Befreiungsanspruch der DZ BANK. Bei Kündigung des dem Avalauftrag mit der DZ BANK zugrundeliegenden Kredit- bzw. Geschäftsbesorgungsverhältnisses oder Beendigung des Kredit- bzw. Geschäftsbesorgungsverhältnisses wegen Fristablaufs vor Erlöschen des/der darunter herausgelegten Avals/Avale ist der Auftraggeber verpflichtet, die DZ BANK von den bestehenden Avalrisiken innerhalb der ihm von der DZ BANK gesetzten Frist zu befreien. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht nicht innerhalb der vorbezeichneten Frist nach, ist er verpflichtet, an die DZ BANK einen Geldbetrag in Höhe dieser Avalrisiken zur Sicherstellung des Aufwendungsersatzes der DZ BANK zu zahlen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die DZ BANK auf ihr Verlangen nach seiner Xxxx von dem Aval zu befreien oder entsprechend zu besichern, wenn ein sonstiger erheblicher Umstand eingetreten ist. Dazu zählt insbesondere eine wesentliche Verschlechte- rung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers oder des Hauptschuldners, eine die Rechtsverfol- gung erschwerende Änderung des Wohnsitzes, der gewerblichen Niederlassung oder des Aufenthalt- sortes des Auftraggebers oder des Hauptschuldners, Zahlungsverzug des Auftraggebers oder des Hauptschuldners oder wenn der Gläubiger gegen die DZ BANK ein vollstreckbares Urteil auf Erfüllung erwirkt hat.
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Samples: Indirekte Bankgarantie, Bank Guarantee Agreement, Bank Guarantee Agreement
Befreiungsanspruch der DZ BANK. Bei Kündigung des dem Avalauftrag mit der DZ BANK zugrundeliegenden Kredit- bzw. Geschäftsbesorgungsverhältnisses oder Beendigung des Kredit- bzw. Geschäftsbesorgungsverhältnisses wegen Fristablaufs vor Erlöschen des/der darunter herausgelegten Avals/Avale ist der Auftraggeber verpflichtet, die DZ BANK von den bestehenden Avalrisiken innerhalb der ihm von der DZ BANK gesetzten Frist zu befreien. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht nicht innerhalb der vorbezeichneten Frist nach, ist er verpflichtet, an die DZ BANK einen Geldbetrag in Höhe dieser Avalrisiken zur Sicherstellung des Aufwendungsersatzes der DZ BANK zu zahlen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die DZ BANK auf ihr Verlangen nach seiner Xxxx von dem Aval zu befreien oder entsprechend zu besichern, wenn ein sonstiger erheblicher Umstand eingetreten ist. Dazu zählt insbesondere eine wesentliche Verschlechte- rung Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers oder des Hauptschuldners, eine die Rechtsverfol- gung Rechtsverfolgung erschwerende Änderung des Wohnsitzes, der gewerblichen Niederlassung oder des Aufenthalt- sortes Aufenthaltsortes des Auftraggebers oder des Hauptschuldners, Zahlungsverzug des Auftraggebers oder des Hauptschuldners oder wenn der Gläubiger gegen die DZ BANK ein vollstreckbares voll- streckbares Urteil auf Erfüllung erwirkt hat.
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Befreiungsanspruch der DZ BANK. Bei Kündigung des dem Avalauftrag mit der DZ BANK zugrundeliegenden Kredit- bzw. Geschäftsbesorgungsverhältnisses Geschäftsbesor- gungsverhältnisses oder Beendigung des Kredit- bzw. Geschäftsbesorgungsverhältnisses wegen Fristablaufs vor Erlöschen des/der darunter herausgelegten Avals/Avale ist der Auftraggeber verpflichtet, die DZ BANK von den bestehenden Avalrisiken innerhalb der ihm von der DZ BANK gesetzten Frist zu befreien. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht nicht innerhalb der vorbezeichneten Frist nach, ist er verpflichtet, an die DZ BANK einen Geldbetrag in Höhe dieser Avalrisiken Avalri- siken zur Sicherstellung des Aufwendungsersatzes der DZ BANK zu zahlen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die DZ BANK auf ihr Verlangen nach seiner Xxxx von dem Aval zu befreien oder entsprechend zu besichern, wenn ein sonstiger erheblicher Umstand eingetreten ist. Dazu zählt insbesondere insbe- sondere eine wesentliche Verschlechte- rung Verschlechterung der Vermögensverhältnisse Ver- mögensverhältnisse des Auftraggebers oder des Hauptschuldners, eine die Rechtsverfol- gung erschwerende Rechtsverfolgung erschwe- rende Änderung des Wohnsitzes, der gewerblichen Niederlassung oder des Aufenthalt- sortes Aufenthaltsortes des Auftraggebers Auftrag- gebers oder des Hauptschuldners, Zahlungsverzug des Auftraggebers oder des Hauptschuldners oder wenn der Gläubiger gegen die DZ BANK ein vollstreckbares voll- streckbares Urteil auf Erfüllung erwirkt hat.
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Samples: Akkreditivauftrag, Akkreditivauftrag
Befreiungsanspruch der DZ BANK. Bei Kündigung des dem Avalauftrag mit der DZ BANK zugrundeliegenden Kredit- bzw. Geschäftsbesorgungsverhältnisses Geschäftsbesor- gungsverhältnisses oder Beendigung des Kredit- bzw. Geschäftsbesorgungsverhältnisses wegen Fristablaufs vor Erlöschen des/der darunter herausgelegten Avals/Avale ist der Auftraggeber verpflichtet, die DZ BANK von den bestehenden Avalrisiken innerhalb der ihm von der DZ BANK gesetzten Frist zu befreien. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht nicht innerhalb der vorbezeichneten Frist nach, ist er verpflichtet, an die DZ BANK einen Geldbetrag in Höhe dieser Avalrisiken zur Sicherstellung des Aufwendungsersatzes der DZ BANK zu zahlen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die DZ BANK auf ihr Verlangen nach seiner Xxxx von dem Aval zu befreien oder entsprechend zu besichern, wenn ein sonstiger erheblicher Umstand eingetreten ist. Dazu zählt insbesondere insbe- sondere eine wesentliche Verschlechte- rung Verschlechterung der Vermögensverhältnisse Ver- mögensverhältnisse des Auftraggebers oder des Hauptschuldners, eine die Rechtsverfol- gung erschwerende Rechtsverfolgung erschwe- rende Änderung des Wohnsitzes, der gewerblichen Niederlassung oder des Aufenthalt- sortes Aufenthaltsortes des Auftraggebers Auftrag- gebers oder des Hauptschuldners, Zahlungsverzug des Auftraggebers oder des Hauptschuldners oder wenn der Gläubiger gegen die DZ BANK ein vollstreckbares Urteil auf Erfüllung erwirkt hat.
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Samples: Akkreditivvertrag