Beendigung der Vereinbarung Erfüllt der Teilnehmer seine vereinbarten Pflichten nicht, hat die entsendende Einrichtung unbeschadet der Folgen nach dem anwendbaren Recht das Recht, die Vereinbarung ohne weitere Rechtsformalitäten zu beenden oder zu kündigen, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb eines Monats ab Benachrichtigung per Einschreiben Maßnahmen ergreift. Wenn der Teilnehmer die Vereinbarung vorzeitig beendet oder nicht entsprechend den Bestimmungen erfüllt, muss er den bereits ausgezahlten Zuwendungsbetrag zurückzahlen, soweit nicht anders mit der Entsendeeinrichtung vereinbart. Beendet der Teilnehmer die Vereinbarung aufgrund „höherer Gewalt“, d. h. in einer unvorhersehbaren Sondersituation oder bei Eintreten eines unvorhersehbaren besonderen Ereignisses, das nicht dem Einfluss des Teilnehmers unterliegt und nicht auf einen Fehler oder die Fahrlässigkeit des Teilnehmers zurückzuführen ist, hat der Teilnehmer mindestens Anspruch auf den Zuwendungsbetrag entsprechend der tatsächlichen Dauer der Mobilitätsphase. Alle verbleibenden Mittel sind zurückzuzahlen, sofern nicht anders mit der Entsendeeinrichtung vereinbart.
Laufzeit und Beendigung 9.1 Die Services werden für den in Ihrem Auftrag festgelegten Leistungszeitraum erbracht. 9.2 Wir sind berechtigt, den Zugriff oder die Nutzung der Services für Sie oder Ihre Nutzer auszusetzen, wenn wir Grund zur Annahme haben, dass (a) eine erhebliche Bedrohung für die Funktionalität, Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Services oder von Inhalten, Daten oder Applikationen in den Services besteht; (b) Sie oder Ihre Nutzer zum Begehen rechtswidriger Handlungen auf die Services zugreifen oder diese nutzen, oder (c) gegen die Acceptable Use Policy verstoßen wird. Sofern angemessen durchführbar und rechtlich zulässig, kündigen wir Ihnen eine solche Aussetzung im Voraus an. Wir werden uns angemessen anstrengen, die Services unverzüglich wiederherzustellen, sobald wir festgestellt haben, dass das für die Aussetzung ursächliche Problem behoben wurde. Während des Aussetzungszeitraums stellen wir Ihnen Ihre Inhalte (wie zum Datum der Aussetzung vorhanden) zur Verfügung. Eine Aussetzung im Rahmen dieses Abschnitts entbindet Sie nicht von Ihrer Verpflichtung, Zahlungen im Rahmen des Rahmenvertrags zu leisten. 9.3 Sollte einer von uns gegen wesentliche Bestimmungen des Rahmenvertrags oder eines Auftrags verstoßen und diese Vertragsverletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Eingang der schriftlichen Abmahnung beheben, ist die nicht vertragsbrüchige Partei berechtigt, (a) im Fall eines Verstoßes gegen einen Auftrag, den betreffenden Auftrag zu kündigen, oder (b) im Fall eines Verstoßes gegen den Rahmenvertrag, den Rahmenvertrag und etwaige auf Grundlage des Vertrags erteilten Aufträge zu kündigen. Wenn Oracle Aufträge wie in dem vorstehenden Satz vorgesehen kündigt, sind Sie verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen alle Beträge zu bezahlen, die bis zu einer solchen Kündigung angefallen sind, sowie alle noch nicht bezahlten Beträge für die gemäß den betreffenden Aufträgen bestellten Services zuzüglich Steuern und Spesen. Außer bei der Nichtzahlung von Gebühren kann die nicht vertragsbrüchige Partei im eigenen Ermessen zustimmen, den Zeitraum von 30 Tagen so lange zu verlängern, wie die vertragsbrüchige Partei weiterhin angemessene Anstrengungen zur Abhilfe des Verstoßes unternimmt. Sie stimmen zu, dass Sie keine bestellten Services nutzen dürfen, wenn Sie vertragsbrüchig sind.
Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses 30 Befristete Arbeitsverträge § 31 Führung auf Probe § 32 Führung auf Zeit § 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung § 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses § 35 Zeugnis
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit 6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Ho- tels, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich er- sparten Aufwendungen zu mindern. 6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel frühzeitig, spätes- tens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich ver- einbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend. 6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. 6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.
Folgen der Vertragsbeendigung Mit Wirksamwerden der Kündigung erlischt das eingeräumte Nutzungsrecht an der Software. Der Lizenzschlüssel wird deaktiviert. Die Software kann somit nicht weiter genutzt werden.
Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten (1) Der Auftragnehmer darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig sondern nur nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auftragnehmer xxxxxx, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten. (2) Soweit vom Leistungsumfang umfasst, sind Löschkonzept, Recht auf Vergessenwerden, Berichtigung, Datenportabilität und Auskunft nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers unmittelbar durch den Auftragnehmer sicherzustellen.
Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen 9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. 9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. 9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.
Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.