Common use of Beendigung der Auslandsbeschäftigung Clause in Contracts

Beendigung der Auslandsbeschäftigung. Nach einem Wechsel nach Nr. 4.2 gilt die Versicherung im Tarif TN derselben Selbstbehaltstufe bis zum Ende des Monats, in dem die Auslandsbeschäftigung beendet wird bzw. für Familienangehörige, die die häusliche Gemeinschaft im Ausland zuvor beenden, bis zum Ende des entsprechenden Monats. Ab dem nächsten Monatsersten wird die Versicherung wieder in dem Tarif MP fortgeführt, aus dem der Wechsel für die Zeit der Auslandsbeschäftigung erfolgte. Das tatsächliche Ende der Auslandsbeschäftigung ist durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachzuweisen bzw. die Beendigung der häuslichen Gemeinschaft durch eine Meldebescheinigung oder andere geeignete Belege.

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Beendigung der Auslandsbeschäftigung. Nach einem Wechsel nach Nr. 4.2 gilt die Versicherung im Tarif MP bzw. TN derselben Selbstbehaltstufe bis zum Ende des Monats, in dem die Auslandsbeschäftigung beendet wird bzw. für Familienangehörige, die die häusliche Gemeinschaft im Ausland zuvor beenden, bis zum Ende des entsprechenden Monats. Ab dem nächsten Monatsersten wird die Versicherung wieder in dem Tarif MP CP fortgeführt, aus dem der Wechsel für die Zeit der Auslandsbeschäftigung erfolgte. Das tatsächliche Ende der Auslandsbeschäftigung ist durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachzuweisen bzw. die Beendigung der häuslichen Gemeinschaft durch eine Meldebescheinigung oder andere geeignete Belege.

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Beendigung der Auslandsbeschäftigung. Nach einem Wechsel nach Nr. 4.2 gilt die Versicherung im Tarif MP bzw. TN derselben Selbstbehaltstufe bis zum Ende des Monats, in dem die Auslandsbeschäftigung beendet wird bzw. für Familienangehörige, die die häusliche Gemeinschaft im Ausland zuvor beenden, bis zum Ende des entsprechenden Monats. Ab dem nächsten Monatsersten wird die Versicherung wieder in dem Tarif MP EP fortgeführt, aus dem der Wechsel für die Zeit der Auslandsbeschäftigung erfolgte. Das tatsächliche Ende der Auslandsbeschäftigung ist durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachzuweisen bzw. die Beendigung der häuslichen Gemeinschaft durch eine Meldebescheinigung oder andere geeignete Belege.

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