Vollmacht Musterklauseln

Vollmacht. Der Kunde bevollmächtigt den Lieferanten zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Lieferanten erforderlich werden, etwa einer Kündigung des bisherigen Liefervertrages. Zudem bevollmächtigt der Kunde den Lieferanten auch zur Kündigung etwaiger bestehender Verträge über die Durchführung des Messstellenbetriebs. Der Kunde bevollmächtigt den Lieferanten ferner zur Abfrage seiner Messwerte (auch Vorjahresverbrauchsdaten) beim jeweils zuständigen Messstellenbetreiber.
Vollmacht. Der Kunde bevollmächtigt den Lieferanten zur Vornahme aller Handlungen so- wie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Stromversorgers erforderlich werden, etwa einer Kündigung des bisherigen Liefervertrages sowie der Abfrage der Vorjahresverbrauchs- daten, soweit dem Kunden dadurch keine Kosten entstehen. Zudem bevoll- mächtigt der Kunde den Lieferanten auch zur Kündigung etwaiger bestehender Verträge über die Durchführung des Messstellenbetriebs. Soweit und solange für den Kunden ein Dritter nach § 5 Abs. 1 MsbG für die Durchführung des Messstellenbetriebs zuständig ist, bevollmächtigt der Kunde den Lieferanten auch zur Abfrage seiner Messwerte bei diesem Dritten.
Vollmacht. Die Vertretungsbefugnisse des Maklers gegenüber Versicherungsunternehmen und sonstigen Produktgebern ergeben sich aus der, seitens des Auftraggebers erteilten, Vollmacht. Die Vollmacht wird dem Makler in einer gesonderten Urkunde erteilt. Sie ist Anlage zu diesem Vertrag. Der Auftraggeber gestattet dem Makler ausdrücklich, im Namen des Auftraggebers, im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB).
Vollmacht. Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr des Haftpflichtanspruchs ihm zweckmäßig er- scheinenden Erklärungen im Namen des Versicherungs- nehmers abzugeben.
Vollmacht. Der Mandant bevollmächtigt BVM und einen eventuellen Rechtsnachfolger für die Betreuung seiner Finanzangelegenheiten und für die Beschaffung des für ihn passenden Versicherungsschutzes. Diese Vollmacht umfasst insbesondere a) die uneingeschränkte aktive und passive Vertretung des Mandanten gegenüber Versicherern/ Bausparkassen/ Investmentgesellschaften, einschließlich der Abgabe aller die Verträge betreffenden Willenserklärungen, b) die Kündigung bestehender und den Abschluss neuer Verträge, c) die Geltendmachung von Versicherungsleistungen, sowie die sonstige Mitwirkung bei der Schadenregulierung, jedoch keine Entgegennahme der Versicherungsleistungen, d) die Erteilung und den Widerruf von Untervollmachten an andere Versicherungsmakler (z.B. VERISMA GmbH), -vermittler, Maklerpools, Servicegesellschaften, ausgewählten Ausschließlichkeitsorganisationen und Assekuradeuren, e) die Einleitung und Begleitung von Beschwerden beim BaFin oder einer Ombudsstelle, f) Auskünfte und Willenserklärungen bei Sozialversicherungsträgern, Behörden, Ärzten, Steuerberatern, Notaren und Kreditinstituten, g) die Erteilung und den Widerruf von SEPA-Lastschriftmandaten, h) die Vertretung gegenüber Vereinen mit Versicherungslösungen, i) die Entgegennahme oder den Verzicht hierauf der vom Versicherer vor Vertragsabschluss zu übergebenden Unterlagen, insbesondere Vertragsinformationen und Bedingungen. Die gesamte Korrespondenz des Versicherers ist mit dem Versicherungsnehmer im Original und mit dem Makler in Kopie zu führen. Der Makler ist von den Beschränkungen des §181 BGB befreit. Die Vollmacht ist zeitlich unbefristet und kann vom Mandanten jederzeit widerrufen werden. Mit seiner Unterschrift stimmt der Mandant den AGB zum Versicherungsmaklervertrag zu. Diese wurden ausgehändigt und sind auf der Homepage einsehbar. Der Mandant bestätigt den Erhalt der Erstinformation nach §11 VersVermV.
Vollmacht. Der Kunde bevollmächtigt die Stadtwerke zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Gasversorgers erforderlich werden, etwa einer Kündigung des bisherigen Liefervertrages sowie der Abfrage der Vorjahresverbrauchsdaten, soweit dem Kunden dadurch keine Kosten entstehen. Zudem bevollmächtigt der Kunde die Stadtwerke auch zur Kündigung etwaiger bestehender Verträge über die Durchführung des Messstellenbetriebes. Soweit und solange für den Kunden ein Dritter nach § 5 Abs. 1 MsbG für den Messstellenbetrieb zuständig ist, bevollmächtigt der Kunde die Stadtwerke auch zur Abfrage seiner Messwerte bei diesem Dritten.
Vollmacht. Mit nachstehender Vollmacht (nachfolgend die „Vollmacht“) werden der Finanzdienstleister in seiner Eigenschaft als Abschlussvermittler (der „Abschluss- vermittler") sowie die depotführende Bank zu den untenstehenden Handlungen bevollmächtigt. Bei der Bank werden Konten und Depots eines Kunden zu einem Portfolio zusammengefasst (jeweils ein „Portfolio“). Ein oder mehrere Portfolien sind wiederum einer Kundenstammnummer zugeordnet. Die Vollmacht wird für die Kundenstammnummer erteilt und gilt für meine/unsere sämtlichen bestehenden und künftigen Depots/Konten unter der zu eröff- nenden Kundenstammnummer.
Vollmacht. 5.1 Für den Fall, dass die Entgegennahme von Briefen, Sendungen und Paketen durch den Vermieter als Ersatzempfänger i. S. d. § 2 Abs. 4 Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) für den Mieter erfolgen muss, erteilt der Mieter dem Vermieter Empfangsvollmacht. Der Vermieter ist berechtigt, Untervollmachten an seine Erfüllungsgehilfen zu erteilen. Die Bevollmächtigung bzw. Unterbevollmächti- gung ermächtigt zur Entgegennahme der nachfolgenden „Postsendungen“: ◼ Briefe aller Art ◼ Päckchen ◼ Presseerzeugnisse ◼ Pakete ◼ Einschreiben ◼ Warensendungen ◼ Einschreiben mit Rückschein ◼ Express-Sendungen ◼ Einwurf Einschreiben Von dieser Vollmacht wird ausdrücklich nicht der Empfang von Postzustellungsaufträgen oder sonstiger Zustellungsurkunden erfasst, die eine Zustellungsanschrift voraussetzen. 5.2 Nach entsprechender fernmündlicher Beauftragung unter Nennung des Kennwortes durch den Mieter ist der Vermieter zu Folgendem berechtigt: ◼ das Öffnen der in 5.1 genannten Postsendungen ◼ das Verlesen der vorbenannten Postsendungen oder die Beschreibung des Inhalts gegenüber dem Mieter ◼ Übermitteln eines Schreibens per Fax an einen vom Mieter angegebenen Faxanschluss Sollte der Vermieter in diesem Zusammenhang eine Handlung (Öffnen von Postsendungen, das Vorlesen von Postsendungen und das Verschicken von Postsendungen an einen bestimmten Faxanschluss) vornehmen, die von dem Mieter vorgegeben ist und die das Post- oder Briefgeheimnis des Mieters berühren könnte, verzichtet der Mieter für den jeweils konkreten Fall auf diese Rechte. Im Übrigen wird der Vermieter die erhaltenen Informationen vertraulich behandeln und Dritten hierüber keine Auskünfte erteilen. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
Vollmacht. Gleichzeitig bevollmächtige ich die Energieversorgung Greiz GmbH, den für die Verbrauchsstelle eventuell bestehenden Stromliefervertrag zu kündigen.
Vollmacht. Trotz Vollmachterklärung im Vertragstext empfiehlt es sich, eine gesonderte Vollmachtsurkunde (z.B. Formular M-61 060) unterzeichnen zu lassen, damit diese im Bedarfsfalle auch gesondert vorgelegt oder einer schriftlichen Anfrage beigefügt werden kann.