Beendigung des Vertrags. (1) Der Vertrag endet mit Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung.
Beendigung des Vertrags. Der vereinbarte Ablauf der Versicherung ist in den Allgemeinen Vertragsdaten angegeben. Nähere Angaben zu den vertraglichen Kündigungsbedingungen finden Sie in den beigefügten Allgemeinen Bedingungen, Besonderen Vereinbarungen und Klauseln.
Beendigung des Vertrags. Angaben zur Beendigung des Vertrags, insbesondere die Bestimmungen zum Kündigungsrecht, entnehmen Sie bitte den im Antrag aufgeführten - für Ihren Vertrag geltenden - allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen.
Beendigung des Vertrags. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr und bei Verträgen, die von vorn- herein einen festen Endtermin vorsehen, endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündi- gung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. Im Übrigen besteht ein Kündigungsrecht auch in folgenden Fällen: - für den Versicherer und den Versicherungsnehmer nach dem Versicherungs- fall, - für den Versicherer bei Nichtzahlung der Folgeprämie, - für den Versicherungsnehmer bei Beitragserhöhung. Einzelheiten können Sie den Allgemeinen Bedingungen entnehmen. Gesetzliche Kün- digungsrechte bleiben hiervon unberührt.
Beendigung des Vertrags. 13.1 Der Vertrag kann von jeder Partei gekündigt werden, wenn Umstände eintreten, die die Durchführung des Vertrages undurchführbar, unmöglich oder übermäßig schwierig machen.
Beendigung des Vertrags. 1. Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des in § 1 genannten Tags. Es kann jedoch auch unter Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfrist der §§ 622, 626 BGB gekündigt werden. Kündigungsgründe können insbesondere vorliegen, wenn:
Beendigung des Vertrags. (1) Nach Beendigung des Dienstleistungsvertrags hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle ihm überlassenen Unterlagen (einschließlich etwaig vorhandener Kopien) mit personenbezogenen Daten zurückzugeben oder auf Wunsch des Auftraggebers zu löschen, sofern nicht nach Unionsrecht oder nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland eine Pflicht zur Aufbewahrung der Daten besteht.
Beendigung des Vertrags. Sie können den Vertrag zum Ablauf eines jeden Versicherungsjahres kündigen. Auch wir dürfen das. Kündigen Sie, ist die Kündigung nur wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht. Kündigen wir, muss Ihnen die Kündigung spätestens drei Monate vor Ablauf zugegangen sein. Anwendbares Recht: Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Beendigung des Vertrags. Sie können den Vertrag ebenso wie wir mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Versicherungsablaufdatum ordentlich und ohne Angabe von Gründen kündigen (§ 8 ARB). Weitere Kündigungsrechte sind in den §§ 10, 11 und 13 ARB geregelt. Vertragsstrafen gibt es nicht. Mitgliedsstaaten der EU, deren Recht der Versicherer vor Abschluss des Vertrags zugrunde legt: Wir legen der Aufnahme einer Vertragsanbahnung mit Ihnen vor Abschluss des Versicherungsvertrags das Recht der Bundesrepublik Deutschland zugrunde. Auf den Vertrag anwendbares Recht: Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht. Klagen gegen uns als Versicherer Wenn Sie uns verklagen wollen, können Sie die Klage an folgenden Orten einreichen: – Am Sitz unseres Versicherungsunternehmens oder am Sitz der für Ihren Vertrag zuständigen Niederlassung. – Wenn Sie eine natürliche Person sind, auch am Gericht Ihres Wohnsitzes. (Eine »natürliche Person« ist ein Mensch, im Gegensatz zur »juristischen Person«; das ist z. B. eine GmbH, eine AG oder ein eingetragener Verein.) Haben Sie keinen Wohnsitz, können Sie die Klage am Gericht Ihres ge- wöhnlichen Aufenthalts einreichen.
Beendigung des Vertrags. Sie können den Vertrag mit einer Frist von einem Monat, wir mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres ordentlich und ohne Angabe von Gründen kündigen (F.2 ARB). Weitere Kündigungsrechte sind in F.3, I. und J. ARB geregelt. Vertragsstrafen gibt es nicht. Mitgliedsstaaten der EU, deren Recht der Versicherer vor Abschluss des Vertrags zu Grunde legt Wir legen der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Versicherungsvertrags das Recht der Bundesrepublik Deutschland zu Grunde. Auf den Vertrag anwendbares Recht Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht.