Common use of Bedarfsdeckung und Werbung Clause in Contracts

Bedarfsdeckung und Werbung. 2.1 Der Kunde ist für die Dauer des Vertrages verpflichtet, seinen gesamten leitungsge- bundenen Strombedarf durch den Versorger zu decken. Ausgenommen ist die Bedarfs- deckung durch Eigenanlagen der Kraft-Wärme-Kopplung bis 50 Kilowatt elektrischer Leistung und aus erneuerbaren Energien; ferner durch Eigenanlagen, die ausschließlich der Sicherstellung des Elektrizitätsbedarfs bei Aussetzen der Stromversorgung dienen (Notstromaggregate). Notstromaggregate dürfen außerhalb ihrer eigentlichen Bestim- mungen nicht mehr als 15 Stunden monatlich zur Erprobung betrieben werden.

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Bedarfsdeckung und Werbung. 2.1 2.1. Der Kunde ist für die Dauer des Vertrages verpflichtet, seinen gesamten leitungsge- bundenen leitungsgebundenen Strombedarf durch den Versorger zu decken. Ausgenommen ist die Bedarfs- deckung Bedarfsdeckung durch Eigenanlagen der Kraft-Wärme-Kopplung Kopp- lung bis 50 Kilowatt elektrischer Leistung und aus erneuerbaren Erneuerbaren Energien; ferner durch Eigenanlagen, die ausschließlich aus- schließlich der Sicherstellung des Elektrizitätsbedarfs bei Aussetzen der Stromversorgung dienen (NotstromaggregateNotstromag- gregate). Notstromaggregate dürfen außerhalb ihrer eigentlichen Bestim- mungen Bestimmungen nicht mehr als 15 Stunden monatlich zur Erprobung betrieben werden.

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Samples: www.stromfix-kulmbach.de

Bedarfsdeckung und Werbung. 2.1 2.1. Der Kunde ist für die Dauer des Vertrages verpflichtet, seinen gesamten leitungsge- bundenen Strombedarf leitungsgebun- denen Xxxxxxxxxxx durch den Versorger zu decken. Ausgenommen ist die Bedarfs- deckung Bedarfsdeckung durch Eigenanlagen der Kraft-Wärme-Kopplung bis 50 Kilowatt elektrischer Leistung und aus erneuerbaren Erneuerbaren Energien; ferner durch Eigenanlagen, die ausschließlich der Sicherstellung des Elektrizitätsbedarfs bei Aussetzen der Stromversorgung dienen (Notstromaggregate). Notstromaggregate Not- stromaggregate dürfen außerhalb ihrer eigentlichen Bestim- mungen Bestimmungen nicht mehr als 15 Stunden monatlich zur Erprobung betrieben werden.

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Samples: www.stadtwerke-forchheim.de

Bedarfsdeckung und Werbung. 2.1 Der Kunde ist für die Dauer des Vertrages verpflichtet, seinen gesamten leitungsge- bundenen leitungsgebundenen Strombedarf durch den Versorger zu decken. Ausgenommen ist die Bedarfs- deckung Bedarfsdeckung durch Eigenanlagen der Kraft-Wärme-Kopplung bis 50 Kilowatt elektrischer Leistung und aus erneuerbaren Erneuerbaren Energien; ferner durch Eigenanlagen, die ausschließlich der Sicherstellung des Elektrizitätsbedarfs bei Aussetzen der Stromversorgung dienen (Notstromaggregate). Notstromaggregate dürfen außerhalb ihrer eigentlichen Bestim- mungen Bestimmungen nicht mehr als 15 Stunden monatlich zur Erprobung betrieben werden.

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