Beendigung des Bewirtungsvertrages – Vorzeitige Auflösung. 17.1. Erscheint der Vertragspartner bzw seine Gäste nicht, so ist der Gastwirt berechtigt, das vereinbarte Entgelt vorbehaltlich Punkt 17.3 zu verlangen.
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Beendigung des Bewirtungsvertrages – Vorzeitige Auflösung. 17.1. Erscheint der Vertragspartner bzw seine Gäste nicht, so ist der Gastwirt berechtigt, das vereinbarte Entgelt vorbehaltlich lt. Punkt 17.3 7 zu verlangen.
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Beendigung des Bewirtungsvertrages – Vorzeitige Auflösung. 17.1. Erscheint der Vertragspartner bzw seine Gäste nicht, so ist der Gastwirt berechtigt, das vereinbarte Entgelt vorbehaltlich Punkt 17.3 zu verlangen.. Der Gastwirt ist berechtigt, den Bewirtungsvertrag aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Vertragspartner bzw der Xxxx
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