Auswertung der anderen Rechte Musterklauseln

Auswertung der anderen Rechte. In den nicht in Artikel 5.1. vorbehaltenen Territorien entschädigt die Produzentin den Urheber/die Urheberin mit einer Beteiligung am Auswertungserlös von …… % ( …… Prozent) des PNE.

Related to Auswertung der anderen Rechte

  • Aussetzung der Anteilrücknahme Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Anteile zeitweilig aussetzen, sofern außergewöhnliche Um- stände vorliegen, die eine Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger erforderlich erscheinen lassen. Außergewöhnliche Umstände in diesem Sinne können z.B. wirtschaftliche oder po- litische Krisen, Rücknahmeverlangen in außergewöhnlichem Umfang sein sowie die Schließung von Börsen oder Märkten, Handelsbeschränkungen oder sonstige Faktoren, die die Ermittlung des Anteil- xxxxx beeinträchtigen. Daneben kann die BaFin anordnen, dass die Gesellschaft die Rücknahme der Anteile auszusetzen hat, wenn dies im Interesse der Anleger oder der Öffentlichkeit erforderlich ist. Der Anleger kann seine Anteile während dieses Zeitraums nicht zurückgeben. Auch im Fall einer Aussetzung der Anteilrücknahme kann der Anteilwert sinken; z.B. wenn die Gesellschaft gezwungen ist, Vermö- gensgegenstände während der Aussetzung der Anteilrücknahme unter Verkehrswert zu veräußern. Der Anteilwert nach Wiederaufnahme der Anteilrücknahme kann niedriger liegen, als derjenige vor Ausset- zung der Rücknahme. Einer Aussetzung kann ohne erneute Wiederaufnahme der Rücknahme der An- teile direkt eine Auflösung des Fonds folgen, z.B. wenn die Gesellschaft die Verwaltung des Fonds kündigt, um den Fonds dann aufzulösen. Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass er die von ihm geplante Haltedauer nicht realisieren kann und dass ihm wesentliche Teile des investierten Kapitals für unbestimmte Zeit nicht zur Verfügung stehen oder insgesamt verloren gehen.

  • Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht (siehe Nr. 1) vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter den in Abschnitt B § 8 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.

  • Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman Sachs Finance Corp International Ltd zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2021 jeweils für das am 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 geendete Ge- schäftsjahr entnommen sind sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 31. Xxxx 2022 geendeten Zeitraum entnommen sind: Netto Zinsüberschuss 6.470 4.751 1.827 1.482 Kommissionen und Gebühren 3.619 3.548 1.011 1.073 Vorsorge für Kreditausfälle 357 3.098 561 -70 Gesamt netto Einkünfte 59.339 44.560 12.933 17.704 Ergebnis vor Steuern 27.044 12.479 4.656 8.337 Nettogewinn bezogen auf die In- haber der Stammaktien 21.151 8.915 3.831 6.711 Gewinn pro Stammaktie (basic) 60,25 24,94 10,87 18,80 Summe der Aktiva 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 287.642 251.247 303.137 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 13.405 15.104 13.331 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSFCI noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapie- ren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Bei Festverzinslichen Wertpapieren entspricht der Tilgungsbetrag am Ende der Laufzeit dem Berechnungsbetrag. Das Verlustrisiko des Wertpapierinhabers ist dementsprechend auf die Differenz zwischen dem für den Erwerb der Wertpapiere eingesetzten Kapitals (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) und dem Berechnungsbetrag zuzüglich Zinszahlungen begrenzt. Der Wertpapierinhaber bleibt allerdings weiterhin den Emittentenrisiken bzw. Garantenrisiken ausgesetzt, sodass er bei einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin und der Garantin sein gesamtes für den Erwerb der Wertpapiere eingesetztes Kapital (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) verlieren kann. Unter anderem aus diesem Grund können Festverzinsliche Wertpapiere während ihrer Laufzeit zu einem Preis gehandelt werden, der unterhalb des Berechnungsbetrags liegt. Wertpapierinhaber können deshalb nicht darauf ver- trauen, die erworbenen Wertpapiere jederzeit während ihrer Laufzeit mindestens zum Berechnungsbetrag veräußern zu können. • Die Wertpapiere sehen während ihrer Laufzeit eine feste Verzinsung vor, die bei Emission festgelegt wird. Der Wertpapierinhaber partizipiert daher nicht von einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigenden allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei Festverzinslichen Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wert- papiere während der Laufzeit verringert. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag unter dem Marktpreis der Wertpapiere liegen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündi- gungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken. Forderungen an Kunden und sonstige 160.673 121.331 174.637 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 251.931 190.658 292.981 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standard- isiert) 14,2 14,7 14,4 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 17,9 19,5 18,1 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 8,1 7,1

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel 1. Die Verkäuferin ist und bleibt Eigentümerin und Urheberin von Zeichnungen, Entwürfen, Xxxxxxx und Werkzeugen, die in ihrem Auftrag erstellt wurden. Die Verkäuferin gewährt ausschließlich dem Auftraggeber hieran entgeltliche oder unentgeltliche Nutzungsreche, die die Weitergabe und Verwertung durch Dritte sowie Herausgabe an den Auftraggeber ausschließen. Die Verkäuferin ist verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von der Verkäuferin erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Auftraggeber berechtigte Ansprüche erhebt, haftet die Verkäuferin gegenüber dem Auftraggeber innerhalb der in Ziffer X bestimmten Frist wie folgt: a) die Verkäuferin wird nach ihrer Xxxx und auf ihre Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken oder Ersatz liefern, sodass das Schutzrecht nicht verletzt wird. Ist der Verkäuferin dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. b) die Pflicht zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Ziffer XI. c) die vorstehend genannten Verpflichtungen bestehen nur, soweit der Auftraggeber die Verkäuferin über die von Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich, schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und der Verkäuferin alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Auftraggeber die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist. 2. Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. 3. Ansprüche des Auftraggebers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Auftraggebers, durch eine von der Verkäuferin nicht voraussehbaren Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung von Auftraggeber verändert oder zusammen mit nicht von der Verkäuferin gelieferten Produkten eingesetzt wird. 4. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen in Ziffer X entsprechend. 5. Weitergehende oder andere als die in dieser Ziffer geregelten Ansprüche des Auftraggebers gegen die Verkäuferin und ihre Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels, sind ausgeschlossen.

  • Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutz- rechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser Unternehmen auf die „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Ver- sicherungswirtschaft“ verpflichtet, die die oben genannten Gesetze für die Versicherungs- wirtschaft präzisieren. Diese können Sie im Internet unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx. de/datenschutz abrufen. Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Policierung oder Rech- nungsstellung. Angaben zum Schaden benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und wie hoch der Schaden ist. Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von versiche- rungsspezifischen Statistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Die Daten aller mit einer der Gesellschaften der Mecklen- burgischen Versicherungsgruppe bestehenden Verträge nutzen wir für eine Betrachtung der gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Beratung hinsichtlich einer Vertrag- sanpassung, -ergänzung, für Kulanzentscheidungen oder für umfassende Auskunfts- erteilungen. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Ihre Gesundheitsdaten bei Abschluss eines Lebensversi- cherungsvertrages) erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V.

  • Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden (1) Geltung deutschen Rechts (2) Gerichtsstand für Inlandskunden (3) Gerichtsstand für Auslandskunden

  • Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad. 5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.

  • Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung Die SCHUFA verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung. Die Verarbeitung erfolgt auf Basis von Einwilligungen sowie auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO, soweit die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Einwilligungen können jederzeit gegenüber dem betreffenden Vertragspartner widerrufen werden. Dies gilt auch für Einwilligungen, die bereits vor Inkrafttreten der DS-GVO erteilt wurden. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten personenbezogenen Daten.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.