Ausübung eines öffentlichen Amtes. Ebenso hat der Mitarbeiter gemäss OR Art. 324a für die Ausübungen eines öffentlichen Amtes Freizeit zu gut. Beispiel • Eine Mitarbeiterin ist Mitglied der Vormundschafts- und Fürsorgekommission ihrer Wohnsitzgemeinde. Deren Sitzungen fallen zeitlich mit Arbeitstagen der Mitarbeiterin zusammen. Der Arbeitgeber schuldet der Mitarbeiterin für die sich dadurch ergebenden Absenzen je nach anwendbarer Skala den Lohn. Soweit die Gemeinde den Kommissionsmitgliedern Entschädigungen (z.B. Taggelder) ausrichtet, kann der Arbeitgeber diese anrechnen und sich auf die Bezahlung der Differenz zwischen der Ent- schädigung und dem vollen Lohn beschränken.
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Ausübung eines öffentlichen Amtes. Ebenso hat der Mitarbeiter gemäss OR Art. 324a für die Ausübungen eines öffentlichen Amtes Freizeit zu gut. Beispiel • Eine Mitarbeiterin ist Mitglied der Vormundschafts- und Fürsorgekommission ihrer Wohnsitzgemeinde. Deren Sitzungen fallen zeitlich mit Arbeitstagen der Mitarbeiterin zusammen. Der Arbeitgeber schuldet der Mitarbeiterin für die sich dadurch ergebenden Absenzen je nach anwendbarer Skala den Lohn. Soweit die Gemeinde den Kommissionsmitgliedern Entschädigungen (z.B. Taggelder) ausrichtet, kann der Arbeitgeber diese anrechnen und sich auf die Bezahlung der Differenz zwischen der Ent- schädigung und dem vollen Lohn beschränken.
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Samples: gav.arbeitsrechtler.ch