Ausübungspreis Musterklauseln

Ausübungspreis. Der bei der Ausübung einer Aktienoption zu entrichtende Preis je Aktie („Ausübungspreis“) entspricht dem volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems tretenden funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frank- furter Wertpapierbörse für einen Zeitraum beginnend 45 Kalendertage vor und endend 45 Kalender- tage nach dem jeweiligen Ausgabetag, mindestens jedoch dem auf die Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals der Gesellschaft (§ 9 Abs. 1 AktG). Als Ausgabetag einer Aktienoption gilt der Tag, an dem die vom Verwaltungsrat beschlossene Ausgabe der Aktienoption dem Geschäftsführen- den Direktor mitgeteilt wird (Zugang der Erklärung).
Ausübungspreis. Bei Ausübung der Bezugsrechte ist für jedes ausgeübte Bezugsrecht ein Aus- übungspreis zu zahlen, der dem durchschnittlichen Schlusskurs (XETRA) der Aktie der Gesellschaft in den letzten fünf Börsentagen vor Ende des jeweiligen Bezugsfensters, in dem die jeweiligen Bezugsrechte gewährt wurden („Basis- preis“), abzüglich des Outperformance-Abschlages entspricht. Der Basispreis reduziert sich für jedes Prozent, um das die Kursentwicklung der Amadeus FiRe Aktie in dem Zeitraum zwischen der Gewährung der Bezugsrechte und dem Be- ginn des jeweiligen Ausübungsfensters die Entwicklung des Referenzindexes in demselben Zeitraum schlägt, um 3 Prozent („Ausübungspreis“). Zur Be- rechnung der Outperformance der Amadeus FiRe Aktie gegenüber dem Refe- renzindex sind der durchschnittliche Schlusskurs (XETRA) der Stammaktie der Gesellschaft aus den letzten fünf Börsentagen vor dem Ende des jeweiligen 13/29 05 Amadeus Einzel anh 08_V5 Bezugsfensters, in dem die Bezugsrechte gewährt wurden, und aus den letzten fünf Börsentagen vor dem Beginn des Ausübungsfensters, in dem die Bezugs- rechte ausgeübt werden, mit der in gleicher Weise berechneten Entwicklung des Referenzindexes zu vergleichen. Die Bezugsrechtsvereinbarungen haben eine Laufzeit von 8 Jahren, sind letztmals nach dem Abschluss des 3. Quartals 2009 auszuüben und laufen 2010 aus.
Ausübungspreis. Der jeweilige Ausübungspreis, zu dem eine Stückaktie bei Ausübung eines Bezugsrechts er- worben werden kann, entspricht für im Kalenderjahr 2023 gewährte Bezugsrechte auf Aktien EUR 10,00, für die ab dem Kalenderjahr 2024 gewährten Bezugsrechte 50 % des Mittelwerts der Schlusskurse der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel oder eines an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystems oder – sofern die Ak- tien der Gesellschaft nicht im Xetra-Handelssystem gehandelt werden – dem Schlusskurs der Aktie im elektronischen Handelssystem der Börse München oder einer anderen Börse, an der die Aktien der Gesellschaft gehandelt werden, an den dreißig Börsenhandelstagen vor der je- weiligen Gewährung der Bezugsrechte. Der Ausübungspreis entspricht jedoch mindestens dem auf eine Aktie der Gesellschaft entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals der Gesell- schaft (§ 9 Absatz 1 AktG).