Ausfall Musterklauseln

Ausfall. 4.1 Das Land Brandenburg kann aus einer Ausfallbürgschaft erst in Anspruch genommen werden, wenn und soweit die Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers durch Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Verfahrens nach der Insolvenzordnung, durch Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung gemäß §§ 807, 883 der Zivilprozessordnung (ZPO) oder auf sonstige Weise nachgewiesen wird und nennenswerte Eingänge aus der Verwertung des Vermögens des Kreditnehmers und der bestellten Sicherheiten - auch nach Durchführung von Zwangsmaßnahmen - in absehbarer Zeit nicht zu erwarten sind.
Ausfall. Sofern bei unseren Erlebnissen eine bestimmte technische Einrichtung oder die Beteiligung einer bestimmten Person zum Inhalt der Beschreibung gehört und diese technische Einrichtung oder Person am Tag der Teilnahme am Erlebnis nicht zur Verfügung steht, behalten wir uns das Recht vor, einen entsprechenden Ersatz zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, behalten wir uns das Recht vor, die Durchführung des Tunnel-Erlebnisses, auch kurzfristig, abzusagen. Der Gutschein behält in diesem Fall die Gültigkeit. Sollte es durch einen technischen Defekt in unserer Video-Anlage nicht möglich sein, eine vorab bestellte Kunden-DVD zu erstellen, hat der Kunde keinen Anspruch auf einen neuen kostenfreien Flug.
Ausfall. 14.2.1 Der Kunde ist für jegliche Ausgaben, Verluste und/oder Schäden verantwortlich, die dem Unternehmen durch Ausfall der vermieteten Waren widerfahren, welche durch Fahrlässigkeit, Fehlinstruktionen oder unsachgemäße Verwendung der vermieteten Waren durch den Kunden entstehen.
Ausfall. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt (z.B. Streik, politische Ereignisse, Naturereignisse/ Winterungs- einflüsse/Unwetter, Terrorwarnung, Feuer, Pandemie), aufgrund behördlicher Anordnung, aus Sicherheitsgründen oder anderen vom Veranstaltenden nicht zu verantwortenden Gründen, Änderungen der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung teilweise oder ganz abzusagen. Der Veranstalter kann die Veranstaltung solange verschieben, wie die Bedingungen weiterhin unsicher oder ungeeignet für eine unbedenkliche Durchführung der Veranstaltung sind. Aus genannten Gründen höherer Gewalt entsteht kein Anspruch auf Schadensersatz des Teilnehmenden gegenüber dem organisatorischen-/Veranstalter (z.B. Ersatz von sonstigen Schäden des Teilnehmenden, gilt auch für Begleitpersonen sowie Anreise- und Hotekosten), außer dem Anspruch auf Rückerstattung der bei der Anmeldung gezahlten Organisationsgebühr. Die bei der Anmeldung ausgewiesene Organisationspauschale i.H.v. 10,00 € und gebuchte und/oder schon bestellte Extras werden nicht erstattet. Der Veranstalter kann, nach eigener Xxxx und in seinem eigenen Ermessen, eine automatische Verschiebung des Startplatzes auf die verschobene oder eine spätere und/oder andere Veranstaltung anbieten, die Veranstaltung in der Durchführung verändern (Tag, Strecken, Distanzen, Austragungsart, auch alternativ), bevor er eine Rückerstattung auf ausdrückliche Aufforderung durch den Teilnehmenden auszahlt. Bei Abbruch der Veranstaltung aus o. g. Gründen besteht kein Rückerstattungsanspruch.
Ausfall. Der Anbieter der SVRD Tour kann das Angebot aus Gründen höherer Gewalt oder Gründen, die nicht vom Anbieter zu vertreten sind, in Fällen von Streik, politischer Ereignisse oder Naturereignisse/Winterungseinflüsse, behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen sowie Gründen die dem Charakter der Veranstaltung entgegenwirken, in der Durchführung verändern (Zeitraum, Strecke(n), Distanz(en), Austragungsart, auch alternativ), abbrechen, teilweise oder ganz absagen. Daraus entsteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Der Teilnehmende hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des Organisationsbeitrages und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden. Dies gilt auch für Begleitpersonen sowie wie Anreise- oder Hotelkosten. Bisher eingenommene bzw. eingezogene Organisationsbeiträge werden nicht zurückerstattet.
Ausfall. 4.1 Der Ausfall gilt, sofern in der Bürgschaftsurkunde keine abwei- chende Regelung enthalten ist, erst dann als eingetreten, wenn und soweit die Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers erwie- sen ist und nennenswerte Eingänge aus der Verwertung des Vermögens des Kreditnehmers und der bestellten Sicherheiten auch nach Durchführung von Zwangsmaßnahmen in absehba- rer Zeit nicht mehr zu erwarten sind.
Ausfall. 1. Sofern bei einem Erlebnis ein bestimmtes Fahrzeug oder eine bestimmte technische Einrichtung oder die Beteiligung einer bestimmten Person zum Inhalt der Beschreibung gehört und dieses Fahrzeug, technische Einrichtung oder Person am Tag der Teilnahme am Erlebnis nicht zur Verfügung steht, behält sich der Veranstalter das Recht vor, einen entsprechenden Ersatz zu stellen.
Ausfall. Die Xxxxxx Xxxxxx & Xxxxxx Xxxx GbR behält sich vor, ausgemachte Termine kurzfristig abzusagen oder zu verschieben. Dies betrifft besonders Außentermine, welche aufgrund unvorhersehbarer Umstände (z.B. Wetterverhältnisse) zu gefährlich oder unmöglich in der Durchführung sind. In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit des Trainers) kann die Betreuung ein anderer Trainer der Xxxxxx Xxxxxx & Xxxxxx Xxxx GbR oder ein externer Dienstleister übernehmen. Ein Anrecht auf Trainingsdurchführung besteht nicht.
Ausfall. 4.1 Das Land Berlin kann aus einer Ausfallbürgschaft erst in Anspruch genommen werden, wenn und soweit die Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers durch Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Verfahrens nach der Insolvenzordnung, durch Abgabe der Vermögensauskunft/ einer eidesstattlichen Versicherung gemäß §§ 802c ff. ZPO oder auf sonstige Weise nachgewiesen wird und nennenswerte Eingänge aus der Verwertung des Vermögens des Kreditnehmers und der bestellten Sicherheiten – auch nach Durchführung von Zwangsmaßnahmen – nicht mehr zu erwarten sind.
Ausfall. Muss eine Werbesendung aus programmlichen, programmtechnischen, aus Gründen technischer Störung oder anderen, nicht zu vertretenden Gründen ausfallen, so wird sie nach bester Möglichkeit zeitnah verlegt. Hiervon wird der Auftraggeber in Kenntnis gesetzt. Für den Fall, dass die Werbesendung nicht nachgeholt werden kann, hat der Auftraggeber lediglich Anspruch auf Rückzahlung bereits für die Ausstrahlung geleisteter Zahlungen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.