Common use of Beginn und Ende der versicherten Cyber-Betriebsunterbrechung Clause in Contracts

Beginn und Ende der versicherten Cyber-Betriebsunterbrechung. Der Versicherungsschutz sowie die Laufzeit des zeitlichen Selbstbehalts be- ginnen mit dem Zeitpunkt, zu welchem der Versicherte dem Krisendienstleister und dem Versicherer den Eintritt eines Versicherungsfalles und die dadurch be- dingte Möglichkeit der Entstehung einer Cyber-Betriebsunterbrechung angezeigt hat. Sobald die Cyber-Betriebsunterbrechung den zeitlichen Selbstbehalt über- schritten hat, ersetzt der Versicherer den vollen Cyber-Betriebsunterbrechungs- schaden. Die Regelung des Selbstbehalts gemäß Ziffer IV.6. gilt unverändert. Der Versicherungsschutz endet mit dem Zeitpunkt, ab dem das IT-System wieder- hergestellt ist, oder mit dem Zeitpunkt, ab welchem eine Cyber-Betriebsunter- brechung nicht mehr besteht, oder mit dem Ablauf der Haftzeit. Maßgeblich ist der Eintritt des frühesten der vorbezeichneten Ereignisse.

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Samples: Jahresnettobeitrag Basis Modul Berufs /Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Jahresnettobeitrag Basis Modul Berufshaftpflicht (Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung), Jahresnettobeitrag Basis Modul Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung

Beginn und Ende der versicherten Cyber-Betriebsunterbrechung. Der Versicherungsschutz sowie die Laufzeit des zeitlichen Selbstbehalts be- ginnen mit dem Zeitpunkt, zu welchem der Versicherte dem Krisendienstleister und dem Versicherer den Eintritt eines Versicherungsfalles und die dadurch be- dingte Möglichkeit der Entstehung einer Cyber-Betriebsunterbrechung angezeigt hat. Sobald die Cyber-Betriebsunterbrechung den zeitlichen Selbstbehalt über- schritten hat, ersetzt der Versicherer den vollen Cyber-Betriebsunterbrechungs- schaden. Die Regelung des Selbstbehalts gemäß Ziffer IV.6. gilt unverändert. Der Versicherungsschutz endet mit dem Zeitpunkt, ab dem das IT-System wieder- hergestellt wiederher- gestellt ist, oder mit dem Zeitpunkt, ab welchem eine Cyber-Betriebsunter- brechung Betriebsunterbre- chung nicht mehr besteht, oder mit dem Ablauf der Haftzeit. Maßgeblich ist der Eintritt des frühesten der vorbezeichneten Ereignisse.

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Samples: www.carlrieck.de, www.carlrieck.de, www.wko.at

Beginn und Ende der versicherten Cyber-Betriebsunterbrechung. Der Versicherungsschutz sowie die Laufzeit des zeitlichen Selbstbehalts be- ginnen mit dem Zeitpunkt, zu welchem der Versicherte dem Krisendienstleister und dem Versicherer den Eintritt eines Versicherungsfalles und die dadurch be- dingte Möglichkeit der Entstehung einer Cyber-Betriebsunterbrechung angezeigt hat. Sobald die Cyber-Betriebsunterbrechung den zeitlichen Selbstbehalt über- schritten hat, ersetzt der Versicherer den vollen Cyber-Betriebsunterbrechungs- schaden. Die Regelung des Selbstbehalts gemäß Ziffer IV.6IV.7. gilt unverändert. Der Versicherungsschutz endet mit dem Zeitpunkt, ab dem das IT-System wieder- hergestellt wiederher- gestellt ist, oder mit dem Zeitpunkt, ab welchem eine Cyber-Betriebsunter- brechung Betriebsunterbre- chung nicht mehr besteht, oder mit dem Ablauf der Haftzeit. Maßgeblich ist der Eintritt des frühesten der vorbezeichneten Ereignisse.

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Samples: www.alt-partner.at, gov-mbh.de