Maklervollmacht. AHB-CIF4ALL-2021_06.2021/01 Der den Beantragungsprozess und den Versicherungsver- trag betreuende Makler ist bevollmächtigt, Anzeigen und Willenserklärungen des Versicherungsnehmers entgegen- zunehmen und weiterzuleiten. Er ist durch den Maklervertrag verpflichtet, diese unverzüg- lich an den Versicherer weiterzuleiten.
Maklervollmacht. Der den Beantragungsprozess und den Versicherungs- vertrag betreuende Makler ist bevollmächtigt, Anzeigen und Willenserklärungen des Versicherungsnehmers ent- gegenzunehmen und weiterzuleiten. Er ist durch den Maklervertrag verpflichtet, diese unver- züglich an den Versicherer weiterzuleiten.
Maklervollmacht. Ein Unternehmen der Policen Direkt-Gruppe *Anrede: Herr Frau Firma *Name, Vorname: *Geburtsdatum: *Straße, Hausnummer: *PLZ: *Ort: Versicherungsmakler -nachfolgend kurz „Makler“ genannt- Der Auftraggeber bevollmächtigt den Makler und einen eventuellen Rechtsnachfolger zur Regelung seiner Versi- cherungsverhältnisse, zur Betreuung seiner Versicherungsangelegenheiten sowie zur Beschaffung des erforderlichen Versicherungsschutzes.
1. die uneingeschränkte aktive und passive Vertretung des Auftraggebers gegenüber den jeweiligen Versiche- rungsgesellschaften, auch Sozialversicherungsträgern und sonstigen Produktgebern, wie z.B. auch Maklerpools oder Spezialmakler, einschließlich der Abgabe aller diese Verträge betreffenden Willenserklärungen und Anzei- gen.
2. die Kündigung bestehender und den Abschluss neuer Versicherungsverträge.
3. die Entgegennahme aller Vertragsbedingungen sowie der Vertragsinformationen an Stelle des Auftraggebers.
4. die Erteilung von Untervollmachten an andere Ver- sicherungsmakler und Produktgeber; wie z.B. auch Maklerpools und / oder Spezialmakler.
5. die Geltendmachung der Versicherungsleistungen aus von dem Makler vermittelten bzw. betreuten Versicherungsverhältnissen, die sonstige Mitwirkung bei der Schadenregulierung. Die gesamte Korrespondenz des Versicherers ist mit dem Versicherungsnehmer im Original und mit dem Makler in Kopie zu führen. Der Makler ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Vollmacht ist zeitlich nicht befristet. Sie kann von dem Auftraggeber jederzeit widerrufen werden.
Maklervollmacht. Der den Versicherungsvertrag betreuende Makler ist be- vollmächtigt, Anzeigen und Willenserklärungen des Ver- sicherungsnehmers entgegenzunehmen. Er ist durch den Maklervertrag verpflichtet, diese unverzüglich an den Versicherer weiterzuleiten. Auszug Allgemeine Rechtsschutz-Bedingungen (ARB 2014) § 5 Leistungsumfang
(1) Wir erbringen und vermitteln Dienstleistungen, damit Sie Ihre Interessen im nachfolgend erläuterten Umfang wahrnehmen können:
a) Bei Eintritt des Versicherungsfalls im Inland über- nehmen wir folgende Kosten: Die Vergütung eines Rechtsanwalts, der Ihre Inte- ressen vertritt. (Wenn Sie mehr als einen Rechts- anwalt beauftragen, tragen wir die dadurch ent- stehenden Mehrkosten nicht. Auch Mehrkosten aufgrund eines Anwaltswechsels tragen wir nicht.) Wir erstatten maximal die gesetzliche Vergütung eines Rechtsanwalts, der am Ort des zuständigen Gerichts ansässig ist oder wäre. Die gesetzliche Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwalts- vergütungsgesetz. Wohnen Sie mehr als 100 Kilometer Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt? Dann übernehmen wir weitere anwaltliche Kosten, und zwar bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwalts, der nur den Schriftverkehr mit dem Anwalt am Ort des zuständigen Gerichts führt (sogenannter Verkehrsanwalt) oder stattdes- sen in gleicher Höhe Reisekosten und Abwesen- heitsgelder des für Sie tätigen Rechtsanwalts. Dies gilt nur für die erste Instanz. Ausnahme: Im Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz tragen wir diese weiteren Kosten nicht. Wenn sich die Tätigkeit des Anwalts auf die fol- genden Leistungen beschränkt, dann tragen wir je Versicherungsfall Kosten von bis zu 250 Euro: − Ihr Anwalt erteilt Ihnen einen mündlichen oder schriftlichen Rat, − er gibt Ihnen eine Auskunft oder − er erarbeitet für Sie ein Gutachten.
b) Bei einem Versicherungsfall im Ausland tragen wir die Kosten für einen Rechtsanwalt, der für Sie am zuständigen Gericht im Ausland tätig wird. Dies kann sein entweder − ein am Ort des zuständigen Gerichts ansässiger ausländischer Rechtsanwalt oder − ein Rechtsanwalt in Deutschland. Den Rechtsanwalt in Deutschland vergüten wir so, als wäre der Rechtsstreit am Ort seines Anwalts- büros in Deutschland. Diese Vergütung ist begrenzt auf die gesetzliche Vergütung. Ist ein ausländischer Rechtsanwalt für Sie tätig und wohnen Sie mehr als 100 Kilometer Luftlinie vom zuständigen Gericht (im Ausland) entfernt? Dann übernehmen wir zusätzlich die Kosten eines ...
Maklervollmacht. Der Kunde erteilt dem Makler oder ihrer Rechtsnachfolgerin die Vollmacht, in seinem Namen Versicherungsverträge abzuschließen, zu ändern oder zu kündigen und Erklärungen zu Versicherungsverträgen abzugeben oder entgegen zu nehmen, und bei der Schadensabwicklung für vom Versicherungsmakler vermittelte oder betreute Versicherungen mitzuwirken und dem Kunden dabei behilflich zu sein.
Maklervollmacht. Der Makler ist bevollmächtigt, Versicherungsverträge abzuschließen, Erklärungen zu diesen Verträgen abzugeben oder entgegen zu nehmen, bei der Schadenabwicklung mitzuwirken und Zahlungen aus Abrechnungen oder Schadenabwicklungen entgegen zu nehmen.
Maklervollmacht. Der Versicherungsnehmer erteilt dem Versicherungsmakler Vollmacht, in seinem Namen die gesetzlich vorgeschriebenen Vertragsinformationen (§ 7 Abs. 1 Versicherungsvertrags- gesetz/VVG) entgegen zu nehmen (Stellvertretermodell), ferner - Versicherungsverträge abzuschließen, zu ändern oder zu kündigen, - Erklärungen zu Versicherungsverträgen abzugeben oder entgegen zu nehmen, - bei der Schadenabwicklung für vom Versicherungsmakler vermittelte oder betreute Versicherungen mitzuwirken. München, Für unseren Dienst erfolgt die Erhebung und Verarbeitung folgender personenbezogener Daten: - Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung - Informationen, die im Rahmen der Zusammen- arbeit/Vermittlungstätigkeit notwendig sind. Der Versicherungsnehmer willigt ein, dass Daten aus den Antragsunterlagen und/oder der Vertragsdurchführung (z.B. Beiträge, Versicherungsfälle, Kündigungen, Risiko- /Vertragsänderungen) an Versicherer im erforderlichen Umfang übermittelt werden dürfen. Die Einwilligung zur Datenübermittlung erstreckt sich auch auf die Übermittlung von Daten an Rückversicherer. Der Versicherungsmakler ist befugt, jederzeit mit mir auf geeigneten Weg, auch elektronisch und telefonisch, mit mir Kontakt aufzunehmen (Opt-In). Diese Daten werden auf dem Server der Dr. Xxxxxxx VBK GmbH gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Wir versichern hiermit, dass die von uns durchgeführte EDV auf der Grundlage geltender Gesetze erfolgt und für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses notwendig ist. Darüber hinaus benötigt es für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers. Eine automatische Löschung erfolgt nach 24 Monaten, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. Die Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages, auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-) Verträgen und bei künftigen Absprachen. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden; an Makler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist Der Unterzeichnende hat das Recht, diese Einwilligung jederzeit ohne Angabe einer Begründung zu widerrufen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden. Auf Anfrage können Sie unter der untenstehenden Adresse eine detaillierte Auskunft über den Umfang der von uns vorgenommenen Datenerhebung verlangen. Auch kann eine Datenüber...
Maklervollmacht. Der Makler ist bevollmächtigt, Versicherungs- verträge abzuschließen, zu ändern oder zu kündigen, Erklärungen zu diesen Verträgen ab- zugeben oder entgegen zu nehmen, bei der Schadenabwicklung mitzuwirken und Zahlun- gen aus Abrechnungen oder Schadenab- wicklungen entgegen zu nehmen.
Maklervollmacht. Der Mandant bevollmächtigt den Makler, ihn in seinen Versicherungsangelegenheiten wie folgt zu vertreten bzw. für ihn tätig zu werden:
1. Abgabe und Entgegennahme sämtlicher Willenserklärungen zum Zweck des Abschlusses, der Änderung sowie der Beendigung von Versicherungsverträgen.
2. Abgabe von Wissenserklärungen (z. B. Anzeigen zur Erfüllung von Obliegenheiten, etc.) gegenüber Versicherern und sonstigen Dritten.
Maklervollmacht. Die Vertretungsbefugnis des Maklers gegenüber den Versicherern ergibt sich aus der vom Auftraggeber erteilten Maklervollmacht. Maßnahmen und Erklärungen von grundsätzlicher Bedeutung für das Versicherungsverhältnis sind zwischen Makler und Auftraggeber abzustimmen.