Begünstigung von Drittparteien Musterklauseln

Begünstigung von Drittparteien. Sie erklären sich damit einverstanden und akzeptieren, dass die Zulieferer und Lizenzgeber von TechSmith (und/oder TechSmith selbst, sofern Sie das SOFTWAREPRODUKT bzw. die SOFTWARE von anderer Seite als TechSmith bezogen haben) Drittbegünstigte der vorliegenden Vereinbarung sind, die das Recht haben, die darin festgeschriebenen Verpflichtungen für die Technologien oder Inhalte dieser Zulieferer, Lizenzgeber und/oder von TechSmith durchzusetzen.
Begünstigung von Drittparteien. Beide Parteien anerkennen und kommen überein, dass Apple und seine Tochtergesellschaften begünstigte Drittparteien der vorliegenden LVTS und dieses Zusatzes sind und dass Apple mit der Anerkennung der vorliegenden LVTS und dieses Zusatzes durch Sie das Recht erhält (und dieses als seitens Apple akzeptiert gilt), als begünstigte Drittpartei der vorliegenden LVTS und dieses Zusatzes dazu Forderungen daraus geltend zu machen.
Begünstigung von Drittparteien. Sie erklären sich damit einverstanden und akzeptieren, dass die Zulieferer und Lizenzgeber von Apple Drittbegünstigte der EULA und dieser Zusatzbestimmungen sind. Apple wird das Recht haben (und es wird davon ausgegangen, dass Apple dieses Recht akzeptiert hat), die EULA und diese Zusatzbedingungen als begünstigte Drittpartei gegen Sie durchzusetzen.
Begünstigung von Drittparteien. Der Lizenznehmer erklärt und vereinbart, dass die Zulieferer und Lizenzgeber von TechSmith (und/oder TechSmith selbst, sofern die Software von anderer Seite als TechSmith bezogen wurde) Drittbegünstigte dieser EULA sind, die das Recht haben, die darin festgeschriebenen Verpflichtungen bezüglich Technologien, maßgeblicher Software oder Inhalte dieser Zulieferer, Lizenzgeber und/oder von TechSmith durchzusetzen.