Common use of Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber Clause in Contracts

Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber. Mit dem Einsatz der Debitkarte durch Einführen der Debitkarte in das Terminal oder bei kontaktlosen Bezahlvorgängen durch Heranführen der Debitkarte an das Terminal erteilt der Karteninhaber die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung der Kartenzahlung. Soweit dafür zusätzlich die Eingabe der PIN erforderlich ist, wird die Zustimmung erst mit deren Eingabe erteilt. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die Sparkasse die für die Ausführung der Kartenzahlung notwendigen personenbezogenen Daten des Karteninhabers verarbeitet, übermittelt und speichert. Nach Erteilung der Zustimmung kann der Karteninhaber die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen.

Appears in 4 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber. Mit dem Einsatz der Debitkarte durch Einführen der Debitkarte in das Terminal Ter- minal oder bei kontaktlosen Bezahlvorgängen durch Heranführen der Debitkarte an das Terminal erteilt der Karteninhaber die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung der Kartenzahlung. Soweit dafür zusätzlich zusätz- lich die Eingabe der PIN erforderlich ist, wird die Zustimmung erst mit deren Eingabe erteilt. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche ausdrückli- che Zustimmung enthalten, dass die Sparkasse die für die Ausführung der Kartenzahlung notwendigen personenbezogenen Daten des Karteninhabers Kartenin- habers verarbeitet, übermittelt und speichert. Nach Erteilung der Zustimmung Zustim- mung kann der Karteninhaber die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Besondere Bedingungen