Common use of Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber Clause in Contracts

Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber. (1) Bei Nutzung der Karte ist entweder • ein Beleg zu unterschreiben, auf den das Vertragsunternehmen die Kartendaten übertragen hat, oder • an Geldautomaten und automatisierten Xxxxxx die PIN einzugeben. Beim Karteneinsatz an automatisierten Kassen kann von der Eingabe der PIN abgesehen werden: • Zur Bezahlung von Verkehrsnutzungsentgelten oder Parkgebühren an unbeaufsichtigten automatisierten Kassen. • Zur kontaktlosen Bezahlung von Kleinbeträgen. Hierbei ist die Karte mit Kontaktlosfunktion an ein Kartenlesegerät zu halten. Es gelten die von der Bank festgelegten Betrags- und Nutzungsgrenzen. Bei Online-Bezahlvorgängen erfolgt die Authentifizierung des Karten- inhabers, indem er auf Anforderung die gesondert vereinbarten Authen- tifizierungselemente einsetzt. Authentifizierungselemente sind • Wissenselemente (etwas, das der Karteninhaber weiß, zum Beispiel PIN), • Besitzelemente (etwas, das der Karteninhaber besitzt, zum Beispiel mobiles Endgerät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal ver- wendbaren Transaktionsnummern [TAN] als Besitznachweis) oder • Seinselemente (etwas, das der Karteninhaber ist, zum Beispiel Finger- abdruck). Bei Bargeldauszahlungen bei Banken oder anderen Auszahlungsstellen wird ein gültiger Lichtbildausweis verlangt. In allen übrigen Fällen der Verwendung der Karte unterzeichnet der Karteninhaber einen vom Vertragsunternehmen unter Verwendung der Karte ausgestellten Beleg, von dem ihm das Vertragsunternehmen eine Kopie aushändigt. Die Unterschrift auf dem Beleg muss mit der Unterschrift auf der Karte übereinstimmen. Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmen kann der Karteninhaber – insbesondere zur Beschleunigung eines Geschäftsvorgangs – ausnahmsweise darauf verzichten, einen Beleg zu unterzeichnen, und stattdessen lediglich die Nummer seiner Karte angeben.

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Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber. (1) Bei Nutzung Verwendung der Karte ist entweder ein vom Vertragsunternehmen ausgestellter Beleg zu unterschreiben, auf den das Vertragsunternehmen die Kartendaten übertragen hat, sind oder an Geldautomaten und automatisierten Xxxxxx die PIN einzugeben. Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmen kann der Karteninhaber – insbesondere zur Beschleunigung eines Geschäftsvorfalles im Rahmen eines fernmündlichen Kontakts – ausnahmsweise darauf verzichten, den Beleg zu unter- zeichnen, und stattdessen lediglich seine Kreditkartennummer und das Verfalldatum der Karte angeben. Beim Karteneinsatz an automatisierten Kassen kann von der Eingabe der PIN abgesehen werden: Zur Bezahlung von Verkehrsnutzungsentgelten oder Parkgebühren an unbeaufsichtigten unbeaufsichtig- ten automatisierten Kassen. Zur kontaktlosen Bezahlung von Kleinbeträgen. Hierbei ist die Karte mit Kontaktlosfunktion Kontaktlos- funktion an ein Kartenlesegerät zu halten. Es gelten die von der Bank festgelegten Betrags- und Nutzungsgrenzen. Bei Online-Bezahlvorgängen erfolgt die Authentifizierung des Karten- inhabersKarteninhabers, indem er auf Anforderung die gesondert vereinbarten Authentifizierungselemente einsetzt. Authen- tifizierungselemente einsetzt. Authentifizierungselemente sind Wissenselemente (etwas, das der Karteninhaber weiß, zum Beispiel PINOnline-Passwort), Besitzelemente (etwas, das der Karteninhaber besitzt, zum Beispiel mobiles Endgerät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal ver- wendbaren verwendbaren Transaktionsnummern [TAN] als Besitznachweis) oder Seinselemente (etwas, das der Karteninhaber ist, zum Beispiel Finger- abdruckFingerabdruck). Bei Bargeldauszahlungen bei Banken oder anderen Auszahlungsstellen wird ein gültiger Lichtbildausweis verlangt. In allen übrigen Fällen der Verwendung der Karte unterzeichnet der Karteninhaber einen vom Vertragsunternehmen unter Verwendung der Karte ausgestellten Beleg, von dem ihm das Vertragsunternehmen eine Kopie aushändigt. Die Unterschrift auf dem Beleg muss mit der Unterschrift auf der Karte übereinstimmen. Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmen kann der Karteninhaber – insbesondere zur Beschleunigung eines Geschäftsvorgangs – ausnahmsweise darauf verzichten, einen Beleg zu unterzeichnen, und stattdessen lediglich die Nummer seiner Karte angeben.

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Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber. (1) Bei Nutzung der Karte Mastercard Prepaid ist entweder • ein Beleg zu unterschreiben, auf den das Vertragsunternehmen die Kartendaten übertragen hat, oder • an Geldautomaten und automatisierten Xxxxxx die PIN einzugeben. Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmen kann der Karteninhaber – insbesondere zur Beschleunigung eines Geschäftsvorfalls im Rahmen eines fernmündlichen Kontakts – ausnahmsweise darauf verzichten, den Beleg zu unterzeichnen und stattdessen lediglich seine Mastercard Prepaid-Nummer angeben. Beim Karteneinsatz an automatisierten Kassen kann von der Eingabe der PIN abgesehen werden: - Zur Bezahlung von Verkehrsnutzungsentgelten oder Parkgebühren an unbeaufsichtigten automatisierten Kassen. - Zur kontaktlosen Bezahlung von KleinbeträgenKleinbeträgen8. Hierbei ist die Karte MasterCard mit Kontaktlosfunktion an ein Kartenlesegerät zu halten. Es gelten die von der Bank festgelegten Betrags- und Nutzungsgrenzen. Bei Online-Bezahlvorgängen erfolgt die Authentifizierung des Karten- inhabersKarteninhabers, indem er auf Anforderung die gesondert vereinbarten Authen- tifizierungselemente einsetzt. Authentifizierungselemente einsetzt.9 Authentifizierungselemente sind • Wissenselemente (etwas, das der Karteninhaber weiß, zum Beispiel PINOnline- Passwort), • Besitzelemente (etwas, das der Karteninhaber besitzt, zum Beispiel mobiles Endgerät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal ver- wendbaren verwendbaren Transaktionsnummern [TAN] als Besitznachweis) oder • Seinselemente (etwas, das der Karteninhaber ist, zum Beispiel Finger- abdruckFingerab- druck). Bei Bargeldauszahlungen bei Banken oder anderen Auszahlungsstellen wird ein gültiger Lichtbildausweis verlangt. In allen übrigen Fällen der Verwendung der Karte unterzeichnet der Karteninhaber einen vom Vertragsunternehmen unter Verwendung der Karte ausgestellten Beleg, von dem ihm das Vertragsunternehmen eine Kopie aushändigt. Die Unterschrift auf dem Beleg muss mit der Unterschrift auf der Karte übereinstimmen. Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmen kann der Karteninhaber – insbesondere zur Beschleunigung eines Geschäftsvorgangs – ausnahmsweise darauf verzichten, einen Beleg zu unterzeichnen, und stattdessen lediglich die Nummer seiner Karte angeben.

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Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber. (1) Bei Nutzung der Karte Kreditkarte ist entweder • ein Beleg zu unterschreiben, auf den das Vertragsunternehmen die Kartendaten übertragen hat, oder • an Geldautomaten und automatisierten Xxxxxx die PIN einzugeben. Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und Vertragsun­ ternehmen kann der Karteninhaber – insbesondere zur Beschleunigung eines Geschäftsvorfalles im Rahmen eines fernmündlichen Kontaktes – ausnahmsweise darauf verzichten, den Beleg zu unterzeichnen, und stattdessen lediglich seine Kreditkartennummer bzw. im Rahmen des Visa Secure­Verfahrens eine TAN eingeben. Beim Karteneinsatz an automatisierten Kassen kann von der Eingabe der PIN bzw. der Unterschrift eines Beleges abgesehen werden: ­ Zur Bezahlung von Verkehrsnutzungsentgelten oder Parkgebühren an unbeaufsichtigten automatisierten Kassen. ­ Zur kontaktlosen Bezahlung von Kleinbeträgen. Hierbei ist die Visa­ Karte mit Kontaktlosfunktion an ein Kartenlesegerät zu halten. Es gelten die von der Bank festgelegten Betrags- und Nutzungsgrenzen. Bei Online-Bezahlvorgängen Online­Bezahlvorgängen erfolgt die Authentifizierung des Karten- inhabersKartenin­ habers, indem er auf Anforderung die gesondert vereinbarten Authen- tifizierungselemente Authenti­ fizierungselemente einsetzt. Authentifizierungselemente sind ­ Wissenselemente (etwas, das der Karteninhaber weiß, zum Beispiel PINOnline­PIN), ­ Besitzelemente (etwas, das der Karteninhaber besitzt, zum Beispiel mobiles Endgerät zur Erzeugung oder / zum Empfang von einmal ver- wendbaren verwend­ baren Transaktionsnummern [TAN] als Besitznachweis) oder ­ Seinselemente (etwas, das der Karteninhaber ist, zum Beispiel Finger- Finger­ abdruck). Bei Bargeldauszahlungen bei Banken oder anderen Auszahlungsstellen wird ein gültiger Lichtbildausweis verlangt. In allen übrigen Fällen der Verwendung der Karte unterzeichnet der Karteninhaber einen vom Vertragsunternehmen unter Verwendung der Karte ausgestellten Beleg, von dem ihm das Vertragsunternehmen eine Kopie aushändigt. Die Unterschrift auf dem Beleg muss mit der Unterschrift auf der Karte übereinstimmen. Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmen kann der Karteninhaber – insbesondere zur Beschleunigung eines Geschäftsvorgangs – ausnahmsweise darauf verzichten, einen Beleg zu unterzeichnen, und stattdessen lediglich die Nummer seiner Karte angeben.

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Samples: dl.avl-investmentfonds.de

Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber. (1) Bei Nutzung der Karte ist entweder • ein Beleg zu unterschreiben, auf den das Vertragsunternehmen die Kartendaten übertragen hat, oder • an Geldautomaten und automatisierten Xxxxxx die PIN einzugeben. Beim Karteneinsatz an automatisierten Kassen kann von der Eingabe der PIN abgesehen werden: • Zur Bezahlung von Verkehrsnutzungsentgelten oder Parkgebühren an unbeaufsichtigten automatisierten Kassen. • Zur kontaktlosen Bezahlung von Kleinbeträgen. Hierbei ist die Karte mit Kontaktlosfunktion an ein Kartenlesegerät zu halten. Es gelten die von der Bank festgelegten Betrags- und Nutzungsgrenzen. Beim kontaktlosen Bezahlen ist die Karte mit VISA paywave oder Debit- karte kontaktlos an ein Kartenlesegerät zu halten. Für Kleinbeträge ist die Eingabe einer PIN oder das Unterschreiben eines Belegs nicht erfor- derlich. Es gelten die Betrags- und Nutzungsgrenzen gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis. Bei Online-Bezahlvorgängen erfolgt die Authentifizierung des Karten- inhabers, indem er auf Anforderung die gesondert vereinbarten Authen- tifizierungselemente einsetzt. Authentifizierungselemente sind • Wissenselemente (etwas, das der Karteninhaber weiß, zum Beispiel PIN), • Besitzelemente (etwas, das der Karteninhaber besitzt, zum Beispiel mobiles Endgerät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal ver- wendbaren Transaktionsnummern [TAN] als Besitznachweis) oder • Seinselemente (etwas, das der Karteninhaber ist, zum Beispiel Finger- abdruck). Bei Bargeldauszahlungen bei Banken oder anderen Auszahlungsstellen wird ein gültiger Lichtbildausweis verlangt. In allen übrigen Fällen der Verwendung der Karte unterzeichnet der Karteninhaber einen vom Vertragsunternehmen unter Verwendung der Karte ausgestellten Beleg, von dem ihm das Vertragsunternehmen eine Kopie aushändigt. Die Unterschrift auf dem Beleg muss mit der Unterschrift auf der Karte übereinstimmen. Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmen kann der Karteninhaber – insbesondere zur Beschleunigung eines Geschäftsvorgangs – ausnahmsweise darauf verzichten, einen Beleg zu unterzeichnen, und stattdessen lediglich die Nummer seiner Karte angeben.

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Samples: www.ing.de

Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber. (1( ) Bei Nutzung der Karte Kreditkarte ist entweder ein Beleg zu unterschreiben, auf den das Vertragsunternehmen die Kartendaten Karten- daten übertragen hat, oder an Geldautomaten und automatisierten Xxxxxx die PIN einzugeben. Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmen ann der Karteninhaber insbesondere zur Beschleunigung eines Geschäfts- vorfalls im Rahmen eines fernmündlichen Kontakts ausnahmsweise darauf verzichten, den Beleg zu unterzeichnen und stattdessen lediglich seine Kre- ditkartennummer angeben. Beim Karteneinsatz an automatisierten Kassen kann von der Eingabe der PIN abgesehen werden: • Zur zur Bezahlung von Verkehrsnutzungsentgelten oder Parkgebühren an unbeaufsichtigten unbe- aufsichtigten automatisierten Kassen. • Zur zur kontaktlosen Bezahlung von Kleinbeträgen. Hierbei ist die Karte Kreditkarte mit Kontaktlosfunktion an ein Kartenlesegerät zu halten. Es gelten die von der Bank festgelegten Betrags- und Nutzungsgrenzen. Bei Online-Bezahlvorgängen Bezahl- vorgängen erfolgt die Authentifizierung des Karten- inhabersKarteninhabers, indem er auf Anforderung die gesondert vereinbarten Authen- tifizierungselemente einsetztAuthentifizierungselemente ein- setzt. Authentifizierungselemente sind Wissenselemente (etwas, das der Karteninhaber weiß, zum Beispiel PIN), • Besitzelemente z. B. Online-Passwort) esitzelemente (etwas, das der Karteninhaber besitzt, zum Beispiel z. B. mobiles Endgerät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal ver- wendbaren Transaktionsnummern [TAN] als Besitznachweis) oder • Seinselemente (etwas, das der Karteninhaber ist, zum Beispiel Finger- abdruck). Bei Bargeldauszahlungen bei Banken oder anderen Auszahlungsstellen wird ein gültiger Lichtbildausweis verlangt. In allen übrigen Fällen der Verwendung der Karte unterzeichnet der Karteninhaber einen vom Vertragsunternehmen unter Verwendung der Karte ausgestellten Beleg, von dem ihm das Vertragsunternehmen eine Kopie aushändigt. Die Unterschrift auf dem Beleg muss mit der Unterschrift auf der Karte übereinstimmen. Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmen kann der Karteninhaber – insbesondere zur Beschleunigung eines Geschäftsvorgangs – ausnahmsweise darauf verzichten, einen Beleg zu unterzeichnen, und stattdessen lediglich die Nummer seiner Karte angeben.verwendbaren Transaktionsnum-

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Samples: firmenkarten.degussa-bank.de

Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber. (1) Bei Nutzung der Karte ist entweder • ein Beleg zu unterschreiben, auf den das Vertragsunternehmen die Kartendaten Karten- daten übertragen hat, hat oder • an Geldautomaten und automatisierten Xxxxxx die PIN einzugeben. Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmen kann der Karteninhaber – insbesondere zur Beschleunigung eines Geschäftsvor- falls im Rahmen eines fernmündlichen Kontakts – ausnahmsweise darauf ver- zichten, den Beleg zu unterzeichnen und stattdessen lediglich seine Kar- te angeben. Beim Karteneinsatz an automatisierten Kassen kann von der Eingabe der PIN abgesehen werden: - Zur Bezahlung von Verkehrsnutzungsentgelten oder Parkgebühren an unbeaufsichtigten automatisierten Kassen. - Zur kontaktlosen Bezahlung von KleinbeträgenKleinbeträgen8. Hierbei ist die Karte MasterCard mit Kontaktlosfunktion an ein Kartenlesegerät zu halten. Es gelten die von der Bank festgelegten Betrags- und Nutzungsgrenzen. Bei Online-Bezahlvorgängen erfolgt die Authentifizierung des Karten- inhabersKarteninhabers, indem er auf Anforderung die gesondert vereinbarten Authen- tifizierungselemente einsetzt. Authentifizierungselemente einsetzt.9 Authentifizierungselemente sind • Wissenselemente (etwas, das der Karteninhaber weiß, zum Beispiel PINOnline- Passwort), • Besitzelemente (etwas, das der Karteninhaber besitzt, zum Beispiel mobiles Endgerät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal ver- wendbaren Transaktionsnummern verwendbaren Transakti- onsnummern [TAN] als Besitznachweis) oder • Seinselemente (etwas, das der Karteninhaber ist, zum Beispiel Finger- abdruckFingerab- druck). Bei Bargeldauszahlungen bei Banken oder anderen Auszahlungsstellen wird ein gültiger Lichtbildausweis verlangt. In allen übrigen Fällen der Verwendung der Karte unterzeichnet der Zu dem 3D Secure-Verfahren werden mit dem Karteninhaber einen vom Vertragsunternehmen unter Verwendung der Karte ausgestellten Beleg, von dem ihm das Vertragsunternehmen eine Kopie aushändigt. Die Unterschrift auf dem Beleg muss mit der Unterschrift auf der Karte übereinstimmen. Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmen kann der Karteninhaber – insbesondere zur Beschleunigung eines Geschäftsvorgangs – ausnahmsweise darauf verzichten, einen Beleg zu unterzeichnen, und stattdessen lediglich die Nummer seiner Karte angebengesonderte Bedin- gungen vereinbart.

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