Beendigung des Mandats. 13.1. Das Mandat kann vom Rechtsanwalt oder vom Mandanten ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen jederzeit aufgelöst werden. Der Honoraranspruch des Rechtsanwaltes bleibt davon unberührt. 13.2. Im Falle der Auflösung durch den Mandanten oder den Rechtsanwalt hat dieser für die Dauer von 14 Tagen den Mandanten insoweit noch zu vertreten, als dies nötig ist, um den Mandanten vor Rechtsnachteilen zu schützen. Diese Pflicht besteht nicht, wenn der Mandant das Mandat widerruft und zum Ausdruck bringt, dass er eine weitere Tätigkeit des Rechtsanwaltes nicht wünscht.
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Samples: Allgemeine Auftragsbedingungen
Beendigung des Mandats. 13.112.1. Das Mandat kann vom Rechtsanwalt oder vom Mandanten ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen jederzeit aufgelöst werden. Der Honoraranspruch des Rechtsanwaltes bleibt davon unberührt.
13.2. 12.2. Im Falle der Auflösung durch den Mandanten oder den Rechtsanwalt hat dieser für die Dauer von 14 Tagen den Mandanten insoweit noch zu vertreten, als dies nötig ist, um den Mandanten vor Rechtsnachteilen zu schützen. Diese Pflicht besteht nicht, wenn der Mandant das Mandat widerruft und zum Ausdruck bringt, dass er eine weitere Tätigkeit des Rechtsanwaltes nicht wünscht.
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Samples: General Terms and Conditions
Beendigung des Mandats. 13.114.1. Das Mandat kann vom Rechtsanwalt oder vom Mandanten ohne Einhaltung einer Frist und ohne oh- ne Angabe von Gründen jederzeit aufgelöst werden. Der Honoraranspruch des Rechtsanwaltes Rechtsan- waltes bleibt davon unberührt.
13.214.2. Im Falle der Auflösung durch den Mandanten oder den Rechtsanwalt hat dieser für die Dauer von 14 Tagen den Mandanten insoweit noch zu vertreten, als dies nötig ist, um den Mandanten vor Rechtsnachteilen zu schützen. Diese Pflicht besteht nicht, wenn der Mandant das Mandat widerruft und zum Ausdruck bringt, dass er eine ei- ne weitere Tätigkeit des Rechtsanwaltes nicht wünscht.
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Samples: Allgemeine Auftragsbedingungen (Aab)
Beendigung des Mandats. 13.112.1. Das Mandat kann vom Rechtsanwalt oder vom Mandanten ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen jederzeit aufgelöst werden. Der Honoraranspruch des Rechtsanwaltes Rechtsan- waltes bleibt davon unberührt.
13.212.2. Im Falle der Auflösung durch den Mandanten oder den Rechtsanwalt hat dieser für die Dauer von 14 Tagen den Mandanten insoweit noch zu vertreten, als dies nötig ist, um den Mandanten Mandan- ten vor Rechtsnachteilen zu schützen. Diese Pflicht besteht nicht, wenn der Mandant das Mandat widerruft und zum Ausdruck bringt, dass er eine weitere Tätigkeit des Rechtsanwaltes Rechtsanwal- tes nicht wünscht.
12.3. Festgehalten wird, dass das Mandat, wenn es nicht vom Mandanten oder vom Rechtsanwalt gemäß Punkt 11. der Auftragsbedingungen aufgelöst wird, grundsätzlich auf unbestimmte Zeit und auch über den Tod des Mandanten hinaus, insoweit dieser eine natürliche Person ist, erteilt wird.
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Beendigung des Mandats. 13.1. 12.1 Das Mandat kann vom Rechtsanwalt oder vom Mandanten ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen jederzeit aufgelöst werden. Der Honoraranspruch des Rechtsanwaltes bleibt davon unberührt.
13.2. 12.2 Im Falle der Auflösung durch den Mandanten oder den Rechtsanwalt hat dieser für die Dauer von 14 Tagen den Mandanten insoweit noch zu vertreten, als dies nötig ist, um den Mandanten vor Rechtsnachteilen zu schützen. Diese Pflicht besteht nicht, wenn der Mandant das Mandat widerruft wi- derruft und zum Ausdruck bringt, dass er eine weitere Tätigkeit des Rechtsanwaltes nicht wünscht.
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Samples: Allgemeine Auftragsbedingungen
Beendigung des Mandats. 13.112.1. Das Mandat kann vom Rechtsanwalt oder vom Mandanten ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen jederzeit aufgelöst werden. Der Honoraranspruch des Rechtsanwaltes bleibt davon hiervon unberührt.
13.212.2. Im Falle der Auflösung durch den Mandanten oder den Rechtsanwalt Rechtsanwalt, hat dieser für die Dauer von 14 (vierzehn) Tagen den Mandanten insoweit noch zu vertreten, als dies nötig ist, um den Mandanten vor Rechtsnachteilen zu schützen. Diese Pflicht besteht nicht, wenn der Mandant das Mandat widerruft und zum Ausdruck bringt, dass er eine weitere Tätigkeit des Rechtsanwaltes nicht wünscht.
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Samples: Auftragsbedingungen
Beendigung des Mandats. 13.111.1. Das Mandat kann vom Rechtsanwalt oder vom Mandanten ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen jederzeit aufgelöst werden. Der Honoraranspruch des Rechtsanwaltes bleibt davon unberührt.
13.2. Im Falle der Auflösung durch den Mandanten oder den Rechtsanwalt hat dieser der Rechtsanwalt für die Dauer von 14 Tagen den Mandanten insoweit noch zu vertreten, als dies es nötig ist, um den Mandanten vor Rechtsnachteilen zu schützen. Diese Pflicht besteht nicht, wenn der Mandant das Mandat widerruft und zum Ausdruck bringt, dass er eine weitere Tätigkeit des Rechtsanwaltes nicht wünscht.
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Samples: Vollmacht Und Auftrag
Beendigung des Mandats. 13.112.1. Das Mandat kann vom Rechtsanwalt von der Rechtsanwältin oder vom Mandanten der Mandantschaft ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen jederzeit aufgelöst werden. Der Honoraranspruch des Rechtsanwaltes der Rechtsanwältin bleibt davon unberührt.
13.212.2. Im Falle der Auflösung durch den Mandanten oder den Rechtsanwalt hat dieser die Rechtsanwältin die Mandantschaft für die Dauer von 14 Tagen den Mandanten insoweit noch zu vertreten, als dies nötig ist, um den Mandanten vor die Mandantschaft von Rechtsnachteilen zu schützenschützen (Nachsorgepflicht). Diese Pflicht besteht nicht, wenn der Mandant die Mandantschaft das Mandat widerruft und zum Ausdruck bringt, dass er sie eine weitere Tätigkeit des Rechtsanwaltes der Rechtsanwältin nicht wünscht.
12.3. Festgehalten wird, dass das Mandat, wenn es nicht vom Mandanten oder vom Rechtsanwalt gemäß Punkt 12. der Auftragsbedingungen aufgelöst wird, grundsätzlich auf unbestimmte Zeit erteilt wird.
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Beendigung des Mandats. 13.112.1. Das Mandat kann vom Rechtsanwalt oder vom Mandanten ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen jederzeit aufgelöst werden. Der Honoraranspruch des Rechtsanwaltes bleibt davon unberührt.
13.212.2. Im Falle der Auflösung durch den Mandanten oder den Rechtsanwalt hat dieser für die Dauer von 14 Tagen den Mandanten insoweit noch zu vertreten, als dies nötig ist, um den Mandanten vor Rechtsnachteilen zu schützen. Diese Pflicht besteht nicht, wenn der Mandant das Mandat widerruft und zum Ausdruck bringt, dass daß er eine weitere Tätigkeit des Rechtsanwaltes nicht wünscht.
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