Common use of Beendigung der Treuhandfunktion Clause in Contracts

Beendigung der Treuhandfunktion. Die Treuhänderin kann mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende die Treuhandverträge mit sämtlichen Treugebern in schriftlicher Form kündigen und damit die Treuhandfunktion beenden, wenn eine andere nach den Vorschriften des KAGB geeignete Gesellschaft als Treuhandkommanditistin durch die Verwaltungsgesellschaft bestimmt wird, die anstelle der Treu- händerin in die einzelnen Treuhandverträge mit sämtlichen Treu- gebern eintritt und diese fortführt.

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Beendigung der Treuhandfunktion. Die Treuhänderin kann mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende die Treuhandverträge mit sämtlichen Treugebern in schriftlicher Form kündigen und damit die Treuhandfunktion beendenbe- enden, wenn eine andere nach den Vorschriften des KAGB geeignete geeig- nete Gesellschaft als Treuhandkommanditistin durch die Verwaltungsgesellschaft Verwal- tungsgesellschaft bestimmt wird, die anstelle der Treu- händerin Treuhänderin in die einzelnen Treuhandverträge mit sämtlichen Treu- gebern Treugebern eintritt und diese fortführt.

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Beendigung der Treuhandfunktion. Die Treuhänderin kann mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende die Treuhandverträge mit sämtlichen Treugebern in schriftlicher Form kündigen und damit die Treuhandfunktion beenden, wenn eine andere nach den Vorschriften des KAGB geeignete ge­ eignete Gesellschaft als Treuhandkommanditistin durch die Verwaltungsgesellschaft Kom­ plementärin bestimmt wird, die anstelle der Treu- händerin Treuhänderin in die einzelnen Treuhandverträge mit sämtlichen Treu- gebern Treugebern eintritt und diese fortführt.

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