Rechte und Pflichten der Mitglieder. 13 Rechte der Mitglieder § 14
Rechte und Pflichten der Mitglieder. 13 Rechte der Mitglieder § 14 Wohnliche Versorgung der Mitglieder § 15 Überlassung von Wohnungen § 16 Pflichten der Mitglieder
Rechte und Pflichten der Mitglieder. 13 Rechte der Mitglieder 9 § 14 Wohnliche Versorgung der Mitglieder 10 § 15 Überlassung von Wohnraum 10 § 16 Pflichten der Mitglieder 11 § 17 Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben 11 § 18 Kündigung weiterer Anteile 12 § 19 Ausschluss der Nachschusspflicht 12 § 20 Organe 12 § 21 Vorstand 13 § 22 Leitung und Vertretung der Genossenschaft 14 § 23 Aufgaben und Pflichten des Vorstandes 14 § 24 Aufsichtsrat 15 § 25 Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates 16 § 26 Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates 17 § 27 Sitzungen des Aufsichtsrates 17 § 28 Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat 17 § 29 Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat 18 § 30 Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern 18 § 31 Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Xxxx der Vertreter 19 § 32 Vertreterversammlung 20 § 33 Einberufung der Vertreterversammlung 20 § 34 Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung 21 § 35 Zuständigkeit der Vertreterversammlung 23 § 36 Mehrheitserfordernisse 24 § 37 Auskunftsrecht 24
Rechte und Pflichten der Mitglieder. (1) Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und (sofern vorhanden) die allgemeinen Einrichtungen und Flächen des Vereins zu beanspruchen. Die Definition der „allgemeinen Einrichtungen und Flächen“ obliegt dem Vorstand. Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht stehen nur den ordentlichen und den Ehrenmitgliedern zu.
Rechte und Pflichten der Mitglieder. (1) Jedes Mitglied hat das Recht,
Rechte und Pflichten der Mitglieder. 1. Die Mitglieder haben nach Maßgabe von § 10 dieser Satzung das Recht, Vorschläge zur Beschlussfassung durch die Mitgliedervertretung einzubringen.
Rechte und Pflichten der Mitglieder. V. Geschäftsanteil, Geschäftsguthaben und Haftsumme
Rechte und Pflichten der Mitglieder. (1) Alle Mitglieder haben gleiche Rechte.
Rechte und Pflichten der Mitglieder. (1) Allgemeine Pflichten
Rechte und Pflichten der Mitglieder. 12. § 13. § 14. § 15. Geschäftsanteil, Geschäftsguthaben und Haftsumme § 16. § 17. Organe der Genossenschaft § 18. § 19.