Beendigung der Vereinbarung. Erfüllt der/die Teilnehmende eine der sich aus der Vereinbarung ergebenden Verpflichtungen nicht, so ist die Organisation ungeachtet der im geltenden Recht vorgesehenen Folgen rechtlich befugt, die Vereinbarung ohne weitere Formalitäten zu kündigen oder aufzulösen, wenn der/die Teilnehmende nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung per Einschreiben tätig wird. Kündigt der/die Teilnehmende die Vereinbarung vorzeitig oder hält er sich nicht an die Vereinbarung, so muss er die bereits gezahlte Zuwendung zurückzahlen, es sei denn, mit der Entsendeeinrichtung wurde etwas anderes vereinbart. Im Falle einer Kündigung durch den/die Teilnehmenden aufgrund „höherer Gewalt“, d. h. einer unvorhersehbaren außergewöhnlichen Situation oder eines Ereignisses, auf das der/die Teilnehmende keinen Einfluss hat und das nicht auf Fehler oder Fahrlässigkeit seinerseits/ihrerseits zurückzuführen ist, hat der/die Teilnehmende Anspruch auf mindestens den Betrag der Zuwendung, der der tatsächlichen Dauer der Mobilitätsphase entspricht. Etwaige Restbeträge sind zu erstatten.
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Beendigung der Vereinbarung. Erfüllt derUnterlässt der bzw. die Teilnehmer/in die Teilnehmende eine der sich Erfüllung irgendwelcher Pflichten aus der Vereinbarung ergebenden Verpflichtungen nichtdieser Vereinbarung, so ist die Organisation Hochschuleinrichtung ungeachtet der im geltenden nach geltendem Recht vorgesehenen Folgen rechtlich befugtKonsequenzen berechtigt, die Vereinbarung ohne weitere rechtliche Formalitäten zu kündigen oder aufzulösenzu stornieren, wenn dersofern seitens des bzw. der Teilnehmers/die Teilnehmende nicht in innerhalb eines Monats nach Erhalt der Eingang einer entsprechenden Mitteilung per Einschreiben tätig wirdkeine Handlungen vorgenommen werden. Kündigt der/die Teilnehmende Teilnehmer/in die Vereinbarung vorzeitig vor dem Ablauf der Vereinbarung oder hält unterlässt er sich nicht an oder sie die Einhaltung der Regelungen der Vereinbarung, so muss er die oder sie den bereits gezahlte Zuwendung gezahlten Betrag des Zuschusses zurückzahlen, es sei denn, außer mit der Entsendeeinrichtung wurde etwas anderes vereinbart. Im Falle einer Kündigung durch denKündigt der/die Teilnehmenden Teilnehmer/in aufgrund „höherer Gewalt“, d. h. einer unvorhersehbaren außergewöhnlichen Situation Ausnahmesituation oder eines Ereignisses, auf das deraußerhalb des Einflussbereichs des/die Teilnehmende keinen Einfluss hat der Teilnehmers/in liegt und das nicht auf einen Fehler oder Fahrlässigkeit seinerseitsseitens des bzw. der Teilnehmer/ihrerseits in zurückzuführen ist, hat derist der bzw. die Teilnehmer/die Teilnehmende Anspruch auf mindestens in berechtigt, zumindest den Betrag der Zuwendung, der der tatsächlichen Dauer der Mobilitätsphase entsprichtentsprechenden Zuschussbetrag zu erhalten. Etwaige Restbeträge sind zu erstattenJegliche verbleibenden Fördermittel müssen zurückgezahlt werden, sofern nicht anderweitig mit der entsendenden Einrichtung vereinbart.
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Beendigung der Vereinbarung. Erfüllt derUnterlässt der bzw. die Teilnehmer/in die Teilnehmende eine der sich Erfül- lung irgendwelcher Pflichten aus der Vereinbarung ergebenden Verpflichtungen nichtdieser Verein- barung, so ist die Organisation ungeachtet Hochschuleinrichtung unge- achtet der im geltenden nach geltendem Recht vorgesehenen Folgen rechtlich befugtKonsequenzen berechtigt, die Vereinbarung ohne oh- ne weitere rechtliche Formalitäten zu kündigen oder aufzulösenzu stornieren, wenn dersofern seitens des bzw. der Teilnehmers/die Teilnehmende nicht in innerhalb eines Monats nach Erhalt der Eingang einer entsprechenden Mitteilung per Einschreiben tätig wirdkeine Handlungen vornimmt. Kündigt der Teilnehmer/in die Vereinbarung vor dem Ablauf der Vereinbarung oder unterlässt er oder sie die Einhaltung der Regelungen der Ver- einbarung, muss er oder sie den bereits gezahl- ten Betrag des Zuschusses zurückzahlen. Kündigt der/die Teilnehmende die Vereinbarung vorzeitig oder hält er sich nicht an die Vereinbarung, so muss er die bereits gezahlte Zuwendung zurückzahlen, es sei denn, mit der Entsendeeinrichtung wurde etwas anderes vereinbart. Im Falle einer Kündigung durch denTeilnehmer/die Teilnehmenden in aufgrund „höherer höhe- rer Gewalt“, d. h. einer unvorhersehbaren außergewöhnlichen Situation Aus- nahmesituation oder eines Ereignisses, auf das derau- ßerhalb des Einflussbereichs des/die Teilnehmende keinen Einfluss hat der Teilneh- mers/in liegt und das nicht auf einen Fehler oder Fahrlässigkeit seinerseitsseitens des bzw. der Teilneh- mer/ihrerseits in zurückzuführen ist, hat derist der bzw. die Teil- nehmer/die Teilnehmende Anspruch auf mindestens in berechtigt, den Betrag der Zuwendung, der der in Artikel 2.2 defi- nierten tatsächlichen Dauer der Mobilitätsphase entsprichtentsprechenden Zuschussbetrag zu erhalten. Etwaige Restbeträge sind zu erstattenJegliche verbleibenden Fördermittel müssen zurückgezahlt werden, sofern nicht anderweitig mit der entsendenden Einrichtung vereinbart.
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Beendigung der Vereinbarung. Erfüllt der/die Teilnehmende eine der sich aus der Vereinbarung ergebenden Verpflichtungen Teilnehmer seine vereinbarten Pflichten nicht, so ist hat die Organisation ungeachtet entsendende Einrichtung unbeschadet der im geltenden Folgen nach dem anwendbaren Recht vorgesehenen Folgen rechtlich befugtdas Recht, die Vereinbarung ohne weitere Formalitäten Rechtsformalitäten zu kündigen beenden oder aufzulösenzu kündigen, wenn der/die Teilnehmende nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung ab Benachrichtigung per Einschreiben tätig wirdMaßnahmen ergreift. Kündigt Wenn der/die Teilnehmende die Vereinbarung vorzeitig beendet oder hält er sich nicht an die Vereinbarungentsprechend den Bestimmungen erfüllt, so muss er die er/sie den bereits gezahlte Zuwendung ausgezahlten Zuwendungsbetrag zurückzahlen, es sei denn, soweit nicht anders mit der Entsendeeinrichtung wurde etwas anderes vereinbart. Im Falle einer Kündigung durch denBeendet der/die Teilnehmenden Teilnehmende die Vereinbarung aufgrund „höherer Gewalt“, d. h. in einer unvorhersehbaren außergewöhnlichen Situation Sondersituation oder bei Eintreten eines unvorhersehbaren besonderen Ereignisses, auf das der/die Teilnehmende keinen Einfluss hat und das nicht dem Einfluss des Teilnehmenden unterliegt und nicht auf einen Fehler oder die Fahrlässigkeit seinerseits/ihrerseits des Teilnehmenden zurückzuführen ist, hat der/die Teilnehmende mindestens Anspruch auf mindestens den Betrag der Zuwendung, der Zuwendungsbetrag entsprechend der tatsächlichen Dauer der Mobilitätsphase entsprichtMobilitätsphase. Etwaige Restbeträge sind zu erstattenAlle verbleibenden Mittel müssen zurückgezahlt werden.
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Samples: mediapool.hm.edu, mediapool.hm.edu
Beendigung der Vereinbarung. Erfüllt der/die Teilnehmende eine der sich aus der Vereinbarung ergebenden Verpflichtungen nicht, so ist die Organisation ungeachtet der im geltenden Recht vorgesehenen Folgen rechtlich befugt, die Vereinbarung Ver- einbarung ohne weitere Formalitäten zu kündigen oder aufzulösen, wenn der/die Teilnehmende nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung per Einschreiben tätig wird. Kündigt der/die Teilnehmende die Vereinbarung vorzeitig vor- zeitig oder hält er sich nicht an die Vereinbarung, so muss er die bereits gezahlte Zuwendung zurückzahlenzurückzah- len, es sei denn, mit der Entsendeeinrichtung wurde etwas anderes vereinbart. Im Falle einer Kündigung durch den/die Teilnehmenden Teilnehmen- den aufgrund „höherer Gewalt“, d. h. einer unvorhersehbaren unvorher- sehbaren außergewöhnlichen Situation oder eines Ereignisses, auf das der/die Teilnehmende keinen Einfluss hat und das nicht auf Fehler oder Fahrlässigkeit Fahrlässig- keit seinerseits/ihrerseits zurückzuführen ist, hat der/die Teilnehmende Anspruch auf mindestens den Betrag der Zuwendung, der der tatsächlichen Dauer der Mobilitätsphase entspricht. Etwaige Restbeträge sind zu erstatten.
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Samples: www.uni-trier.de
Beendigung der Vereinbarung. Erfüllt der/:die Teilnehmende eine der sich aus der Vereinbarung ergebenden Verpflichtungen Teilnehmer:in seine:ihre vereinbarten Pflichten nicht, so ist hat die Organisation ungeachtet entsendende Einrichtung unbeschadet der im geltenden Folgen nach dem anwendbaren Recht vorgesehenen Folgen rechtlich befugtdas Recht, die Vereinbarung ohne weitere Formalitäten Rechtsformalitäten zu kündigen beenden oder aufzulösenzu kündigen, wenn der/:die Teilnehmende Teilnehmer:in nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung ab Benachrichtigung per Einschreiben tätig wirdMaßnahmen ergreift. Kündigt Wenn der/:die Teilnehmende Teilnehmer:in die Vereinbarung vorzeitig beendet oder hält er sich nicht an die Vereinbarungentsprechend den Bestimmungen erfüllt, so muss er die er:sie den bereits gezahlte Zuwendung ausgezahlten Zuwendungsbetrag zurückzahlen, es sei denn, sofern nicht anders mit der Entsendeeinrichtung wurde etwas anderes vereinbart. Im Falle einer Kündigung durch den/Beendet der:die Teilnehmenden Teilnehmer:in die Vereinbarung aufgrund „höherer Gewalt“, d. h. in einer unvorhersehbaren außergewöhnlichen Situation Sondersituation oder bei Eintreten eines unvorhersehbaren besonderen Ereignisses, auf das der/die Teilnehmende keinen Einfluss hat und das nicht dem Einfluss der teilnehmenden Person unterliegt und nicht auf einen Fehler oder die Fahrlässigkeit seinerseits/ihrerseits der Person zurückzuführen ist, hat der/:die Teilnehmende Teilnehmer:in mindestens Anspruch auf mindestens den Betrag der Zuwendung, der Zuwendungsbetrag entsprechend der tatsächlichen Dauer der Mobilitätsphase entsprichtMobilitätsphase. Etwaige Restbeträge Alle verbleibenden Mittel sind zu erstattenzurückzuzahlen, sofern nicht anders mit der Entsendeeinrichtung vereinbart.
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Samples: www.w-hs.de
Beendigung der Vereinbarung. Erfüllt derUnterlässt der bzw. die Teilnehmer/in die Teilnehmende eine der sich Er- füllung irgendwelcher Pflichten aus der Vereinbarung ergebenden Verpflichtungen nichtdieser Vereinbarung, so ist die Organisation Hochschuleinrichtung ungeachtet der im geltenden nach geltendem Recht vorgesehenen Folgen rechtlich befugtvorge- sehenen Konsequenzen berechtigt, die Vereinbarung Ver- einbarung ohne weitere Formalitäten rechtliche Formalitä- ten zu kündigen oder aufzulösenzu stornieren, wenn dersofern seitens des bzw. der Teilnehmers/die Teilnehmende nicht in innerhalb eines Monats nach Erhalt der Eingang einer entspre- chenden Mitteilung per Einschreiben tätig wirdkeine Handlungen vornimmt. Kündigt der Teilnehmer/in die Vereinbarung vor dem Ablauf der Vereinbarung oder unter- lässt er oder sie die Einhaltung der Regelun- gen der Vereinbarung, muss er oder sie den bereits gezahlten Betrag des Zuschusses zu- rückzahlen. Kündigt der/die Teilnehmende die Vereinbarung vorzeitig oder hält er sich nicht an die Vereinbarung, so muss er die bereits gezahlte Zuwendung zurückzahlen, es sei denn, mit der Entsendeeinrichtung wurde etwas anderes vereinbart. Im Falle einer Kündigung durch denTeilnehmer/die Teilnehmenden in aufgrund „höherer hö- herer Gewalt“, d. h. einer unvorhersehbaren außergewöhnlichen Situation Ausnahmesituation oder eines Ereignisses, auf das deraußerhalb des Einflussbereichs des/die Teilnehmende keinen Einfluss hat der Teilnehmers/in liegt und das nicht auf Fehler einen Feh- ler oder Fahrlässigkeit seinerseitsseitens des bzw. der Teilnehmer/ihrerseits in zurückzuführen ist, hat derist der bzw. die Teilnehmer/die Teilnehmende Anspruch auf mindestens in berechtigt, den Betrag der Zuwendung, der der in Arti- kel 2.2 definierten tatsächlichen Dauer der Mobilitätsphase entsprichtentsprechenden Zuschussbe- trag zu erhalten. Etwaige Restbeträge sind zu erstattenJegliche verbleibenden För- dermittel müssen zurückgezahlt werden, so- fern nicht anderweitig mit der entsendenden Einrichtung vereinbart.
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Samples: phwien.ac.at
Beendigung der Vereinbarung. Erfüllt der/die Teilnehmende eine der sich aus der Vereinbarung ergebenden Verpflichtungen seine vereinbarten Pflichten nicht, so ist hat die Organisation ungeachtet entsendende Einrichtung unbeschadet der im geltenden Folgen nach dem anwendbaren Recht vorgesehenen Folgen rechtlich befugtdas Recht, die Vereinbarung ohne weitere Formalitäten Rechtsformalitäten zu kündigen beenden oder aufzulösenzu kündigen, wenn der/die Teilnehmende nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung ab Benachrichtigung per Einschreiben tätig wirdMaßnahmen ergreift. Kündigt Wenn der/die Teilnehmende die Vereinbarung vorzeitig beendet oder hält er sich nicht an die Vereinbarungentsprechend den Bestimmungen erfüllt, so muss er die er/sie den bereits gezahlte Zuwendung ausgezahlten Zuwendungsbetrag zurückzahlen, es sei denn, soweit nicht anders mit der Entsendeeinrichtung wurde etwas anderes Einrichtung vereinbart. Im Falle einer Kündigung durch denBeendet der/die Teilnehmenden Teilnehmende die Vereinbarung aufgrund „höherer Gewalt“, d. h. in einer unvorhersehbaren außergewöhnlichen Situation Sondersituation oder bei Eintreten eines unvorhersehbaren besonderen Ereignisses, auf das der/die Teilnehmende keinen Einfluss hat und das nicht dem Einfluss des/der Teilnehmenden unterliegt und nicht auf einen Fehler oder die Fahrlässigkeit seinerseitsdes/ihrerseits der Teilnehmenden zurückzuführen ist, hat der/die Teilnehmende mindestens Anspruch auf mindestens den Betrag der Zuwendung, der Zuwendungsbetrag entsprechend der tatsächlichen Dauer der Mobilitätsphase entsprichtMobilitätsphase. Etwaige Restbeträge sind zu erstattenAlle verbleibenden Mittel müssen zurückgezahlt werden.
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Samples: www.uni-koblenz.de