Beförderung von Kindern Musterklauseln

Beförderung von Kindern. Kinder im Sinne dieses Tarifes sind alle Personen unter 15 Jahren. Für Kinder von 6 bis 14 Jahren gilt der Kindertarif gemäß Preistabelle. Kinder unter 6 Jahren werden unentgeltlich befördert. Soweit sie nicht von Personen begleitet sind, die älter oder einschließlich 6 Jahre alt sind, können Kinder unter 6 Jahren von der Beförderung ausgeschlossen werden. Dies gilt nicht für Kinder, die auf dem Schulweg sind. Kinder unter 4 Jahren müssen stets begleitet werden.
Beförderung von Kindern. 7.2.2. Vor Vollendung des 5. Lebensjahres dürfen Kinder nur in Begleitung eines Erwachsenen, der mindestens 18 Jahre alt ist oder in Begleitung von Bruder oder Schwester reisen, die mindestens 16. Jahre alt sein müssen. Die Beförderung von alleinreisenden Kindern vom vollendeten 5. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr muss vorher telefonisch angemeldet werden und unterliegt der jeweils veröffentlichten Gebühr sowie den Bestimmungen, die in unseren Verkaufsbüros und über die Flugschein ausstellenden Reisebüros erhältlich sind.
Beförderung von Kindern. Wir akzeptieren Kinder zwischen 2 und 11 Jahren für unbegleitete Beförderung nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Beförderung unbegleiteter Kinder ist nur nach vorheriger Absprache mit uns möglich und ist abhängig von Alter des Kindes. Kinder unter 2 Jahren werden auf unseren Flügen nicht als unbegleitete Kinder akzeptiert. Die Bestimmungen hinsichtlich der Beförderung unbegleiteter Kinder können bei unseren Verkaufsbüro in Erfahrung gebracht werden.
Beförderung von Kindern. 7.3.1 Wir befördern Kinder unter 12 Jahren nur, wenn sie zusammen mit einer verantwortlichen volljährigen Begleitperson oder in Begleitung von Bruder oder Schwester reisen, die mindestens 16 Jahre alt sein müssen. Handelt es sich bei der Begleitperson nicht um einen zur Personensorge berechtigten Elternteil, muss uns die Begleitperson auf unser Verlangen eine schriftliche von allen gemeinsam zur Personensorge Berechtigten eigenhändig unterschriebene Erklärung vorlegen können, aus der sich das Einverständnis der Sorgeberechtigten mit der Flugreise unter Aufsicht der Begleitperson ergibt. Abweichend davon besteht für Kinder ab Vollendung des 5. Lebensjahres die Möglichkeit, den entgeltpflichtigen Betreuungsservice für alleinreisende Kinder nach den näheren Bestimmungen des Artikel 21 in Anspruch zu nehmen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.