Bedingungsanpassung – Innovationsklausel bei Prämienneutralität. Werden im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versicherungsverträge die Allgemeinen Bedingungen, Allgemeinen Bedingungen für die Glasversicherung und/oder vereinbarte Besondere Bedingungen ausschließlich zu Gunsten des Versicherungsnehmers geändert, ohne dass dafür eine Zusatzprämie berechnet wird, so gelten diese neuen Bedingungen ab ihrem Gültigkeitstag auch für diesen Vertrag für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle. Über die Änderungen / Verbesserungen wird der Versicherungsnehmer informiert.
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Samples: Glasversicherung
Bedingungsanpassung – Innovationsklausel bei Prämienneutralität. Werden im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versicherungsverträge die Allgemeinen Bedingungen, Allgemeinen Bedingungen für die Glasversicherung Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Privathaftpflichtversicherung und/oder vereinbarte Besondere Bedingungen ausschließlich zu Gunsten des Versicherungsnehmers geändert, ohne dass dafür eine Zusatzprämie berechnet wird, so gelten diese neuen Bedingungen ab ihrem Gültigkeitstag auch für diesen Vertrag für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle. Über die Änderungen / Verbesserungen wird der Versicherungsnehmer informiert.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Bedingungsanpassung – Innovationsklausel bei Prämienneutralität. Werden im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versicherungsverträge die Allgemeinen Bedingungen, Allgemeinen All- gemeine Bedingungen für die Glasversicherung Wohngebäude und/oder vereinbarte Besondere Bedingungen ausschließlich zu Gunsten des Versicherungsnehmers geändert, ohne dass dafür eine Zusatzprämie berechnet wird, so gelten diese neuen Bedingungen ab ihrem Gültigkeitstag auch für diesen Vertrag für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintretenden eintretende Leistungsfälle. Über die Änderungen / Änderungen/Verbesserungen wird der Versicherungsnehmer informiert.
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Bedingungsanpassung – Innovationsklausel bei Prämienneutralität. Werden im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versicherungsverträge die Allgemeinen Bedingungen, Allgemeinen Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung Wohngebäude und/oder vereinbarte Besondere Bedingungen ausschließlich zu Gunsten des Versicherungsnehmers geändert, ohne dass dafür eine Zusatzprämie berechnet wird, so gelten gel- ten diese neuen Bedingungen ab ihrem Gültigkeitstag auch für diesen Vertrag für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintretenden eintretende Leistungsfälle. Über die Änderungen / Änderungen/Verbesserungen wird der Versicherungsnehmer informiert.
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Samples: Wohngebäudeversicherung