Besonderheiten bei Finanz-Gesellschaften als Referenzschuldner (PT 2 und PT 4) Musterklauseln

Besonderheiten bei Finanz-Gesellschaften als Referenzschuldner (PT 2 und PT 4). Die Schuldverschreibungen können bei Finanz-Gesellschaften als Referenzschuldner für die Zwecke des Eintritts der Kreditereignisse Restrukturierung und Staatliche Intervention sowie zur Bestimmung des Endkurses auf Verbindlichkeiten des Referenzschuldners bestimmter Rangstufen abstellen: • Rangstufe unbesicherte und nicht-nachrangige Verbindlichkeiten Umfasst sind damit alle Verbindlichkeiten der Finanz-Gesellschaften, die keine gedeckten Einlagen sind. Nicht umfasst sind: Verbindlichkeiten, die einen niedrigeren Rang in einem Insolvenzverfahren aufweisen. Dies sind beispielsweise sog. nicht-nachrangige nicht bevorrechtigte Schuldtitel bzw. Verbindlichkeiten und alle übrigen nachrangigen Verbindlichkeiten, und/oder (je nach Anwendbarkeit in den Emissionsbedingungen) • Rangstufe nicht-nachrangige nicht bevorrechtigte Verbindlichkeiten Umfasst sind alle sog. nicht-nachrangigen nicht bevorrechtigten Schuldtitel bzw. Verbindlichkeiten, die im Insolvenzverfahren einen niedrigeren Rang haben, als andere unbesicherte und nicht-nachrangige Verbindlichkeiten der Finanz-Gesellschaft, die keine gedecketen Einlagen sind. Nicht umfasst sind: Alle übrigen Verbindlichkeiten der Finanz-Gesellschaft, die gegenüber diesen nicht-nachrangigen und nicht bevorrechtigten Verbindlichkeiten nachrangig sind. Bei Finanz-Gesellschaften als Referenzschuldner sehen die Emissionsbedingungen die Möglichkeit vor, bei der Bestimmung des Endkurses auch andere Vermögenswerte zu bewerten. Dies können insbesondere auch Vermögenswerte sein, die keine Verbindlichkeiten des Referenzschuldners darstellen. Dies können die nach einer staatlichen Intervention durch Umwandlung oder Umtausch an die Stelle von Verbindlichkeiten tretende Vermögenswerte sein. Das Gleiche gilt, wenn die durch ISDA veröffentlichte Standard-Referenzschuldverschreibung des Referenzschuldners Gegenstand einer Restrukturierung ist. Dann können diese Standard- Referenzschuldverschreibung oder die an deren Stelle tretenden Vermögenswerte bewertet werden. Das gilt auch dann, wenn das in der Kreditereignis-Mitteilung genannte Kreditereignis ein anderes Kreditereignis ist (beispielsweise eine Nichtzahlung). Der Wert dieser Vermögenswerte kann erheblich unter dem Wert anderer Verbindlichkeiten des Referenzschuldners liegen. Im Extremfall kann er sogar null (0) betragen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.