Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber. (1) Bei Verwendung der Karte ist entweder – ein vom Vertragsunternehmen ausgestellter Beleg zu unterschreiben, auf den die Kartendaten übertragen sind oder – an Geldautomaten und automatisierten Xxxxxx die PIN einzugeben. Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmen kann der Karteninhaber – insbesondere zur Beschleunigung eines Geschäftsvorfalles im Rahmen eines fernmündlichen Kontakts – ausnahmsweise darauf verzichten, den Beleg zu unter- zeichnen, und stattdessen lediglich seine Kartennummer und das Verfalldatum der Karte angeben. Beim Karteneinsatz an automatisierten Kassen kann von der Eingabe der PIN abgesehen werden: – Zur Bezahlung von Verkehrsnutzungsentgelten oder Parkgebühren an unbeaufsichtig- ten automatisierten Kassen. – Zur kontaktlosen Bezahlung von Kleinbeträgen. Hierbei ist die Karte mit Kontaktlos- funktion an ein Kartenlesegerät zu halten. Es gelten die von der Bank festgelegten Betrags- und Nutzungsgrenzen. Bei Online-Bezahlvorgängen erfolgt die Authentifizierung des Karteninhabers, indem er auf Anforderung die gesondert vereinbarten Authentifizierungselemente einsetzt. Authen- tifizierungselemente sind – Wissenselemente (etwas, das der Karteninhaber weiß, zum Beispiel Online-Passwort), – Besitzelemente (etwas, das der Karteninhaber besitzt, zum Beispiel mobiles Endgerät zur Erzeugung zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktionsnummern [TAN] als Besitznachweis) oder – Seinselemente (etwas, das der Karteninhaber ist, zum Beispiel Fingerabdruck). (2) Mit dem Einsatz der Karte erteilt der Karteninhaber die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung der Kartenzahlung. Soweit dafür zusätzlich die Unterschrift, eine PIN oder ein sonstiges Authentifizierungselement gefordert wird, wird die Zustimmung erst mit deren Ein- satz erteilt. Nach der Erteilung der Zustimmung kann der Karteninhaber die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die Bank die für die Ausführung der Kartenzahlung notwendigen personen- bezogenen Daten des Karteninhabers verarbeitet, übermittelt und speichert.
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Samples: Geschäftsbedingungen
Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber. (1) Bei Verwendung Nutzung der Karte ist entweder – • ein vom Vertragsunternehmen ausgestellter Beleg zu unterschreiben, auf den das Vertragsunternehmen die Kartendaten Karten- daten übertragen sind hat oder – • an Geldautomaten und automatisierten Xxxxxx die PIN einzugeben. Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmen kann der Karteninhaber – insbesondere zur Beschleunigung eines Geschäftsvorfalles Geschäftsvor- falls im Rahmen eines fernmündlichen Kontakts – ausnahmsweise darauf verzichtenver- zichten, den Beleg zu unter- zeichnen, unterzeichnen und stattdessen lediglich seine Kartennummer und das Verfalldatum der Karte Kar- te angeben. Beim Karteneinsatz an automatisierten Kassen kann von der Eingabe der PIN abgesehen werden: – - Zur Bezahlung von Verkehrsnutzungsentgelten oder Parkgebühren an unbeaufsichtig- ten unbeaufsichtigten automatisierten Kassen. – - Zur kontaktlosen Bezahlung von KleinbeträgenKleinbeträgen8. Hierbei ist die Karte MasterCard mit Kontaktlos- funktion Kontaktlosfunktion an ein Kartenlesegerät zu halten. Es gelten die von der Bank festgelegten Betrags- und Nutzungsgrenzen. Bei Online-Bezahlvorgängen erfolgt die Authentifizierung des Karteninhabers, indem er auf Anforderung die gesondert vereinbarten Authentifizierungselemente einsetzt. Authen- tifizierungselemente einsetzt.9 Authentifizierungselemente sind – • Wissenselemente (etwas, das der Karteninhaber weiß, zum Beispiel Online-Online- Passwort), – • Besitzelemente (etwas, das der Karteninhaber besitzt, zum Beispiel mobiles Endgerät zur Erzeugung zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktionsnummern Transakti- onsnummern [TAN] als Besitznachweis) oder – • Seinselemente (etwas, das der Karteninhaber ist, zum Beispiel FingerabdruckFingerab- druck). Zu dem 3D Secure-Verfahren werden mit dem Karteninhaber gesonderte Bedin- gungen vereinbart.
(2) Mit dem Einsatz der Karte erteilt der Karteninhaber die Zustimmung (AutorisierungAutori- sierung) zur Ausführung der Kartenzahlung. Soweit dafür zusätzlich die UnterschriftUnter- schrift, eine PIN oder ein sonstiges Authentifizierungselement gefordert wird, wird die Zustimmung erst mit deren Ein- satz Einsatz erteilt. Nach der Erteilung der Zustimmung Zustim- mung kann der Karteninhaber die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die Bank die für die Ausführung der Kartenzahlung notwendigen personen- bezogenen personenbezoge- nen Daten des Karteninhabers verarbeitet, übermittelt und speichert.
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Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber. (1) 3.1 Bei Verwendung Nutzung der Karte Kreditkarte ist entweder – - ein vom Vertragsunternehmen ausgestellter Beleg zu unterschreiben, auf den das Vertragsunternehmen die Kartendaten übertragen sind hat, oder – - an Geldautomaten und automatisierten Xxxxxx Kassen die PIN einzugeben. .
3.2 Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmen kann der Karteninhaber – insbesondere zur Beschleunigung eines Geschäftsvorfalles Geschäftsvorfalls im Rahmen eines fernmündlichen Kontakts – ausnahmsweise darauf verzichten, den Beleg zu unter- zeichnen, unterzeichnen und stattdessen lediglich seine Kartennummer und das Verfalldatum der Karte Kreditkartennummer angeben. .
3.3 Beim Karteneinsatz an automatisierten Kassen kann von der Eingabe der PIN abgesehen werden: – - Zur Bezahlung von Verkehrsnutzungsentgelten oder Parkgebühren an unbeaufsichtig- ten unbeaufsichtigten automatisierten Kassen. – - Zur kontaktlosen Bezahlung von Kleinbeträgen. Hierbei ist die Karte Kreditkarte mit Kontaktlos- funktion Kontaktlosfunktion an ein Kartenlesegerät zu halten. Es gelten die von der Bank festgelegten Betrags- und Nutzungsgrenzen. .
3.4 Bei Online-Bezahlvorgängen erfolgt die Authentifizierung des Karteninhabers, indem er auf Anforderung die gesondert vereinbarten Authentifizierungselemente einsetzt. Authen- tifizierungselemente Authentifizierungselemente sind – - Wissenselemente (etwas, das der Karteninhaber weiß, zum Beispiel Online-Passwort), – - Besitzelemente (etwas, das der Karteninhaber besitzt, zum Beispiel mobiles Endgerät zur Erzeugung zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktionsnummern [TAN] als Besitznachweis) oder – - Seinselemente (etwas, das der Karteninhaber ist, zum Beispiel Fingerabdruck).
(2) 3.5 Mit dem Einsatz der Karte erteilt der Karteninhaber die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung der Kartenzahlung. Soweit dafür zusätzlich die Unterschrift, eine PIN oder ein sonstiges Authentifizierungselement gefordert wird, wird die Zustimmung erst mit deren Ein- satz Einsatz erteilt. .
3.6 Nach der Erteilung der Zustimmung kann der Karteninhaber die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen. .
3.7 In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die Bank die für die Ausführung der Kartenzahlung notwendigen personen- bezogenen Daten des Karteninhabers verarbeitet, übermittelt und speichert.
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Samples: Geschäftsbedingungen Und Preise Der Santander Consumer Bank Ag
Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber. Mit dem Einsatz der Karte gibt der Karteninhaber seine Zustimmung (1Autorisierung) zur Durchführung der Kartenzahlung. Ist hierfür zusätzlich eine PIN oder Unterschrift erforderlich, wird die Zustimmung erst mit deren Verwendung erteilt. Bei Verwendung der Karte an Kassenterminals ist entweder – ein vom Vertragsunternehmen ausgestellter Beleg zu unterschreiben, auf den die Kartendaten übertragen sind oder – an Geldautomaten und automatisierten Xxxxxx die PIN einzugeben. Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmen kann der Karteninhaber – insbesondere zur Beschleunigung eines Geschäftsvorfalles im Rahmen eines fernmündlichen Kontakts – ausnahmsweise darauf verzichten, den Beleg zu unter- zeichnen, und stattdessen lediglich seine Kartennummer und das Verfalldatum der Karte angeben. Beim Karteneinsatz an automatisierten Kassen kann von der Eingabe der PIN abgesehen werden: – Zur für die Bezahlung von Verkehrsnutzungsentgelten Beförderungsentgelten oder Parkgebühren an unbeaufsichtig- ten automatisierten Kassenunbedienten Kassenterminals nicht erforderlich. – Zur Beim kontaktlosen Bezahlung von KleinbeträgenBezahlen an Kassenterminals muss die Kreditkarte mit Kontaktlosfunktion oder das mobile Gerät mit der virtuellen Karte an ein Kreditkartenlesegerät gehalten werden. Hierbei Bei kleinen Beträgen ist die Karte mit Kontaktlos- funktion an ein Kartenlesegerät zu halten. Es gelten Eingabe einer PIN oder die von der Bank festgelegten Betrags- und NutzungsgrenzenUnterzeichnung eines Belegs möglicherweise nicht erforderlich. Bei Online-Bezahlvorgängen Zahlungstransaktionen erfolgt die Authentifizierung des Karteninhabers, indem er auf Anforderung Karteninhabers durch die gesondert Verwendung der separat vereinbarten Authentifizierungselemente einsetztauf Anfrage. Authen- tifizierungselemente Authentifizierungselemente sind – - Wissenselemente (etwas, das der Karteninhaber weiß, zum Beispiel Online-z. B. PIN, Passwort), – - Besitzelemente (etwas, das der Karteninhaber besitzt, z. B. mobiles Gerät zum Beispiel mobiles Endgerät zur Erzeugung zum Empfang Generieren oder Empfangen von einmal einmalig verwendbaren Transaktionsnummern [(TAN] ) als Besitznachweis) oder – Seinselemente - Inhärenz-Elemente (etwas, das der Karteninhaber ist, zum Beispiel Fingerabdruckz. B. Fingerabdruck usw.).
(2) Mit dem Einsatz der Karte erteilt der Karteninhaber . Ist die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung der Kartenzahlung. Soweit dafür zusätzlich die UnterschriftAutorisierung einmal erteilt, eine PIN oder ein sonstiges Authentifizierungselement gefordert wird, wird die Zustimmung erst mit deren Ein- satz erteilt. Nach der Erteilung der Zustimmung kann der Karteninhaber die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen. In dieser Die Autorisierung ist beinhaltet zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthaltenzur Verarbeitung, dass die Bank die Übermittlung und Speicherung der für die Ausführung Durchführung der Kartenzahlung notwendigen personen- bezogenen erforderlichen personenbezogenen Daten des Karteninhabers verarbeitet, übermittelt und speichertdurch die Bank.
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Samples: Vantiks Debitkarte
Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber. (1) Bei Verwendung Nutzung der Karte ist entweder – • ein vom Vertragsunternehmen ausgestellter Beleg zu unterschreiben, auf den das Vertragsunternehmen die Kartendaten übertragen sind hat, oder – • an Geldautomaten und automatisierten Xxxxxx die PIN einzugeben. Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmen kann der Karteninhaber – insbesondere zur Beschleunigung eines Geschäftsvorfalles im Rahmen eines fernmündlichen Kontakts – ausnahmsweise darauf verzichten, den Beleg zu unter- zeichnen, und stattdessen lediglich seine Kartennummer und das Verfalldatum der Karte angeben. Beim Karteneinsatz an automatisierten Kassen kann von der Eingabe der PIN abgesehen werden: – • Zur Bezahlung von Verkehrsnutzungsentgelten oder Parkgebühren an unbeaufsichtig- ten unbeaufsichtigten automatisierten Kassen. – • Zur kontaktlosen Bezahlung von Kleinbeträgen. Hierbei ist die Karte mit Kontaktlos- funktion Kontaktlosfunktion an ein Kartenlesegerät zu halten. Es gelten die von der Bank festgelegten Betrags- und Nutzungsgrenzen. Beim kontaktlosen Bezahlen ist die Karte mit VISA paywave oder Debit- karte kontaktlos an ein Kartenlesegerät zu halten. Für Kleinbeträge ist die Eingabe einer PIN oder das Unterschreiben eines Belegs nicht erfor- derlich. Es gelten die Betrags- und Nutzungsgrenzen gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis. Bei Online-Bezahlvorgängen erfolgt die Authentifizierung des KarteninhabersKarten- inhabers, indem er auf Anforderung die gesondert vereinbarten Authentifizierungselemente Authen- tifizierungselemente einsetzt. Authen- tifizierungselemente Authentifizierungselemente sind – • Wissenselemente (etwas, das der Karteninhaber weiß, zum Beispiel Online-PasswortPIN), – • Besitzelemente (etwas, das der Karteninhaber besitzt, zum Beispiel mobiles Endgerät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal verwendbaren ver- wendbaren Transaktionsnummern [TAN] als Besitznachweis) oder – • Seinselemente (etwas, das der Karteninhaber ist, zum Beispiel FingerabdruckFinger- abdruck).
(2) Mit dem Einsatz der Karte erteilt der Karteninhaber die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung der Kartenzahlungdes Zahlungsvorgangs. Soweit dafür zusätzlich die Unterschrift, eine PIN oder ein sonstiges Authentifizierungselement Authentifizierungs- element gefordert wird, wird die Zustimmung erst mit deren Ein- satz Einsatz erteilt. Nach der Erteilung der Zustimmung kann der Karteninhaber die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die Bank ING die für die Ausführung der Kartenzahlung notwendigen personen- bezogenen personenbezogenen Daten des Karteninhabers verarbeitet, übermittelt und speichert.
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Samples: Girokonto Geschäftsbedingungen
Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber. (1) Bei Verwendung Nutzung der Karte Mastercard Prepaid ist entweder – • ein vom Vertragsunternehmen ausgestellter Beleg zu unterschreiben, auf den das Vertragsunternehmen die Kartendaten übertragen sind hat, oder – • an Geldautomaten und automatisierten Xxxxxx die PIN einzugeben. Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmen kann der Karteninhaber – insbesondere zur Beschleunigung eines Geschäftsvorfalles Geschäftsvorfalls im Rahmen eines fernmündlichen Kontakts – ausnahmsweise darauf verzichten, den Beleg zu unter- zeichnen, unterzeichnen und stattdessen lediglich seine Kartennummer und das Verfalldatum der Karte Mastercard Prepaid-Nummer angeben. Beim Karteneinsatz an automatisierten Kassen kann von der Eingabe der PIN abgesehen werden: – - Zur Bezahlung von Verkehrsnutzungsentgelten oder Parkgebühren an unbeaufsichtig- ten unbeaufsichtigten automatisierten Kassen. – - Zur kontaktlosen Bezahlung von KleinbeträgenKleinbeträgen8. Hierbei ist die Karte MasterCard mit Kontaktlos- funktion Kontaktlosfunktion an ein Kartenlesegerät zu halten. Es gelten die von der Bank festgelegten Betrags- und Nutzungsgrenzen. Bei Online-Bezahlvorgängen erfolgt die Authentifizierung des Karteninhabers, indem er auf Anforderung die gesondert vereinbarten Authentifizierungselemente einsetzt. Authen- tifizierungselemente einsetzt.9 Authentifizierungselemente sind – • Wissenselemente (etwas, das der Karteninhaber weiß, zum Beispiel Online-Online- Passwort), – • Besitzelemente (etwas, das der Karteninhaber besitzt, zum Beispiel mobiles Endgerät zur Erzeugung zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktionsnummern [TAN] als Besitznachweis) oder – • Seinselemente (etwas, das der Karteninhaber ist, zum Beispiel FingerabdruckFingerab- druck).
(2) Mit dem Einsatz der Karte erteilt der Karteninhaber die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung der Kartenzahlung. Soweit dafür zusätzlich die Unterschrift, eine PIN oder ein sonstiges Authentifizierungselement gefordert wird, wird die Zustimmung erst mit deren Ein- satz Einsatz erteilt. Nach der Erteilung der Zustimmung kann der Karteninhaber die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die Bank die für die Ausführung der Kartenzahlung notwendigen personen- bezogenen personenbezogenen Daten des Karteninhabers verarbeitet, übermittelt und speichert.
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Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber. (1) Bei Verwendung Nutzung der Karte Kreditkarte ist entweder – ein vom Vertragsunternehmen ausgestellter Beleg zu unterschreiben, auf den das Vertragsunterneh- men die Kartendaten übertragen sind hat, oder – an Geldautomaten und automatisierten Xxxxxx Kassen die PIN einzugebenein- zugeben. Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmen kann der Karteninhaber – insbesondere zur Beschleunigung eines Geschäftsvorfalles Geschäftsvorfalls im Rahmen eines fernmündlichen Kontakts – ausnahmsweise darauf verzichten, den Beleg zu unter- zeichnenunterzeichnen, und stattdessen lediglich seine Kartennummer und das Verfalldatum der Karte Kreditkartennummer angeben. Beim Karteneinsatz an automatisierten Kassen kann von der Eingabe der PIN abgesehen werden: Die Bank ist in diesem Falle berechtigt, zusätzlich – Zur Bezahlung von Verkehrsnutzungsentgelten oder Parkgebühren an unbeaufsichtig- ten automatisierten Kassen. – Zur kontaktlosen Bezahlung von Kleinbeträgen. Hierbei ist die Karte mit Kontaktlos- funktion an ein Kartenlesegerät zu halten. Es gelten die von der Bank festgelegten Betrags- und Nutzungsgrenzen. Bei Online-Bezahlvorgängen erfolgt die Authentifizierung Angabe mehrerer Merkmale aus den personenbezoge- nen Daten des Karteninhabers, indem er auf Anforderung die gesondert vereinbarten Authentifizierungselemente einsetzt. Authen- tifizierungselemente sind – Wissenselemente Karteninhabers (etwas, das der Karteninhaber weiß, zum Beispiel Online-Passwort), – Besitzelemente (etwas, das der Karteninhaber besitzt, zum Beispiel mobiles Endgerät zur Erzeugung zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktionsnummern [TAN] als Besitznachweisnachfolgend „persönliches Merkmal“) oder – Seinselemente die Eingabe einer unmittelbar vor Durchführung der Verfü- gung über ein mobiles Endgerät (etwasz. B. Mobiltelefon) per SMS bekannt gegebenen Transaktionsnummer (mobile TAN) zu verlangen. Für den Versand der mobilen TAN per SMS nutzt die Bank den für das Postbank Girokonto eingerichteten mobilen TAN-Service, das der Karteninhaber ist, zum Beispiel Fingerabdruck)insbesondere die dort eingerichtete Telefonnummer.
(2) Mit dem Einsatz der Karte Kreditkarte erteilt der Karteninhaber die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung der KartenzahlungKarten- zahlung. Soweit dafür zusätzlich die Unterschrift, eine PIN oder ein sonstiges Authentifizierungselement gefordert wirddie Unterschrift erforderlich ist, wird die Zustimmung erst mit deren Ein- satz Einsatz erteilt. Nach der Erteilung der Zustimmung kann der Karteninhaber Kartenin- haber die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthaltenent- halten, dass die Bank die für die Ausführung der Kartenzahlung notwendigen personen- bezogenen personenbezogenen Daten des Karteninhabers verarbeitet, übermittelt und speichert.
(3) Die Kreditkarte ist mit der Funktion „kontaktloses Bezah- len“ ausgestattet. Beim kontaktlosen Bezahlen an Kassenter- minals ist die Kreditkarte an ein Kartenlesegerät zu halten. Für Kleinstbeträge ist unter Umständen die Eingabe einer PIN oder das Unterschreiben eines Belegs nicht erforderlich.
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Samples: Privat Girokonto
Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber. (1a) Bei Verwendung Nutzung der Karte Kreditkarte ist entweder – ein vom Vertragsunternehmen ausgestellter Beleg zu unterschreiben, auf den das Vertragsunternehmen die Kartendaten übertragen sind hat, oder – an Geldautomaten und automatisierten Xxxxxx die PIN einzugeben. Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmen Vertragsun- ternehmen kann der Karteninhaber – insbesondere zur Beschleunigung eines Geschäftsvorfalles Geschäftsvorfalls im Rahmen eines fernmündlichen Kontakts – ausnahmsweise darauf verzichten, den Beleg zu unter- zeichnenunterzeichnen, und stattdessen lediglich seine jeweilige Kartennummer und das Verfalldatum der Karte angeben. Beim Karteneinsatz an automatisierten Kassen kann von der Eingabe der PIN abgesehen werden: – Zur Bezahlung von Verkehrsnutzungsentgelten oder Parkgebühren an unbeaufsichtig- ten unbeaufsichtigten automatisierten Kassen. – Zur kontaktlosen Bezahlung von KleinbeträgenKleinbeträgen . Hierbei ist die Karte Kredit- karte mit Kontaktlos- funktion Kontaktlosfunktion an ein Kartenlesegerät zu halten. Es gelten gel- ten die von der Bank festgelegten Betrags- und Nutzungsgrenzen. Bei Online-Bezahlvorgängen erfolgt die Authentifizierung des KarteninhabersKartenin- habers, indem er auf Anforderung die gesondert vereinbarten Authentifizierungselemente Authenti- fizierungselemente einsetzt. Authen- tifizierungselemente sind Authentifizierungselemente sind: – Wissenselemente (etwas, das der Karteninhaber weiß, zum Beispiel Online-Passwort), – Besitzelemente (etwas, das der Karteninhaber besitzt, zum Beispiel mobiles Endgerät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal verwendbaren ver- wendbaren Transaktionsnummern [TAN] als Besitznachweis) oder – Seinselemente (etwas, das der Karteninhaber ist, zum Beispiel Fingerabdruck). 1 Entspricht der standardisierten Zahlungskontenterminologie „Ausgabe einer Kreditkarte“. Nachfolgend wird die Bezeichnung „Commerzbank Kooperations-Kreditkarte“, „Hauptkarte“, „Kreditkarte“ oder „Karte“ geführt.
(2b) Mit dem Einsatz der Karte Kreditkarte erteilt der Karteninhaber die Zustimmung Zustim- mung (Autorisierung) zur Ausführung der KartenzahlungKartenverfügung. Soweit dafür zusätzlich die Unterschrift, eine PIN oder ein sonstiges Authentifizierungselement Authenti- fizierungselement gefordert wird, wird die Zustimmung erst mit deren Ein- satz Einsatz erteilt. Nach der Erteilung der Zustimmung kann der Karteninhaber Karten- inhaber die Kartenzahlung Kartenverfügung nicht mehr widerrufen. In dieser Autorisierung Autorisie- rung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die Bank die für die Ausführung der Kartenzahlung Kartenverfügung notwendigen personen- bezogenen personenbe- zogenen Daten des Karteninhabers verarbeitet, übermittelt und speichertspei- chert.
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Samples: Kartenbeantragung
Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber. (1) Bei Verwendung Nutzung der Karte ist entweder – • ein vom Vertragsunternehmen ausgestellter Beleg zu unterschreiben, auf den das Vertragsunternehmen die Kartendaten übertragen sind hat, oder – • an Geldautomaten und automatisierten Xxxxxx die PIN einzugeben. Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmen kann der Karteninhaber – insbesondere zur Beschleunigung eines Geschäftsvorfalles im Rahmen eines fernmündlichen Kontakts – ausnahmsweise darauf verzichten, den Beleg zu unter- zeichnen, und stattdessen lediglich seine Kartennummer und das Verfalldatum der Karte angeben. Beim Karteneinsatz an automatisierten Kassen kann von der Eingabe der PIN abgesehen werden: – • Zur Bezahlung von Verkehrsnutzungsentgelten oder Parkgebühren an unbeaufsichtig- ten unbeaufsichtigten automatisierten Kassen. – • Zur kontaktlosen Bezahlung von Kleinbeträgen. Hierbei ist die Karte mit Kontaktlos- funktion Kontaktlosfunktion an ein Kartenlesegerät zu halten. Es gelten die von der Bank festgelegten Betrags- und Nutzungsgrenzen. Bei Online-Bezahlvorgängen erfolgt die Authentifizierung des KarteninhabersKarten- inhabers, indem er auf Anforderung die gesondert vereinbarten Authentifizierungselemente Authen- tifizierungselemente einsetzt. Authen- tifizierungselemente Authentifizierungselemente sind – • Wissenselemente (etwas, das der Karteninhaber weiß, zum Beispiel Online-PasswortPIN), – • Besitzelemente (etwas, das der Karteninhaber besitzt, zum Beispiel mobiles Endgerät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal verwendbaren ver- wendbaren Transaktionsnummern [TAN] als Besitznachweis) oder – • Seinselemente (etwas, das der Karteninhaber ist, zum Beispiel FingerabdruckFinger- abdruck). Bei Bargeldauszahlungen bei Banken oder anderen Auszahlungsstellen wird ein gültiger Lichtbildausweis verlangt. In allen übrigen Fällen der Verwendung der Karte unterzeichnet der Karteninhaber einen vom Vertragsunternehmen unter Verwendung der Karte ausgestellten Beleg, von dem ihm das Vertragsunternehmen eine Kopie aushändigt. Die Unterschrift auf dem Beleg muss mit der Unterschrift auf der Karte übereinstimmen. Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmen kann der Karteninhaber – insbesondere zur Beschleunigung eines Geschäftsvorgangs – ausnahmsweise darauf verzichten, einen Beleg zu unterzeichnen, und stattdessen lediglich die Nummer seiner Karte angeben.
(2) Mit dem Einsatz der Karte erteilt der Karteninhaber die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung der Kartenzahlungdes Zahlungsvorgangs. Soweit dafür zusätzlich die Unterschrift, eine PIN oder ein sonstiges Authentifizierungselement Authentifizierungs- element gefordert wird, wird die Zustimmung erst mit deren Ein- satz Einsatz erteilt. Nach der Erteilung der Zustimmung kann der Karteninhaber die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die Bank ING die für die Ausführung Aus- führung der Kartenzahlung notwendigen personen- bezogenen personenbezogenen Daten des Karteninhabers verarbeitet, übermittelt und speichert.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber. (1) Bei Verwendung der Karte ist entweder – ein vom Vertragsunternehmen ausgestellter Beleg zu unterschreiben, auf den die Kartendaten übertragen sind oder – an Geldautomaten und automatisierten Xxxxxx die PIN einzugeben. Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmen kann der Karteninhaber – insbesondere zur Beschleunigung eines Geschäftsvorfalles im Rahmen eines fernmündlichen Kontakts – ausnahmsweise darauf verzichten, den Beleg zu unter- zeichnen, und stattdessen lediglich seine Kartennummer Kreditkartennummer und das Verfalldatum der Karte angeben. Beim Karteneinsatz an automatisierten Kassen kann von der Eingabe der PIN abgesehen werden: – Zur Bezahlung von Verkehrsnutzungsentgelten oder Parkgebühren an unbeaufsichtig- ten automatisierten Kassen. – Zur kontaktlosen Bezahlung von Kleinbeträgen. Hierbei ist die Karte mit Kontaktlos- funktion an ein Kartenlesegerät zu halten. Es gelten die von der Bank festgelegten Betrags- und Nutzungsgrenzen. Bei Online-Bezahlvorgängen erfolgt die Authentifizierung des Karteninhabers, indem er auf Anforderung die gesondert vereinbarten Authentifizierungselemente einsetzt. Authen- tifizierungselemente sind – Wissenselemente (etwas, das der Karteninhaber weiß, zum Beispiel Online-Passwort), – Besitzelemente (etwas, das der Karteninhaber besitzt, zum Beispiel mobiles Endgerät zur Erzeugung zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktionsnummern [TAN] als Besitznachweis) oder – Seinselemente (etwas, das der Karteninhaber ist, zum Beispiel Fingerabdruck).
(2) Mit dem Einsatz der Karte erteilt der Karteninhaber die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung der Kartenzahlung. Soweit dafür zusätzlich die Unterschrift, eine PIN oder ein sonstiges Authentifizierungselement gefordert wird, wird die Zustimmung erst mit deren Ein- satz Einsatz erteilt. Nach der Erteilung der Zustimmung kann der Karteninhaber die Kartenzahlung Kartenzah- lung nicht mehr widerrufen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung Zustim- mung enthalten, dass die Bank die für die Ausführung der Kartenzahlung notwendigen personen- bezogenen personenbezogenen Daten des Karteninhabers verarbeitet, übermittelt und speichert.
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Samples: Geschäftsbedingungen