Begründung, Durchführung und Beendigung des Versicherungsvertrags. Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, verarbeiten wir Ihre Stamm- und Zah- lungsdaten für den Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns zu über- nehmenden Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, z.B. zur Policierung oder Rechnungs- stellung. Leistungsbezogene Daten benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versiche- rungsfall eingetreten und wie hoch der Schaden ist. Rechtsgrundlage für die Verarbei- tungen ist Art. 6 Abs. 1 b DSGVO. Soweit sensible Daten (gem. Art. 9 Abs. 1 DSGVO, insbesondere Gesundheitsdaten) zur Durchführung der Leistungen oder Ansprüche/Schadensabwicklungen der Versiche- rungen verarbeitet werden müssen, werden wir von der betroffenen Person vorab zusätz- lich eine Einwilligung einholen. Falls erforderlich, werden wir Ihre Gesundheitsdaten bei Ärzten, Pflegepersonen, bei Be- diensteten von Krankenhäusern, sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen, Personen- versicherern, gesetzlichen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Behörden erhe- ben und entsprechend eine Schweigepflichtentbindung einholen müssen (Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO i.V.m. § 213 VVG). Die Einholung der Einwilligung sowie der Schweigepflichtentbindung erfolgt über das Dokument „Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung“.
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Samples: Adac Unfallschutz, Adac Rechtsschutz Versicherung, Adac Unfallschutz
Begründung, Durchführung und Beendigung des Versicherungsvertrags. Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, verarbeiten wir Ihre Stamm- und Zah- lungsdaten für den Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns zu über- nehmenden Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, z.B. zur Policierung oder Rechnungs- stellung. Leistungsbezogene Daten benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versiche- rungsfall eingetreten und wie hoch der Schaden ist. Rechtsgrundlage für die Verarbei- tungen ist Art. 6 Abs. 1 b DSGVO. Soweit sensible Daten (gem. Art. 9 Abs. 1 DSGVO, insbesondere Gesundheitsdaten) zur Durchführung der Leistungen oder Ansprüche/Schadensabwicklungen der Versiche- rungen verarbeitet werden müssen, werden wir von der betroffenen Person vorab zusätz- lich eine Einwilligung einholen. Falls erforderlich, werden wir Ihre Gesundheitsdaten bei Ärzten, Pflegepersonen, bei Be- diensteten Bedien- steten von Krankenhäusern, sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen, Personen- versicherernPersonenversi- cherern, gesetzlichen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Behörden erhe- ben erheben und entsprechend eine Schweigepflichtentbindung einholen müssen (Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO i.V.m. § 213 VVG). Die Einholung der Einwilligung sowie der Schweigepflichtentbindung erfolgt über das Dokument „Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung“.
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Samples: Adac Auslandskrankenschutz Langzeit