Begriffsbestimmungen, Entgelt und Umsatzsteuer Musterklauseln

Begriffsbestimmungen, Entgelt und Umsatzsteuer. (1) Für die Bestimmung der in diesem Entgeltverzeichnis verwendeten Begriffe „Raumnut- zungsentgelt“, „zusätzliches Raumnutzungsentgelt“, „Nutzungsentgelt“, „sonstige Leistungen“ und „zusätzliches Entgelt“ gelten die Begriffsbestimmungen gemäß Ziffer 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung. (2) Für die Nutzungsüberlassung der Säle, Räume, technischen, betrieblichen und sonstigen Einrichtungen der Neuen Stadthalle Langen wird ein Entgelt nach diesem Entgeltverzeichnis erhoben. Erbringt Bäder- und Hallenmanagement Langen GmbH oder die von ihr beauftragte Betriebsführerin sonstige Leistungen, wird hierfür ein zusätzliches Entgelt nach diesem Ent- geltverzeichnis in Rechnung gestellt, sofern über diese sonstige/n Leistung/en keine gesonder- te Vereinbarung i. S. d. Absatzes 3 getroffen wurde. (3) Über die Erbringung sonstiger Leistungen, wie z.B. die Veranstaltungsorganisation, Organi- sation und Abwicklung, technische und licht- und tontechnische Dienstleistungen (Inszenie- rungen, Programmierungen, Einrichtung und Integration externer technischer Anlagen) Kar- tenvorverkauf, Kartendruck, Bühnen-, Saal- und Tischdekorationen, Vermittlung Dienstleistun- gen Dritter, Vermittlung künstlerischer Darbietungen, Werbung und Marketingmaßnahmen und sonstige Dienstleistungen durch die Bäder- und Hallenmanagement Langen GmbH oder die von ihr beauftragte Betriebsführerin können durch gesonderte Vereinbarungen zwischen der Bäder- und Hallenmanagement Langen GmbH oder der von ihr beauftragten Betriebsführerin und der Nutzerin oder dem Nutzer getroffen werden. (4) Dieses Entgeltverzeichnis legt die für die Nutzungsüberlassung von Sälen, Räumen, techni- schen, betrieblichen und sonstigen Einrichtungen sowie für sonstige Leistungen zu entrichten- den Entgelte ohne die ggf. anfallende gesetzliche Umsatzsteuer fest. Soweit nach den Vor- schriften des Umsatzsteuergesetzes für die einzelnen Lieferungen oder sonstigen Leistungen der Bäder- und Hallenmanagement Langen GmbH oder der von ihr beauftragten Betriebsführe- rin Umsatzsteuer anfällt, ist diese zusätzlich von der Nutzerin oder dem Nutzer zu entrichten.

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  • Begriffsbestimmungen 2.1 Für die Vereinbarung werden die nachstehenden Begriffe wie folgt definiert:

  • Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen 12 Eingruppierung § 13 Eingruppierung in besonderen Fällen § 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit § 15 Tabellenentgelt § 16 Stufen der Entgelttabelle § 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen § 18 - gestrichen - § 19 Erschwerniszuschläge § 20 Jahressonderzahlung § 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung § 22 Entgelt im Krankheitsfall § 23 Besondere Zahlungen § 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts § 25 Betriebliche Altersversorgung

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Begriffsbestimmung Eine Lastschrift ist ein vom Kunden als Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsvorgang zulasten des Xxxxxx des Zahlers bei dessen Zahlungs- dienstleister, bei dem die Höhe des jeweiligen Zahlungsbetrags vom Kunden angegeben wird.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen. 4.2. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, kann der Lieferant angemessene Maßnahmen zur Durchsetzung seiner Forderung ergreifen; fordert der Lieferant erneut zur Zahlung auf oder lässt der Lieferant den Betrag durch einen Beauftragten einziehen, stellt der Lieferant dem Kunden die dadurch entstandenen Kosten pauschal gemäß Ziffer 16 in Rechnung. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein und darf den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigen. Dem Kunden ist zudem der Nachweis gestattet, solche Kosten seien nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Höhe der Pauschale. 4.3. Einwände gegen Rechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, sofern die ernsthafte Mög- lichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht oder sofern der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vor- herigen Abrechnungszeitraum ist und der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt und solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion der Messeinrichtung festge- stellt ist. Rechte des Kunden nach § 315 BGB bleiben unberührt. 4.4. Gegen Ansprüche des Lieferanten kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden. Dies gilt nicht für Ansprüche des Kunden gegen den Liefe- ranten aufgrund vollständiger oder teilweiser Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung der Lieferpflicht.

  • Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgende Bedingung gehört: - Kontaktdaten