Sonstige Dienstleistungen Musterklauseln

Sonstige Dienstleistungen. 1 Dienstleistungskategorien im Sinne von Artikel 20 und Anhang IIA der Richtlinie 2004/18/EG. 2 Ohne Eisenbahnverkehr der Kategorie 18.
Sonstige Dienstleistungen. 20. Sonstige Dienstleistungen von HCS
Sonstige Dienstleistungen. Weitere Dienstleistungen werden nach Aufwand und nach jeweils gül- tiger Preisliste R-Service abgerechnet.
Sonstige Dienstleistungen. Sonstige Dienstleistungen können z. B. sein: − Hilfen beim Einzug in die Einrichtung oder Auszug aus der Einrichtung, − Haustierversorgung, − Vorhaltung und Bewirtschaftung des Gästezimmers, Bewirtung von Gästen und Ähnliches, − Unterricht unter fachlicher Leitung (z. B. Erlernen eines Instrumentes), − Eintrittsgelder und ähnliches im Rahmen von Kultur- und Freizeitwünschen, − Friseur- und ähnliche Leistungen, − Hand- und Fußpflege, soweit diese über die Leistungen nach § 1 hinaus geht, − Urlaubsreisen, − Fahr- und Begleitdienste im Zusammenhang mit sonstigen Dienstleistungen.
Sonstige Dienstleistungen. Der Versicherer bietet einen 24 Stunden Hotline-Service an, den die versicherte Person und deren nahe Angehörige (§ 7 Pflegezeitgesetz) jederzeit in Anspruch nehmen können. Der 24 Stunden Hotline-Service bietet Informationen und Beratung zu folgenden Themen im Zusammenhang mit der Pflegebedürftigkeit einer versicherten Person an: 1. Unmittelbare Pflegeleistungen – Ambulante Pflegedienste – Stationäre Pflegeeinrichtungen – Einrichtungen zur teilstationären und Kurzzeit-Pflege – haushaltsunterstützende Dienstleistungen – Pflegehilfsmittel – Hausnotrufsysteme – Tag- und Nachtwachen – Pflegeschulungen bzw. Pflegeschulungseinrichtungen – Behinderten- und Krankenfahrdienste – Begleit- und Fahrdienst – Freizeitbetreuung 2. mittelbare Pflegeleistungen – Leistungen der Krankenkassen – Leistungen der Pflegekassen bzw. der privaten Krankenversicherungen als Xxxxxx der Pflegepflichtversicherung – Beantragung von Pflegeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch – Elftes Buch – Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) – Zuordnung der versicherten Person zu einer Pflegegrad nach SGB XI – Beantragung von Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch – Sozialhilfe (SGB XII) – Antrag auf Feststellung des Vorliegens und des Grades einer Behinderung sowie auf Ausstellung eines entsprechenden Ausweises nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) – Benennung von Fach-/Ärzten – Pflegegerechte Wohnung; Verbesserung des Wohnumfeldes – Freizeit-, Bildungs- und Reiseangeboten für Pflegebedürftige und deren Angehörige – Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen – Kraftfahrzeughilfen, Kraftfahrzeugwerkstätten und Firmen für behindertengerechten Umbau des Kraftfahrzeuges – betreute Rückkehr in die eigene Wohnung/das eigene Haus – Selbsthilfegruppen, psychologischer Betreuung, Beratungseinrichtungen, Verbänden, Institutionen sowie sozialen Einrichtungen und ggfls. Benennung derselben
Sonstige Dienstleistungen. Normalerweise stellt der Verkäufer nicht den Transport der gekauften Waren. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Vertragspartner sich vertraglich darauf einigen, dass der Verkäufer den Transport der Waren für den Käufer arrangiert. In diesen Fällen wird der Preis des Transports vertraglich festgelegt, wird der Preis des Transports nicht vertraglich festgelegt, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer den Betrag des Transportpreises plus der sonstigen Auslagen zu zahlen, die dem Verkäufer durch den Transport der Waren entstanden sind.
Sonstige Dienstleistungen. Der Kunde kann zu den aus dem Bestellformular ersichtlichen Konditionen sonstige Dienstleistungen von Praxedo in Anspruch nehmen, insbesondere Schulungen, besondere Entwicklungsleistungen oder Hilfe bei der Parametrisierung der Lösung oder der Integration von Daten. Die Abrechnung erfolgt monatlich.
Sonstige Dienstleistungen. Sofern erforderlich, vom Kunden gewünscht und technisch durchführbar, können über die Standardleistungen hinausgehende Arbeiten von A1 Servicetechnikern erbracht werden. Die Verrechnung dieser Leistungen erfolgt nach tatsächlichem Aufwand gem. Entgeltbestimmungen A1 ELGA Service. Beispiele: • Störungsbehebungen außerhalb der Standardverfügbarkeit der Servicetechniker • weitere Installations-, Konfigurations- und Implementierungsarbeiten • Inbetriebnahme der optionalen ELGA Middleware vor Ort • Anbindungstests von GDA-eigenen Software-Komponenten
Sonstige Dienstleistungen. Sonstige Dienstleistungen werden auf Nachfrage des Transportkunden geprüft. Dem Transportkunden wird hierzu ein Angebot unterbreitet, soweit eine Umsetzung wirtschaftlich zumutbar und technisch möglich ist.
Sonstige Dienstleistungen. Leistung Netto- Preis Brutto- Preis Einbau je Messeinrichtung 71,35 € 84,91 €  Befundprüfung 32,60 € 38,79 €  Prüfprotokoll  Dienstleistung Netzgesellschaft 10,52 € 105,80 € 12,52 € 125,90 €  Befundprüfung 74,40 € 88,54 €  Prüfprotokoll  Dienstleistung Netzgesellschaft 10,52 € 105,80 € 12,52 € 125,90 €  Befundprüfung 147,20 € 175,17 €  Prüfprotokoll  Dienstleistung Netzgesellschaft 10,52 € 105,80 € 12,52 € 125,90 € Mahnung: (umsatzsteuerfrei) 2,50 € (netto) Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung (umsatzsteuerfrei) 20,00 € (netto) Sperrversuch: (umsatzsteuerfrei) 33,00 € (netto) Unterbrechung (Sperrung): (umsatzsteuerfrei) 43,00 € (netto) Wiederaufnahme der Versorgung: 40,00 € (netto) I 47,60 € (brutto)