Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit Musterklauseln

Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit. Die Bestimmungen in Artikel 35 und 38 der Bedingungen, insbesondere bezüglich des geltenden Rechts, der Beilegung von Rechtsstreitigkeiten, der zuständigen Gerichte und gerichtlicher Zustellungen, sind gemäß [Adjektiv, das den Staat bezeichnet] Recht rechtsgültig und durchsetzbar.
Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit. Die Bestimmungen in [Auflistung der Vorschriften] der Bedingungen, insbesondere bezüglich des geltenden Rechts, der Beilegung von Rechtsstreitigkeiten, der zuständigen Gerichte und gerichtlicher Zustellungen, sind gemäß [Adjektiv, das den Staat bezeichnet] Recht rechtsgültig und durchsetzbar.
Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit. 11.1. Alle Verträge im Zuständigkeitsbereich der A.B.L.D. fallen unter das belgische Recht. 11.2. Jede Streitfrage über die Gültigkeit, die Interpretation oder die Ausführung eines Vertrages im Zuständigkeitsbereich der A.B.L.D. wird ausschließlich den befugten Gerichtshöfen des Bezirks unterbreitet, in dem der Logistikdienstleister seinen Gesellschaftssitz hat, es sei denn, es bestehe zwischen dem Auftraggeber und dem Logistikdienstleister eine ausdrückliche Vereinbarung, derzufolge die Streitfrage durch ein Vergleichsverfahren geregelt wird.
Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit. 28.1. Der Vertrag unterliegt den Gesetzen der Zypriotischen Republik und ist entsprechend auszulegen. Jede Partei unterwirft sich unwiderruflich der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der zypriotischen Gerichte zum Beilegen jeglicher Prozesse, Klagen oder anderer Verfahren, die sich auf den Vertrag beziehen (im Nachhinein als „Verfahren“ bezeichnet). Nichts im Vertrag Enthaltenes hindert uns daran, in einer beliebigen Gerichtsbarkeit Verfahren gegen Sie einzuleiten. 28.2. Jede Partei willigt unwiderruflich ein, auf jeden Einwand zu verzichten, den sie zu jeglicher Zeit über die Festlegung des Gerichtsstands für Verfahren haben kann, die in den zypriotischen Gerichten eingeleitet wurden, und willigt ein, nicht zu behaupten, dass solche Verfahren in einem unpassenden Gerichtsstand eingeleitet wurden oder dass diese Gerichte nicht die Gerichtsbarkeit darüber haben. 1.1. Wir erbringen keine Anlage- und Zusatzdienstleistungen für einen Kunden, wenn wir nicht alle erforderlichen Informationen über die Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden oder potenziellen Kunden im Anlagebereich, die finanzielle Situation des Kunden und dessen Anlageziele erhalten. Wir stellen sicher, dass die Informationen zu den Kenntnissen und Erfahrungen eines Kunden oder potenziellen Kunden im Anlagebereich Folgendes umfassen, soweit dies der Art des Kunden, der Art und dem Umfang der zu erbringenden Dienstleistung und der voraussichtlichen Art des Produkts oder der Transaktion, einschließlich ihrer Komplexität und der damit verbundenen Risiken, angemessen ist: a. die Arten der Handels- oder Investmentdienstleistungen, Transaktionen und Finanzmärkte und Produkte, bei denen der Kunde über Erfahrungen verfügt; x. Xxxxxx, Art und Häufigkeit der Handelstransaktionen des Kunden und der Zeitraum, in dem sie durchgeführt wurden; sowie c. das Ausbildungsniveau, der Beruf oder, falls erforderlich, frühere Berufe des Kunden. Wir sind berechtigt, uns auf die uns von Xxxxxx angegebenen Informationen zu verlassen, außer wenn wir uns der Tatsache Kenntnis erlangen oder vernünftigerweise/nachvollziehbarer Weise hätten bewusst werden sollen, dass die übermittelten Informationen veraltet, ungenau oder unvollständig waren. Darüber hinaus werden wir beim Angebot von anderen Anlagedienstleistungen als der Portfolioverwaltung jedes Mal bestimmen, ob der Kunde über die notwendigen Erfahrungen und Kenntnisse verfügt, um die Risiken in Bezug auf das angebotene oder geforderte Produkt oder die Anlagedienstleistung z...
Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit. 17.1 Die Vereinbarung und alle ausservertraglichen Pflichten, die sich auf deren Gegenstand beziehen, unterliegen dem Recht der im Lieferauftrag angegebenen Gerichtsbarkeit und werden nach diesem ausgelegt, ohne weitere Bezugnahme auf ihre Kollisi- onsnormen und unter Ausschluss des Übereinkommen der Ver- einten Nationen über Verträge über den internationalen Waren- kauf und aller sonstigen internationalen Konventionen und Ab- kommen. 17.2 Die Parteien unterwerfen sich der ausschliesslichen Zuständigkeit der im Lieferauftrag genannten Gerichte. Anhang: Rechtsordnungsspezifische Bestimmungen Sieht der betreffende Lieferauftrag vor, dass die Vereinbarung dem Recht einer der unten aufgeführten Rechtsordnungen unterliegt, so werden die obigen General Terms and Conditions wie folgt ersetzt oder ergänzt.
Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit. (1) Die Geschäftsbeziehung zwischen dem/der Kunden/in und der Ferratum Bank p.l.c. unterliegt dem maltesischen Recht, jedoch gilt für den/die Kunden/in jeder nach deutschem Recht zum Zwecke des Verbraucherschutzes gewährte zwingende Schutz. (2) Der/die Kunde/in kann SweepBank nur in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in dem der/die Kunde/in seinen Wohnsitz hat, oder in Malta verklagen. SweepBank kann gegen den/die Kunden/in in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union klagen, in dem der/die Kunde/in seinen Wohnsitz hat. Beide Parteien können eine Widerklage bei dem Gericht erheben, bei dem die ursprüngliche Klage anhängig ist. Version 4.2 Letzte Aktualisierung: 17.12.2021 Anhang A – BEDINGUNGEN FÜR DIE ERÖFFNUNG DES SWEEPBANK- GIROKONTOS UND DES SWEEPBANK-SPARKONTOS 1 Das SweepBank-Girokonto und das SweepBank- Sparkonto
Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit. Für den Vertrag gilt das Recht des Landes, in dem Proact ihren Sitz hat. Die Geltung des UN Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf) ist ausgeschlossen. Vorbehaltlich der Bestimmungen der Ziff. 14.45 ist Gerichts- stand der Sitz von Proact.
Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit. Für den Vertrag gilt das Recht des Landes, in dem Proact ihren Sitz hat. Soweit nach den Vertragsbedingungen anwendbar, vereinbaren die Parteien, dass das UN-Kaufrecht (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf) gilt und in den Vertrag einbezogen wird. Im Falle eines Widerspruchs oder einer Unstimmigkeit zwischen den Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf und den Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich die Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Vorbehaltlich der Bestimmungen der Ziff. 15 ist Gerichtsstand im Land des Sitzes von Proact.
Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit i.) Die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und OTIS unterliegt der spanischen Gesetzgebung. ii.) Zur Klärung jeglicher Unstimmigkeiten oder Ansprüche, die sich aus der Auslegung oder Ausführung des Geschäftsverhältnisses zwischen dem Kunden und OTIS ergeben können, unterliegen beide Parteien, unter ausdrücklichem Verzicht auf jede andere ihnen zustehende Gerichtsbarkeit und ungeachtet der verbindlichen Bestimmungen, den Gerichtsbarkeiten und Gerichtshöfen von Barcelona. iii.) Jede ordnungsgemäße oder berufsbezogene Beschwerde muss an den entsprechenden Anwaltsfachverband gerichtet werden, in dem der oder die verantwortlichen spanischen Anwälte Mitglied sind. Die Tatsache, dass die Kommunikation mit dem Kunden in einzelnen Fällen von Fachleuten übernommen wird, die nicht die Voraussetzungen für die Ausübung des Anwaltsberufes in Spanien erfüllen oder anderen Unternehmen angehören, die mit OTIS kollaborieren, ändert nichts an den zuvor genannten Umständen. Der Kunde besitzt das Recht, jederzeit Auskunft darüber zu verlangen, welche in Spanien praktizierenden Anwälte für seinen individuellen Fall zuständig sind. Zudem kann er die vollständigen Identifikations- und Kontaktdaten des oder der jeweiligen Anwälte einfordern.
Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit. Soweit die US-Bundesgesetze nicht anwendbar sind, unterliegt die vorliegende EULA den Gesetzen des US-Bundesstaates Michigan unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Sie erklären sich damit einverstanden, dass die ausschließliche Zuständigkeit für die Rechtsprechung bei den Gerichten des US-Bundesstaates Michigan und dem US- Bezirksgericht in, oder präsent in, Ingham County, Michigan, USA, liegt. Die vorliegende Vereinbarung wurde in englischer Sprache aufgesetzt. Die englischsprachige Version ist in jeder Hinsicht maßgebend. Alle nicht englischsprachigen Versionen dieser Vereinbarung werden aus reiner Gefälligkeit zur Verfügung gestellt. Die Vertragsparteien dieser EULA verzichten in sämtlichen Fällen auf eine persönliche Klagezustellung. Die Parteien erklären sich damit einverstanden, dass solche Klagezustellungen per Einschreiben versendet werden und dass davon ausgegangen wird, dass die Schreiben fünf (5) Arbeitstage, nachdem sie bei der US-Post mit im Voraus bezahltem Porto aufgegeben wurden, zugestellt sind. Sie verzichten auf jegliche Einsprüche auf der Grundlage des Forum non conveniens sowie auf jegliche Einsprüche hinsichtlich des Gerichtsstandes jeglicher Verfahren, die gemäß dieser EULA von TechSmith in einem beliebigen Gerichtsbezirk eingeleitet wurden. Diese EULA unterliegt nicht den Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Die Anwendung dieses Übereinkommens wird ausdrücklich ausgeschlossen. Wenn Sie eine bundesstaatliche, staatliche oder lokale Regierungseinrichtung sind und die Software in dieser offiziellen Funktion benutzen und aus rechtlichen Gründen die oben aufgeführten staatlichen Regelungen, Rechtsprechung oder Gerichtsstandsvereinbarungen nicht akzeptieren können, dann gelten diese Vereinbarungen nicht für Sie. Für solche Einrichtungen der U.S.-Bundesregierung wird diese EULA und jedwede Maßnahme im Zusammenhang damit durch die Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika geregelt (ohne Bezug auf Normenkollision) und die Gesetze des Staates