Beendigung der Vereinbarung. 11.1 Erfüllt der/die Teilnehmende sich aus der Vereinbarung ergebende Verpflichtungen nicht, so ist die Hochschuleinrichtung ungeachtet der im geltenden Recht vorgesehenen Folgen rechtlich befugt, die Vereinbarung ohne weitere Formalitäten zu kündigen oder aufzulösen, wenn der/die Teilnehmende nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung per Einschreiben tätig wird. 11.2 Im Falle einer Kündigung durch den/die Teilnehmende/n aufgrund „höherer Gewalt“, d. h. einer unvorhersehbaren außergewöhnlichen Situation oder eines Ereignisses, auf das der/die Teilnehmende keinen Einfluss hat und das nicht auf Fehler oder Fahrlässigkeit seinerseits/ihrerseits zurückzuführen ist, hat der/die Teilnehmende Anspruch auf mindestens den Betrag der Zuwendung, der der tatsächlichen Dauer der Mobilitätsphase entspricht. Etwaige Restbeträge sind zu erstatten.
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Samples: Erasmus+ Grant Agreement, Erasmus+ Grant Agreement, Erasmus+ Grant Agreement
Beendigung der Vereinbarung. 11.1 10.1 Erfüllt der/die Teilnehmende sich aus der Vereinbarung ergebende Verpflichtungen nicht, so ist die Hochschuleinrichtung ungeachtet der im geltenden Recht vorgesehenen Folgen rechtlich befugt, die Vereinbarung ohne weitere Formalitäten zu kündigen oder aufzulösen, wenn der/die Teilnehmende nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung per Einschreiben tätig wird.
11.2 10.2 Im Falle einer Kündigung durch den/die Teilnehmende/n aufgrund „höherer Gewalt“, d. h. einer unvorhersehbaren außergewöhnlichen Situation oder eines Ereignisses, auf das der/die Teilnehmende keinen Einfluss hat und das nicht auf Fehler oder Fahrlässigkeit seinerseits/ihrerseits zurückzuführen ist, hat der/die Teilnehmende Anspruch auf mindestens den Betrag der Zuwendung, der der tatsächlichen Dauer der Mobilitätsphase entspricht. Etwaige Restbeträge sind zu erstatten.
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Samples: Erasmus+ Mobility Agreement for Individuals, Erasmus+ Mobility Agreement for Individuals
Beendigung der Vereinbarung. 11.1 9.1 Erfüllt der/die Teilnehmende sich aus der Vereinbarung ergebende Verpflichtungen nicht, so ist die Hochschuleinrichtung ungeachtet der im geltenden Recht vorgesehenen Folgen rechtlich befugt, die Vereinbarung ohne weitere Formalitäten zu kündigen oder aufzulösen, wenn der/die Teilnehmende nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung per Einschreiben tätig wird.
11.2 9.2 Im Falle einer Kündigung durch den/die Teilnehmende/n aufgrund „höherer Gewalt“, d. h. einer unvorhersehbaren außergewöhnlichen Situation oder eines Ereignisses, auf das der/die Teilnehmende keinen Einfluss hat und das nicht auf Fehler oder Fahrlässigkeit seinerseits/ihrerseits zurückzuführen ist, hat der/die Teilnehmende Anspruch auf mindestens den Betrag der Zuwendung, der der tatsächlichen Dauer der Mobilitätsphase entspricht. Etwaige Restbeträge sind zu erstatten.
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Samples: Grant Agreement
Beendigung der Vereinbarung. 11.1 Erfüllt der/die Teilnehmende sich aus der Vereinbarung ergebende Verpflichtungen nicht, so ist die Hochschuleinrichtung Hoch- schuleinrichtung ungeachtet der im geltenden Recht vorgesehenen Folgen rechtlich befugt, die Vereinbarung ohne weitere Formalitäten zu kündigen oder aufzulösen, wenn der/die Teilnehmende nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung per Einschreiben tätig wird.
11.2 Im Falle einer Kündigung durch den/die Teilnehmende/n aufgrund „höherer Gewalt“, d. h. einer unvorhersehbaren unvorher- sehbaren außergewöhnlichen Situation oder eines Ereignisses, auf das der/die Teilnehmende keinen Einfluss hat und das nicht auf Fehler oder Fahrlässigkeit seinerseits/ihrerseits zurückzuführen ist, hat der/die Teilnehmende Teilneh- mende Anspruch auf mindestens den Betrag der Zuwendung, der der tatsächlichen Dauer der Mobilitätsphase Mobilitätspha- se entspricht. Etwaige Restbeträge sind zu erstatten.
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Samples: Erasmus+ Grant Agreement
Beendigung der Vereinbarung. 11.1 Erfüllt der/die Teilnehmende sich aus der Vereinbarung ergebende Verpflichtungen nicht, so ist die Hochschuleinrichtung ungeachtet der im geltenden Recht vorgesehenen Folgen rechtlich befugt, die Vereinbarung ohne weitere Formalitäten zu kündigen oder aufzulösen, wenn der/die Teilnehmende nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung per Einschreiben tätig wird.
11.2 Im Falle einer Kündigung durch den/die Teilnehmende/n aufgrund „höherer Gewalt“, d. h. einer unvorhersehbaren unvorher- sehbaren außergewöhnlichen Situation oder eines Ereignisses, auf das der/die Teilnehmende keinen Einfluss hat und das nicht auf Fehler oder Fahrlässigkeit seinerseits/ihrerseits zurückzuführen ist, hat der/die Teilnehmende Anspruch auf mindestens den Betrag der Zuwendung, der der tatsächlichen Dauer der Mobilitätsphase entspricht. Etwaige Restbeträge sind zu erstatten.
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Samples: Grant Agreement Studium (Smp)