Befristetes Anerkenntnis. Grundsätzlich sprechen wir kein befristetes Anerkenntnis aus. In begründeten Einzelfällen können wir einmalig ein zeitlich begrenztes Anerkenntnis bis zu zwölf Monaten in Textform aussprechen. Gründe für ein befristetes Anerkenntnis liegen z. B. vor, wenn für ein unbefristetes Leistungsanerkenntnis noch Erhebungen oder Untersuchungen oder deren Auswertung erforderlich sind oder aus medizinischen oder beruflichen bzw. betrieblichen Gründen (z. X. Xxxxx einer Umschulung oder Fortbildung, Möglichkeit der Umorganisation bei Selbst- ständigen oder ihnen gleichgestellten Personen – siehe 11) ein Ende der Berufsunfähigkeit zu erwarten ist. Die Prüfung der Fortdauer der Berufsunfähigkeit bei befristetem Anerkenntnis erfolgt nach Ablauf der Frist nach den Grundsätzen der Erstprüfung gemäß 14 dieser Bedingungen, die Regelungen für das Nachprüfungsverfahren gemäß 15 gelten insoweit nicht. Die hierfür erforderlichen Kosten werden von uns getragen. Bis zum Ablauf der Frist ist das zeitlich begrenzte Anerkenntnis für uns bindend. Auf eine Beendigung der Leistung infolge Nachprüfung innerhalb des befristeten Leistungszeitraums verzichten wir. Stellt sich nach Ablauf der Frist heraus, dass keine Berufsunfähigkeit vorliegt, fordern wir die bis dahin gezahlten Leistungen nicht zurück. Leistungen aus einem befristeten Anerkenntnis sind für uns selbst dann nicht rückforderbar, wenn keine Berufsunfähigkeit vorgelegen haben sollte.
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Samples: Berufsunfähigkeitsversicherung
Befristetes Anerkenntnis. Grundsätzlich sprechen wir bei Berufsunfähigkeit kein befristetes Anerkenntnis aus. In begründeten Einzelfällen können wir einmalig ein zeitlich begrenztes be- grenztes Anerkenntnis für einen Leistungszeit- raum von bis zu maximal zwölf Monaten in Textform Text- form aussprechen. Gründe für ein befristetes Anerkenntnis liegen z. B. vor, wenn für ein unbefristetes Leistungsanerkenntnis Leistungsan- erkenntnis noch Erhebungen oder Untersuchungen Untersuchun- gen oder deren Auswertung erforderlich sind oder aus medizinischen oder beruflichen bzw. betrieblichen betriebli- chen Gründen (z. X. Xxxxx einer Umschulung oder Fortbildung, Möglichkeit der Umorganisation bei Selbst- ständigen Selbstständigen oder ihnen gleichgestellten Personen – siehe 11Abschnitt 10) ein Ende der Berufsunfähigkeit Be- rufsunfähigkeit zu erwarten ist. Die Prüfung der Fortdauer der Berufsunfähigkeit bei befristetem Anerkenntnis erfolgt nach Ablauf der Frist nach den Grundsätzen der Erstprüfung gemäß 14 Abschnitt 13 dieser Bedingungen, die Regelungen für das Nachprüfungsverfahren gemäß 15 ge- mäß Abschnitt 14 gelten insoweit nicht. Die hierfür erforderlichen Kosten werden von uns getragen. Bis zum Ablauf der Frist ist das zeitlich begrenzte Anerkenntnis für uns bindend. Auf eine Beendigung Beendi- gung der Leistung infolge Nachprüfung innerhalb des befristeten Leistungszeitraums verzichten wir. Stellt sich nach Ablauf der Frist heraus, dass keine kei- ne Berufsunfähigkeit vorliegt, fordern wir die bis dahin gezahlten Leistungen nicht zurück. Leistungen Leistun- gen aus einem befristeten Anerkenntnis sind für uns selbst dann nicht rückforderbar, wenn keine Berufsunfähigkeit vorgelegen haben sollte.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Berufsunfähigkeitsversicherung
Befristetes Anerkenntnis. Grundsätzlich sprechen wir bei Pflegebedürftigkeit kein befristetes Anerkenntnis aus. In begründeten Einzelfällen können wir einmalig ein zeitlich begrenztes be- grenztes Anerkenntnis für einen Leistungszeit- raum von bis zu maximal zwölf Monaten in Textform Text- form aussprechen. Gründe für ein befristetes Anerkenntnis liegen z. B. vor, wenn für ein unbefristetes Leistungsanerkenntnis Leistungsan- erkenntnis noch Erhebungen oder Untersuchungen Untersuchun- gen oder deren Auswertung erforderlich sind oder aus medizinischen oder beruflichen bzw. betrieblichen Gründen (z. X. Xxxxx einer Umschulung oder Fortbildung, Möglichkeit der Umorganisation bei Selbst- ständigen oder ihnen gleichgestellten Personen – siehe 11) ein Ende der Berufsunfähigkeit Pflege- bedürftigkeit zu erwarten ist, oder die vorliegen- den Befunde noch nicht ausreichen, um ein unbe- fristetes Anerkenntnis auszusprechen. Die Prüfung der Fortdauer der Berufsunfähigkeit Pflegebedürftigkeit bei befristetem Anerkenntnis erfolgt nach Ablauf der Frist nach den Grundsätzen der Erstprüfung gemäß 14 dieser Bedingungen, (Abschnitt 6); die Regelungen für das Nachprüfungsverfahren Nachprü- fungsverfahren gemäß 15 Abschnitt 4 gelten insoweit nicht. Die hierfür erforderlichen Kosten werden von uns getragen. Bis zum Ablauf der Frist ist das zeitlich begrenzte Anerkenntnis für uns bindend. Auf eine Beendigung der Leistung infolge Nachprüfung Nach- prüfung innerhalb des in diesem Abschnitt 3 be- schriebenen, befristeten Leistungszeitraums verzichten ver- zichten wir. Stellt sich nach Ablauf der Frist heraus, dass keine Berufsunfähigkeit kei- ne Pflegebedürftigkeit vorliegt, fordern wir werden die bis dahin gezahlten Leistungen nicht zurückzurückgefordert. Leistungen aus einem befristeten Anerkenntnis sind für uns selbst dann nicht rückforderbar, wenn keine Berufsunfähigkeit Pflegebedürftigkeit vorgelegen haben sollte.
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Samples: Pflegerenten Zusatzversicherung
Befristetes Anerkenntnis. Grundsätzlich sprechen wir bei Berufsunfähigkeit kein befristetes Anerkenntnis aus. In begründeten Einzelfällen können wir einmalig ein zeitlich begrenztes be- grenztes Anerkenntnis für einen Leistungszeit- raum von bis zu maximal zwölf Monaten in Textform Text- form aussprechen. Gründe für ein befristetes Anerkenntnis liegen z. B. vor, wenn für ein unbefristetes Leistungsanerkenntnis Leistungsan- erkenntnis noch Erhebungen oder Untersuchungen Untersuchun- gen oder deren Auswertung erforderlich sind oder aus medizinischen oder beruflichen bzw. betrieblichen betriebli- chen Gründen (z. X. Xxxxx einer Umschulung oder o- der Fortbildung, Möglichkeit der Umorganisation bei Selbst- ständigen Selbstständigen oder ihnen gleichgestellten Personen – siehe 11Abschnitt 2) ein Ende der Berufsunfähigkeit Be- rufsunfähigkeit zu erwarten ist. Die Prüfung der Fortdauer der Berufsunfähigkeit bei befristetem Anerkenntnis erfolgt nach Ablauf der Frist nach den Grundsätzen der Erstprüfung gemäß 14 Abschnitt 5 dieser Bedingungen, die Regelungen Re- gelungen für das Nachprüfungsverfahren gemäß 15 Abschnitt 6 gelten insoweit nicht. Die hierfür erforderlichen erfor- derlichen Kosten werden von uns getragen. Bis zum Ablauf der Frist ist das zeitlich begrenzte Anerkenntnis An- erkenntnis für uns bindend. Auf eine Beendigung der Leistung infolge Nachprüfung innerhalb des befristeten Leistungszeitraums verzichten wir. Stellt sich nach Ablauf der Frist heraus, dass keine Berufsunfähigkeit vorliegt, fordern wir die bis dahin gezahlten Leistungen nicht zurück. Leistungen Leis- tungen aus einem befristeten Anerkenntnis sind für uns selbst dann nicht rückforderbar, wenn keine Berufsunfähigkeit vorgelegen haben sollte.
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Befristetes Anerkenntnis. Grundsätzlich sprechen wir kein befristetes Anerkenntnis Aner- kenntnis aus. In begründeten Einzelfällen können wir einmalig ein zeitlich begrenztes Anerkenntnis bis zu zwölf Monaten in Textform aussprechen. Gründe für ein befristetes Anerkenntnis liegen z. B. vor, wenn für ein unbefristetes Leistungsanerkenntnis Leistungsan- erkenntnis noch Erhebungen oder Untersuchungen Untersuchun- gen oder deren Auswertung erforderlich sind oder aus medizinischen oder beruflichen bzw. betrieblichen betriebli- chen Gründen (z. X. Xxxxx einer Umschulung oder Fortbildung, Möglichkeit der Umorganisation bei Selbst- ständigen Selbstständigen oder ihnen gleichgestellten Personen – siehe 11Abschnitt 2) ein Ende der Berufsunfähigkeit Be- rufsunfähigkeit zu erwarten ist. Die Prüfung der Fortdauer der Berufsunfähigkeit bei befristetem Anerkenntnis erfolgt nach Ablauf der Frist nach den Grundsätzen der Erstprüfung gemäß 14 Abschnitt 5 dieser Bedingungen, die Regelungen Re- gelungen für das Nachprüfungsverfahren gemäß 15 Abschnitt 6 gelten insoweit nicht. Die hierfür erforderlichen erfor- derlichen Kosten werden von uns getragen. Bis zum Ablauf der Frist ist das zeitlich begrenzte Anerkenntnis für uns bindend. Auf eine Beendigung Beendi- gung der Leistung infolge Nachprüfung innerhalb des befristeten Leistungszeitraums verzichten wir. Stellt sich nach Ablauf der Frist heraus, dass keine kei- ne Berufsunfähigkeit vorliegt, fordern wir die bis dahin gezahlten Leistungen nicht zurück. Leistungen Leistun- gen aus einem befristeten Anerkenntnis sind für uns selbst dann nicht rückforderbar, wenn keine Berufsunfähigkeit vorgelegen haben sollte.
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