Bedingungen, die sich speziell auf vermietete Waren beziehen. 14.1 Sorgsame Behandlung vermieteter Waren Der Kunde:
14.1.1 darf keine Etiketten entfernen und/oder die vermieteten Waren, ihre Arbeitsmechanismen oder andere Teile davon manipulieren und muss die vermieteten Waren mit angemessener Sorgfalt behandeln sowie sie nur zum vorgesehenen Zweck auf sichere und richtige Weise einsetzen, so, wie in den Bedienungsanleitungen und/oder Sicherheitshinweisen, welche vom Unternehmen bereitgestellt und mitgeliefert werden, angegeben;
14.1.2 muss das Unternehmen umgehend über Ausfall, Verlust und/oder Schaden an den vermieteten Waren informieren;
14.1.3 muss adäquate und ordnungsgemäße Maßnahmen ergreifen sowie Versicherungen abschließen, um die vermieteten Waren vor Diebstahl, Beschädigung und/oder anderen Risiken zu schützen;
14.1.4 muss dem Unternehmen jegliche Adressänderung mitteilen und dem Unternehmen auf Anforderung Einzelheiten über den Standort der vermieteten Waren zukommen lassen;
14.1.5 muss dem Unternehmen, seinen Angestellten, Beauftragten und Subunternehmern zu jedem angemessenen Zeitpunkt erlauben, die vermieteten Waren zu inspizieren und dazu den Zugang zu den Grundstücken gewähren, auf denen sich die vermieteten Waren befinden;
14.1.6 muss die Waren jederzeit in seinem Besitz und unter seiner Kontrolle halten und darf die vermieteten Waren ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens nicht aus dem Land, in dem sich der Kunde und/oder dem Land, in dem sich das Unternehmen befindet, herausbringen;
14.1.7 ist verantwortlich für die Durchführung und die Kosten für jegliche Tests, Überprüfungen und/oder Kontrollen in Bezug auf die vermieteten Waren, welche gesetzlich vorgeschrieben sind, gemäß bewährter Verfahren und/oder in den Bedienungsanleitungen gefordert werden, es sei denn, das Unternehmen hat sich bereit erklärt, diese als Teil seiner Dienstleistungen durchzuführen;
14.1.8 darf die vermieteten Waren, falls sie beschädigt wurden, nicht länger verwenden und muss das Unternehmen umgehend darüber informieren, wenn die vermieteten Waren in einen Unfall verwickelt waren und dadurch Schäden an den vermieteten Waren, an anderem Eigentum und/oder Verletzungen bei Personen verursacht wurden;
14.1.9 muss die vermieteten Waren in gebrauchsfähigem und gutem Zustand (üblicher Verschleiß ausgenommen) sowie gesäubert und einschließlich aller Versicherungspolicen, Lizenzen, Registrierungen und anderer die vermieteten Waren betreffenden Dokumente zurückgeben;
14.1.10 muss sich in die Funktionsweise der vermi...