Beendigung der Ausbildung. Die Ausbildung endet mit der bestan- denen Fahrerlaubnisprüfung, in jedem Fall nach Ablauf von sechs Monaten seit Abschluss des Ausbildungsvertra- ges. Wird das Ausbildungsverhältnis nach Beendigung fortgesetzt, so sind für die angebotenen Leistungen der Fahr- schule die Entgelte der Fahrschule maßgeblich, die durch den nach § 19 FahrlG bestimmten Preisaushang zum Zeitpunkt der Fortsetzung des Ausbil- dungsvertrages ausgewiesen sind. Hierauf hat die Fahrschule bei Fort- setzung hinzuweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Beendigung der Ausbildung. Die Ausbildung endet mit der bestan- denen Fahrerlaubnisprüfung, in jedem Fall nach Ablauf von sechs Monaten eines Jahres seit Abschluss des Ausbildungsvertra- gesAusbildungsvertrages. Wird das Ausbildungsverhältnis nach Beendigung fortgesetzt, so sind für die angebotenen Leistungen der Fahr- schule die Entgelte der Fahrschule maßgeblich, die durch den nach § 19 FahrlG bestimmten Preisaushang zum Zeitpunkt der Fortsetzung des Ausbil- dungsvertrages ausgewiesen sind. Hierauf hat die Fahrschule bei Fort- setzung hinzuweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Der Fahrschule Rettig
Beendigung der Ausbildung. Die Ausbildung endet mit der bestan- denen bestandenen Fahrerlaubnisprüfung, in jedem Fall nach Ablauf von sechs Monaten eines Jahres seit Abschluss des Ausbildungsvertra- gesAus- bildungsvertrages. Wird das Ausbildungsverhältnis nach Beendigung fortgesetzt, so sind für die angebotenen Leistungen der Fahr- schule Fahrschule die Entgelte der Fahrschule maßgeblich, die durch den nach § 19 §32 FahrlG bestimmten Preisaushang zum Zeitpunkt der Fortsetzung des Ausbil- dungsvertrages Ausbildungsver- trages ausgewiesen sind. Hierauf hat die Fahrschule bei Fort- setzung Fortsetzung hinzuweisen.
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Samples: Ausbildungsvertrag
Beendigung der Ausbildung. Die Ausbildung endet mit der bestan- denen Fahrerlaubnisprüfung, in jedem Fall nach Ablauf von sechs Monaten eines Jahres seit Abschluss des Ausbildungsvertra- gesAusbildungsvertrages. Wird das Ausbildungsverhältnis nach Beendigung fortgesetzt, so sind für die fürdie angebotenen Leistungen der Fahr- schule die Entgelte der Fahrschule maßgeblich, die durch den nach § 19 32 FahrlG bestimmten Preisaushang zum Zeitpunkt der Fortsetzung des Ausbil- dungsvertrages ausgewiesen sind. Hierauf hat die Fahrschule bei Fort- setzung hinzuweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Beendigung der Ausbildung. Die Ausbildung endet mit der bestan- denen Fahrerlaubnisprüfung, in jedem Fall nach Ablauf von sechs Monaten eines Jahres seit Abschluss Ab- schluss des Ausbildungsvertra- gesAusbildungsvertrages. Wird das Ausbildungsverhältnis nach Beendigung fortgesetzt, so sind für die angebotenen Leistungen der Fahr- schule die Entgelte der Fahrschule maßgeblich, die durch den nach § 19 32 FahrlG bestimmten Preisaushang zum Zeitpunkt der Fortsetzung des Ausbil- dungsvertrages ausgewiesen sind. Hierauf hat die Fahrschule bei Fort- setzung Fortset- zung in Textform hinzuweisen.
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Beendigung der Ausbildung. Die Ausbildung endet mit dem Eintritt der bestan- denen FahrerlaubnisprüfungPrüfungsreife (siehe Ziffer 22), in jedem Fall nach Ablauf von sechs Monaten seit Abschluss des Ausbildungsvertra- gesAusbildungsvertrages. Wird das Ausbildungsverhältnis nach Beendigung die Ausbildung danach fortgesetzt, so sind für die angebotenen Leistungen der Fahr- schule Fahrschule die Entgelte der Fahrschule Fahr- schule maßgeblich, die durch den nach § 19 32 FahrlG bestimmten Preisaushang zum Zeitpunkt der Fortsetzung des Ausbil- dungsvertrages ausgewiesen Ausbildungsvertrages ausge- wiesen sind. Hierauf hat die Fahrschule bei Fort- setzung Fortsetzung hinzuweisen, eines erneuten schriftlichen Vertrages bedarf es nicht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen