Maklervollmacht Musterklauseln

Maklervollmacht. AHB-CIF4ALL-2021_06.2021/01 Der den Beantragungsprozess und den Versicherungsver- trag betreuende Makler ist bevollmächtigt, Anzeigen und Willenserklärungen des Versicherungsnehmers entgegen- zunehmen und weiterzuleiten. Er ist durch den Maklervertrag verpflichtet, diese unverzüg- lich an den Versicherer weiterzuleiten.
Maklervollmacht. Der den Beantragungsprozess und den Versicherungs- vertrag betreuende Makler ist bevollmächtigt, Anzeigen und Willenserklärungen des Versicherungsnehmers ent- gegenzunehmen und weiterzuleiten. Er ist durch den Maklervertrag verpflichtet, diese unver- züglich an den Versicherer weiterzuleiten.
Maklervollmacht. Der Auftraggeber bevollmächtigt den Versicherungsmakler zur Regelung seiner Versicherungsverhältnisse, zur Betreuung seiner Versicherungsangelegenheiten sowie zur Beschaffung des erforderlichen Versicherungsschutzes. Diese Maklervollmacht umfaßt insbesondere: • die uneingeschränkte aktive und passive Vertretung des Auftraggebers gegenüber den jeweiligen Versicherern einschließlich der Abgabe aller die Versicherungsverträge betreffenden Willenserklärungen und Anzeigen, • die Kündigung bestehender und den Abschluß neuer Versicherungsverträge, • die Geltendmachung der Versicherungsleistungen aus den von dem Versicherungsmakler vermittelten bzw. betreuten Versicherungsverhältnissen sowie • die sonstige Mitwirkung bei der Schadenregulierung, • die Erteilung von Untervollmacht an einen anderen Versicherungsmakler. • Der Versicherungsmakler ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Maklervollmacht. Der Versicherungsnehmer erteilt dem Versicherungsmakler Vollmacht, in seinem Namen die gesetzlich vorgeschriebenen Vertragsinformationen (§ 7 Abs. 1 Versicherungsvertrags- gesetz/VVG) entgegen zu nehmen (Stellvertretermodell), ferner - Versicherungsverträge abzuschließen, zu ändern oder zu kündigen, - Erklärungen zu Versicherungsverträgen abzugeben oder entgegen zu nehmen, - bei der Schadenabwicklung für vom Versicherungsmakler vermittelte oder betreute Versicherungen mitzuwirken. München, Für unseren Dienst erfolgt die Erhebung und Verarbeitung folgender personenbezogener Daten: - Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung - Informationen, die im Rahmen der Zusammen- arbeit/Vermittlungstätigkeit notwendig sind. Der Versicherungsnehmer willigt ein, dass Daten aus den Antragsunterlagen und/oder der Vertragsdurchführung (z.B. Beiträge, Versicherungsfälle, Kündigungen, Risiko- /Vertragsänderungen) an Versicherer im erforderlichen Umfang übermittelt werden dürfen. Die Einwilligung zur Datenübermittlung erstreckt sich auch auf die Übermittlung von Daten an Rückversicherer. Der Versicherungsmakler ist befugt, jederzeit mit mir auf geeigneten Weg, auch elektronisch und telefonisch, mit mir Kontakt aufzunehmen (Opt-In). Diese Daten werden auf dem Server der Dr. Xxxxxxx VBK GmbH gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Wir versichern hiermit, dass die von uns durchgeführte EDV auf der Grundlage geltender Gesetze erfolgt und für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses notwendig ist. Darüber hinaus benötigt es für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers. Eine automatische Löschung erfolgt nach 24 Monaten, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. Die Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages, auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-) Verträgen und bei künftigen Absprachen. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden; an Makler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist Der Unterzeichnende hat das Recht, diese Einwilligung jederzeit ohne Angabe einer Begründung zu widerrufen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden. Auf Anfrage können Sie unter der untenstehenden Adresse eine detaillierte Auskunft über den Umfang der von uns vorgenommenen Datenerhebung verlangen. Auch kann eine Datenüber...
Maklervollmacht. Ein Unternehmen der Policen Direkt-Gruppe *Anrede: Herr Frau Firma *Name, Vorname: *Geburtsdatum: *Straße, Hausnummer: *PLZ: *Ort: Versicherungsmakler -nachfolgend kurz „Makler“ genannt- Der Auftraggeber bevollmächtigt den Makler und einen eventuellen Rechtsnachfolger zur Regelung seiner Versi- cherungsverhältnisse, zur Betreuung seiner Versicherungsangelegenheiten sowie zur Beschaffung des erforderlichen Versicherungsschutzes.
Maklervollmacht. Der Mandant bevollmächtigt den Makler, ihn in seinen Versicherungsangelegenheiten wie folgt zu vertreten bzw. für ihn tätig zu werden:
Maklervollmacht. Der Kunde bevollmächtigt die EVD zur Regelung seiner Versicherungsverhältnisse, zur Betreuung seiner Versicherungsangelegenheiten sowie zur Beschaffung des erforderlichen Versicherungsschutzes. Diese Vollmacht umfasst insbesondere die uneingeschränkte aktive und passive Vertretung des Auftraggebers gegenüber den jeweiligen Versicherungsunternehmen, einschließlich der Abgabe und Entgegennahme aller die Versicherungsverträge betreffenden Willenserklärungen und Anzeigen. Soweit eine Versicherungspolice nur ein Angebot zum Abschluss eines Versicherungsvertrages beinhaltet (Invitatiomodell) ist die EVD bevollmächtigt, für den Kunden die Annahmeerklärung abzugeben. Der Kunde bevollmächtigt die EVD ausdrücklich zum Empfang aller Vertragsbe- stimmungen (einschließlich den AVB) sowie allen weiteren Vertragsinformationen (gem. § 7 Abs. 1 VVG i. V. m. VVG-InfoV). Die Empfangsvollmacht umfasst auch die Vertragsbestimmungen und Vertragsinformationen, von denen die EVD vor der Beratung des Kunden Kenntnis genommen hat. Dies gilt auch für die Vertragsbestimmungen und Vertragsinformationen, die die EVD bereits vor Abschluss des Versicherungsmaklervertrages mit dem Kunden erhalten hat. Des Weiteren umfasst die Vollmacht die Erteilung von Lastschriftaufträgen und Einzugsermächtigungen gegenüber Versicherern und sonstigen Produktpartnern zur Abbuchung der Versicherungsprämien bzw. sonstiger Entgelte.
Maklervollmacht. Der Makler ist bevollmächtigt, Versicherungs- verträge abzuschließen, zu ändern oder zu kündigen, Erklärungen zu diesen Verträgen ab- zugeben oder entgegen zu nehmen, bei der Schadenabwicklung mitzuwirken und Zahlun- gen aus Abrechnungen oder Schadenab- wicklungen entgegen zu nehmen.
Maklervollmacht. Der den Beantragungsprozess und den Versicherungsvertrag betreuende Makler ist bevollmächtigt, Anzeigen und Wil- lenserklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen und weiterzuleiten. Er ist durch den Maklervertrag verpflichtet, diese unverzüglich an den Versicherer weiterzuleiten.
Maklervollmacht. Der Makler ist bevollmächtigt, Versicherungsverträge abzuschließen, Erklärungen zu diesen Verträgen abzugeben oder entgegen zu nehmen, bei der Schadenabwicklung mitzuwirken und Zahlungen aus Abrechnungen oder Schadenabwicklungen entgegen zu nehmen.