Vollmacht. Der Kunde bevollmächtigt den Lieferanten zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Lieferanten erforderlich werden, etwa einer Kündigung des bisherigen Liefervertrages. Zudem bevollmächtigt der Kunde den Lieferanten auch zur Kündigung etwaiger bestehender Verträge über die Durchführung des Messstellenbetriebs. Der Kunde bevollmächtigt den Lieferanten ferner zur Abfrage seiner Messwerte (auch Vorjahresverbrauchsdaten) beim jeweils zuständigen Messstellenbetreiber.
Vollmacht. Der Kunde bevollmächtigt den Lieferanten zur Vornahme aller Handlungen so- wie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Stromversorgers erforderlich werden, etwa einer Kündigung des bisherigen Liefervertrages sowie der Abfrage der Vorjahresverbrauchs- daten, soweit dem Kunden dadurch keine Kosten entstehen. Zudem bevoll- mächtigt der Kunde den Lieferanten auch zur Kündigung etwaiger bestehender Verträge über die Durchführung des Messstellenbetriebs. Soweit und solange für den Kunden ein Dritter nach § 5 Abs. 1 MsbG für die Durchführung des Messstellenbetriebs zuständig ist, bevollmächtigt der Kunde den Lieferanten auch zur Abfrage seiner Messwerte bei diesem Dritten.
Vollmacht. Der Kunde bevollmächtigt den Lieferanten zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Lieferanten erforderlich werden, etwa einer Kündigung des bisherigen Liefervertrags. Zudem bevollmächtigt der Kunde den Lieferanten auch zur Kündigung etwaiger bestehender Verträge über die Durchführung des Messstellenbetriebs. Der Kunde bevollmächtigt den Lieferanten ferner zur Abfrage seiner Messwerte (auch Vorjahresverbrauchsdaten) beim jeweils zuständigen Messstellenbetreiber. Der nachstehend genannte Kontoinhaber ermächtigt die Stadtwerke Waltrop GmbH (Gläubiger-Identifikationsnummer: DE82SWW00000615316), Zahlungen aus diesem Vertragsverhältnis von dem unten angegebenen Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist der nachstehend genannte Kontoinhaber sein Kredit- institut an, die von der Stadtwerke Waltrop GmbH auf das angegebene Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Der Kontoinhaber kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Die Mandatsreferenznummer für dieses SEPA-Mandat wird dem Kontoinhaber gesondert mitgeteilt. Zahlungsweise: 11 Monatsabschläge pro Jahr Name/Vorname des Kontoinhabers IBAN Straße / Hausnummer PLZ / Ort Unterschrift des Kontoinhabers Kreditinstitut (Name)
Vollmacht. Die Vertretungsbefugnisse des Maklers gegenüber Versicherungsunternehmen und sonstigen Produktgebern ergeben sich aus der, seitens des Auftraggebers erteilten, Vollmacht. Die Vollmacht wird dem Makler in einer gesonderten Urkunde erteilt. Sie ist Anlage zu diesem Vertrag. Der Auftraggeber gestattet dem Makler ausdrücklich, im Namen des Auftraggebers, im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB).
Vollmacht. Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr des Haftpflichtanspruchs ihm zweckmäßig er- scheinenden Erklärungen im Namen des Versicherungs- nehmers abzugeben.
Vollmacht. Der Kunde bevollmächtigt die Stadtwerke zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Gasversorgers erforderlich werden, etwa einer Kündigung des bisherigen Liefervertrages sowie der Abfrage der Vorjahresverbrauchsdaten, soweit dem Kunden dadurch keine Kosten entstehen. Zudem bevollmächtigt der Kunde die Stadtwerke auch zur Kündigung etwaiger bestehender Verträge über die Durchführung des Messstellenbetriebes. Soweit und solange für den Kunden ein Dritter nach § 5 Abs. 1 MsbG für den Messstellenbetrieb zuständig ist, bevollmächtigt der Kunde die Stadtwerke auch zur Abfrage seiner Messwerte bei diesem Dritten.
Vollmacht. Mit nachstehender Vollmacht (nachfolgend die „Vollmacht“) werden der Finanzdienstleister in seiner Eigenschaft als Abschlussvermittler (der „Abschluss- vermittler") sowie die depotführende Bank zu den untenstehenden Handlungen bevollmächtigt. Bei der Bank werden Konten und Depots eines Kunden zu einem Portfolio zusammengefasst (jeweils ein „Portfolio“). Ein oder mehrere Portfolien sind wiederum einer Kundenstammnummer zugeordnet. Die Vollmacht wird für die Kundenstammnummer erteilt und gilt für meine/unsere sämtlichen bestehenden und künftigen Depots/Konten unter der zu eröff- nenden Kundenstammnummer.
Vollmacht. Trotz Vollmachterklärung im Vertragstext empfiehlt es sich, eine gesonderte Vollmachtsurkunde (z.B. Formular M-61 060) unterzeichnen zu lassen, damit diese im Bedarfsfalle auch gesondert vorgelegt oder einer schriftlichen Anfrage beigefügt werden kann.
Vollmacht. Gleichzeitig bevollmächtige ich die Energieversorgung Greiz GmbH, den für die Verbrauchsstelle eventuell bestehenden Stromliefervertrag zu kündigen.
Vollmacht. Vollmacht gegenüber der DPAG: Der Absender erteilt MBL und den von dieser eingesetzten Mitarbeitern, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen die Vollmacht sämtliche Postsendungen, welche nicht bestimmungs- gemäß in den Betriebsablauf der DPAG gelangt sind, zurückzunehmen und alle hierfür erforderlichen Erklärungen abzugeben.