Beginn und Termine. 3.2.1.1 Mit der Ausführung der Leistung darf erst nach schriftlicher Beauftragung begonnen werden (zB. SAP Bestellung); die Leistungserbringung hat - unter Berücksichtigung der erforderlichen Vorbereitungszeit - so zu erfolgen, dass sie zum vereinbarten Termin abgenommen werden kann. 3.2.1.2 Bei drohendem Verzug ist die jeweils anfordernde Stelle des AG unverzüglich und nachweislich schriftlich, mittels Fax oder elektronisch unter Angabe der Gründe sowie der voraussichtlichen Dauer des Verzugs sowie von den vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen zu verständigen.
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