Umfang der Lieferung Musterklauseln

Umfang der Lieferung. 1. Für den Umfang der Lieferung und Leistung ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferers maßgebend, wenn dem Lieferer nicht unverzüglich nach Erhalt der Auftragsbestätigung ein schriftlicher Widerspruch eingeht. Im Falle eines bindenden Angebots des Lieferers mit zeitlicher Bindung und dessen fristgemäßer Annahme ist das Angebot maßgeblich, sofern keine rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt.
Umfang der Lieferung. 3.1. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung von Beiselen maßgebend. Änderungen des Lieferumfangs bedürfen zu ihrer Wirk- samkeit der schriftlichen Bestätigung von Beiselen. Änderungen der Ware bleiben vorbehalten, soweit die Änderungen nicht erheblich und für den Besteller zumut- bar sind.
Umfang der Lieferung. 1. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung von Xxxxxxxxx maßgebend. Änderungen des Lieferumfangs durch den Besteller bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von Xxxxxxxxx. Konstruktions- und Formänderungen der Produkte bleiben vorbehalten, soweit es sich um branchenübliche Abweichungen handelt oder soweit die Abweichungen innerhalb der DIN-Toleranzen liegen oder soweit die Änderungen nicht erheblich und dem Besteller zumutbar sind. Entsprechendes gilt für die Xxxx des Werkstoffes, die Spezifikation und die Bauart.
Umfang der Lieferung. Für die Fertigung und Lieferung durch den Lieferanten ist der Wort- laut seiner Auftragsbestätigung allein massgebend. Ohne ausdrück- liche gegenteilige Vereinbarung sind Maurerarbeiten (Mauerdurch- brüche, Giessen von Betonsockeln, Setzen von Steinschrauben, Beschwerungssteinen und dergleichen), Spenglerarbeiten (Abdichten von Durchbrüchen, Abdeckungen usw.), Dachdecker-, Verputzund Malerarbeiten sowie die Stellung von Gerüsten, Spezialleitern, Hebemittel oder ähnlichem sowie alle weiteren damit verbundenen notwendigen Massnahmen nicht in der Werksumme inbegriffen. Bei bauseitiger Gerüststellung geht die Aufsichtspflicht bezüglich der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften (SUVA) auf den Auftraggeber über. Der Besteller trägt allein die Verantwortung für die Tragfähig- keit des Unterbaus, auf dem die Reklame befestigt wird. Muss ein statischer Nachweis auf Verlangen des Bestellers durch den Liefe- ranten erbracht werden, gehen die diesbezüglichen Kosten zu Lasten des Auftraggebers. Änderungen der Ausführungszeichnungen, die sich bei der Fertigung der Anlage als technisch notwendig erweisen, sind zulässig. Die daraus entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Bestellers. In der Werksumme ist eine Detailbesprechung vor Ausführung zwecks Abklärung der endgültigen Platzierung der be- stellten Anlage am Bauwerk, der konstruktiven Erfordernisse, der bauseits zu erstellenden Zuleitungen, Schutzrohre, Maurerarbeiten, Mauerdurchbrüche, zu giessender Betonsockel usw. inbegriffen. Es ist Sache des Bestellers, die nötigen Handwerker und Fachleute zuzuziehen. Aus Vereinbarungen mit diesen wird einzig der Besteller verpflichtet, selbst dann, wenn die Auftragserteilung in seinem Na- men durch die Lieferfirma erfolgt. Der Besteller erteilt hiermit der Lieferfirma ausdrücklich Vollmacht, soweit nötig, in seinem Namen Dritte beizuziehen. Sie ist dazu nicht verpflichtet. Jeglicher Mehrauf- wand der Lieferfirma, der durch beigezogene Dritte verursacht wird, geht zu Lasten des Bestellers. Die Entsorgung, bei Fluoreszenz-, Neonröhren und LED gemäss den Bestimmungen der Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen (V VS), wird dem Besteller separat berechnet.
Umfang der Lieferung. 1. Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
Umfang der Lieferung. 3.1 Für den Umfang der Lieferung ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferers maßgebend. Dies gilt auch für etwaige Schutzvorrichtungen.
Umfang der Lieferung. Die vorliegenden AVLB bilden integrierenden Bestandteil des Kaufver- trages bzw. des Auftrages. Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist der Kaufvertrag bzw. die Auftragsbestätigung massgebend.
Umfang der Lieferung. 3.1 Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder das angenommene verbindliche Angebot gemäß Klausel 2.3 maßgebend.
Umfang der Lieferung. 1. Für den Umfang der Lieferung ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend, auch, soweit diese von unserem Angebot abweicht. Nebenabreden und Änderungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Umfang der Lieferung. 3.1 Für den Inhalt des Vertrages und den Umfang der Leistung ist die Auftragsbestätigung des Lieferers maßgeblich.