Beantragung der Zulassung zum Handel Musterklauseln

Beantragung der Zulassung zum Handel. Die Endgültigen Bedingungen können vorsehen, dass die Emittentin beantragen wird, dass die Schuldverschreibungen bzw. Pfandbriefe an der bzw. den in den Endgültigen Bedingungen festgelegten Börse bzw. Börsen in den regulierten Markt bzw. Freiverkehr einbezogen werden. Bei Schuldverschreibungen und Pfandbriefen, die einen Festgelegten Nennbetrag von mindestens Euro 100.000 haben, werden die Endgültigen Bedingungen Informationen zum Gesamtnennbetrag der zum Handel zugelassenen Schuldverschreibungen bzw. Pfandbriefen und zu den geschätzten Gesamtkosten der Zulassung zum Handel beinhalten. Die Endgültigen Bedingungen können aber auch vorsehen, dass eine Börseneinführung der Schuldverschreibungen bzw. Pfandbriefe nicht vorgesehen ist.
Beantragung der Zulassung zum Handel. Die Endgültigen Bedingungen können vorsehen, dass die Emittentin beantragen wird, dass die Schuldverschreibungen an der bzw. den in den Endgültigen Bedingungen festgelegten Börse bzw. Börsen in den regulierten Markt bzw. Freiverkehr einbezogen werden. Die Endgültigen Bedingungen können aber auch vorsehen, dass eine Börseneinführung der Schuldverschreibungen nicht vorgesehen ist.
Beantragung der Zulassung zum Handel. Die Endgültigen Bedingungen können vorsehen, dass die Emittentin beantragen wird, dass die bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen an der bzw. den in den Endgültigen Bedingungen festgelegten Börse bzw. Börsen in den regulierten Markt bzw. Freiverkehr einbezogen werden. Die Endgültigen Bedingungen können aber auch vorsehen, dass eine Börseneinführung der bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen nicht vorgesehen ist. Die Endgültigen Bedingungen legen die Details in Bezug auf das Angebot der bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen dar, insbesondere im Hinblick auf ● Wertpapierkennnummer (ISIN) ● Zeichnung und Emissionstag im Fall einer Zeichnungsfrist oder eines Zeichnungstags bzw. Emissionstag und Erwerb falls es keine Zeichnungsfrist und keinen Zeichnungstag gibt ● Lieferung der Schuldverschreibungen ● Gegebenenfalls bereits vorhandene Zulassung zum Handel von Wertpapieren der gleichen Wertpapierkategorie und Handelsregeln sowie gegebenenfalls Market-Making ● Informationen zum Referenzschuldner ● Informationen nach Emission ● Interessen und Interessenkonflikte.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.