht, oder durch bzw. gegen den Kunden ein Konkursverfahren eingeleitet wird oder ein Treuhänder oder Konkursverwalter über das gesamte oder einen wesentlichen Teil Pfändung des Vermögens des Kunden bestellt wird, Käufers oder der Kunde Vereinbarungen mit seinen Gläubigern trifft oder Abtretungen zu Gunsten seiner Gläubiger vornimmt; so kann Newell unbeschadet etwaiger sonstiger Newell zustehender Rechte und/oder Rechtsbehelfe, und unter Ausschluss jeglicher Haftung von Newell, durch schriftliche Mitteilung oder in Textform und ohne dass es einer Fristsetzung bedarf
(a) die sofortige Bezahlung aller noch offenen Rechnungen und Verbindlichkeiten verlangeneines Teils davon;
(bg) wenn der Käufer die sofortige Rückgabe noch geforderte Sicherheit gemäß Artikel 6.6 dieser allgemei- nen Servicebedingungen nicht bezahlteroder nicht rechtzeitig leistet;
h) wenn der Käufer SMT bei oder vor Vertragsschluss nicht, aber bereits gelieferter Waren verlangen nicht vollständig o- der nicht richtig über Tatsachen oder Umstände informiert hat, die sich auf die Art und diese wieder in Besitz nehmenWeise der Verwendung der Maschine beziehen und deren Bedeutung nach Auffassung von SMT dazu geführt hätte, wofür der Kunde hiermit (dass SMT bei richtiger und voll- ständiger Information den Vertrag nicht oder nicht zu den gleichen Bedingun- gen abgeschlossen hätte;
i) Newell ein unwiderrufliches Recht und wenn Umstände eintreten, die Genehmigung erteilt, alle oder einzelne Räumlichkeiten zu betreten, in denen sich die Waren befinden oder befinden könnten, und (ii) gegenüber Newell eine unwiderrufliche Kostenübernahmeerklärung für sämtliche notwendige Kosten für die Wiedererlangung der Waren abgibt; und/oder
(c) die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten der Verpflichtungen von SMT un- möglich machen oder so erschweren oder unverhältnismäßig verteuern, dass SMT die Erfüllung nicht mehr zugemutet werden kann.
7.2. Im Falle einer Aussetzung oder Beendigung wie oben erwähnt, ist SMT dem Käufer gegenüber nicht schadenersatzpflichtig.
7.3. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SMT darf der Käufer seine Verpflichtun- gen gegenüber SMT nicht aussetzen bzw. die Auftragsbestätigung für ausstehende Warenlieferungen widerrufenoder aufrechnen, falls der Kunde die betreffenden Zahlungen für Waren auch nicht im Voraus leistetFalle einer For- derung, die auf dem Service beruht oder nicht.
8.2 In jedem Falle werden alle bezüglich der an 7.4. SMT kann den Kunden gelieferten und nicht wieder von Newell in Besitz genommenen Waren ausstehenden Forderungen von Newell sofort fällig und zahlbarVertrag einseitig kündigen, ohne dem Käufer gegenüber schadens- ersatzpflichtig zu werden.
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Samples: Service Agreement
Aussetzung und Beendigung. 8.1 Für Unbeschadet der gesetzlichen Rechte ist VDL TBP Electronics in den Fallfolgenden Fällen berechtigt, dass (i) ihre Leistungsverpflichtungen gemäß der Kunde mit der Erfüllung seiner Pflichten gegenüber Newell in Verzug ist; Vereinbarung auszusetzen und/oder die Vereinbarung aufzulösen, ohne dafür eine Vergütung zahlen zu müssen: 1) wenn der Verkäufer Konkurs beantragt, eine Insolvenz erleidet oder ein Konkursantrag für ihn gestellt worden ist; wenn das Unternehmen des Verkäufers gepfändet oder aufgelöst wird; wenn sich der Verkäufer in einem Verfahren bezüglich einer Abtretung zugunsten seiner Gläubiger befindet; oder 2) wenn VDL TBP Electronics annimmt oder erfährt, dass der Verkäufer die zugesagte(n) Leistung(en) nicht erbringen kann; beziehungsweise 3) der Verkäufer eine seiner Verpflichtungen gemäß der Vereinbarung vernachlässigt; oder 4) der Verkäufer seinen Geschäftsbetrieb einstellt oder diesen einzustellen droht. Wenn VDL TBP Electronics nach eigenem Ermessen eine Aussetzung oder Auflösung fordert, wird dem Verkäufer eine entsprechende schriftliche Mitteilung (iiKündigung) Newell überreicht. Dabei ist VDL TBP Electronics nicht verpflichtet, dem Verkäufer in diesem Zusammenhang eine Vergütung zu zahlen. Alle im Zusammenhang mit den in diesem Artikel genannten Ereignissen angefallenen Kosten oder erwachsenen Ansprüche von VDL TBP Electronics gegenüber dem Verkäufer werden mit sofortiger Wirkung fällig. VDL TBP Electronics ist jederzeit berechtigt, die Vereinbarung gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe der tatsächlichen Kosten, die dem Verkäufer entstanden sind, und einer angemessenen Gewinnspanne mit sofortiger Wirkung aufzulösen oder zu annullieren. Die Beweislast in Bezug auf die Erfüllung dieser Pflichten begründete Zweifel hat, und/oder (iii) der Kunde zahlungsunfähig wird, seine Verbindlichkeiten bei Fälligkeit nicht begleichen kann oder in Liquidation geht, oder durch bzw. gegen den Kunden ein Konkursverfahren eingeleitet wird oder ein Treuhänder oder Konkursverwalter über das gesamte oder einen wesentlichen Teil des Vermögens des Kunden bestellt wird, oder der Kunde Vereinbarungen mit seinen Gläubigern trifft oder Abtretungen zu Gunsten seiner Gläubiger vornimmt; so kann Newell unbeschadet etwaiger sonstiger Newell zustehender Rechte und/oder Rechtsbehelfe, und unter Ausschluss jeglicher Haftung von Newell, durch schriftliche Mitteilung oder in Textform und ohne dass es einer Fristsetzung bedarf
(a) entstandenen Kosten sowie die sofortige Bezahlung aller noch offenen Rechnungen und Verbindlichkeiten verlangen;
(b) die sofortige Rückgabe noch nicht bezahlter, aber bereits gelieferter Waren verlangen und diese wieder in Besitz nehmen, wofür der Kunde hiermit (i) Newell ein unwiderrufliches Recht und die Genehmigung erteilt, alle oder einzelne Räumlichkeiten zu betreten, in denen sich die Waren befinden oder befinden könnten, und (ii) gegenüber Newell eine unwiderrufliche Kostenübernahmeerklärung für sämtliche notwendige Kosten für die Wiedererlangung der Waren abgibt; und/oder
(c) die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten aussetzen bzw. die Auftragsbestätigung für ausstehende Warenlieferungen widerrufen, falls der Kunde die betreffenden Zahlungen für Waren nicht im Voraus leistetangemessene Gewinnspanne liegt beim Verkäufer.
8.2 In jedem Falle werden alle bezüglich der an den Kunden gelieferten und nicht wieder von Newell in Besitz genommenen Waren ausstehenden Forderungen von Newell sofort fällig und zahlbar.
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