Common use of Automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling Clause in Contracts

Automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling. Eine vollautomatisierte Entscheidungsfindung nach Art. 22 DS-GVO findet nicht statt. Sollte wir diese zukünftig in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten wir in bestimmten Fällen automatisiert, um bestimmte persönliche Aspekte zu bewerten (sog. Profiling nach Art. 4 Nr. 4 DS-GVO). Profiling setzen wir setzen wir in folgenden Fällen ein: Im Rahmen der Beurteilung Ihrer Kreditwürdigkeit bei der Vermittlung von Verträgen nutzen wir das Scoring (bei Privatkunden) bzw. Rating (bei Gewerbekunden). Dabei wird die Wahrscheinlichkeit berechnet, mit der ein Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommen wird. In die Berechnung können beispielsweise Einkommensverhältnisse, Ausgaben, bestehende Verbindlichkeiten, Beruf, Arbeitgeber, Beschäftigungsdauer, Zahlungsdauer (z. B. Kontoumsätze, Salden), Erfahrungen aus der bisherigen Geschäftsbeziehung, vertragsgemäße Rückzahlung früherer Kredite sowie Informationen von Kreditauskunfteien einfließen. Bei Gewerbekunden fließen zusätzlich weitere Daten ein, wie Branche, Jahresergebnisse sowie Vermögensverhältnisse. Das Scoring und das Rating beruhen beide auf mathematisch-statistisch anerkannten und bewährten Verfahren. Die errechneten Scorewerte und Bonitätsnoten unterstützen uns bei der Entscheidungsfindung und gehen in das laufende Risikomanagement mit ein. Eine Speicherung dieser Daten durch uns erfolgt nicht. Auch werden keine Scorewerte und Bonitätsnoten an selbständige Handelsvertreter weitergegeben.

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