Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit Musterklauseln

Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit. Die Bestimmungen in Artikel 35 und 38 der Bedingungen, insbesondere bezüglich des geltenden Rechts, der Beilegung von Rechtsstreitigkeiten, der zuständigen Gerichte und gerichtlicher Zustellungen, sind gemäß [Adjektiv, das den Staat bezeichnet] Recht rechtsgültig und durchsetzbar.
Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit. Die Bestimmungen in [Auflistung der Vorschriften] der Bedingungen, insbesondere bezüglich des geltenden Rechts, der Beilegung von Rechtsstreitigkeiten, der zuständigen Gerichte und gerichtlicher Zustellungen, sind gemäß [Adjektiv, das den Staat bezeichnet] Recht rechtsgültig und durchsetzbar.
Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit. 11.1. Alle Verträge im Zuständigkeitsbereich der A.B.L.D. fallen unter das belgische Recht.
Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit. 28.1. Der Vertrag unterliegt den Gesetzen der Zypriotischen Republik und ist entsprechend auszulegen. Jede Partei unterwirft sich unwiderruflich der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der zypriotischen Gerichte zum Beilegen jeglicher Prozesse, Klagen oder anderer Verfahren, die sich auf den Vertrag beziehen (im Nachhinein als „Verfahren“ bezeichnet). Nichts im Vertrag Enthaltenes hindert uns daran, in einer beliebigen Gerichtsbarkeit Verfahren gegen Sie einzuleiten.
Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit. (1) Die Geschäftsbeziehung zwischen dem/der Kunden/in und der Ferratum Bank p.l.c. unterliegt dem maltesischen Recht, jedoch gilt für den/die Kunden/in jeder nach deutschem Recht zum Zwecke des Verbraucherschutzes gewährte zwingende Schutz.
Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit. Für den Vertrag gilt das Recht des Landes, in dem Proact seinen Sitz hat. Die Geltung des UN Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf) ist ausgeschlossen. Vorbehaltlich der Bestimmungen der Klausel 14 unterwerfen sich der Kunde und Proact der ausschließlichen Gerichtsbarkeit des Landes, in dem Proact seinen Sitz hat.
Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit. Für den Vertrag gilt das Recht des Landes, in dem Proact ihren Sitz hat. Soweit nach den Vertragsbedingungen anwendbar, vereinbaren die Parteien, dass das UN Kaufrechts (Über- einkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf) gilt und in den Vertrag einbezogen wird. Im Falle eines Widerspruchs oder einer Unstimmigkeit zwischen den Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den inter- nationalen Warenkauf und den Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich die Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.. Vorbehaltlich der Bestimmungen der Ziff. 15 ist Gerichtsstand im Land des Sitzes von Proact.
Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit. Soweit die US-Bundesgesetze nicht anwendbar sind, unterliegt die vorliegende EULA den Gesetzen des US-Bundesstaates Michigan unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Sie erklären sich damit einverstanden, dass die ausschließliche Zuständigkeit für die Rechtsprechung bei den Gerichten des US-Bundesstaates Michigan und dem US- Bezirksgericht in, oder präsent in, Ingham County, Michigan, USA, liegt. Die vorliegende Vereinbarung wurde in englischer Sprache aufgesetzt. Die englischsprachige Version ist in jeder Hinsicht maßgebend. Alle nicht englischsprachigen Versionen dieser Vereinbarung werden aus reiner Gefälligkeit zur Verfügung gestellt. Die Vertragsparteien dieser EULA verzichten in sämtlichen Fällen auf eine persönliche Klagezustellung. Die Parteien erklären sich damit einverstanden, dass solche Klagezustellungen per Einschreiben versendet werden und dass davon ausgegangen wird, dass die Schreiben fünf (5) Arbeitstage, nachdem sie bei der US-Post mit im Voraus bezahltem Porto aufgegeben wurden, zugestellt sind. Sie verzichten auf jegliche Einsprüche auf der Grundlage des Forum non conveniens sowie auf jegliche Einsprüche hinsichtlich des Gerichtsstandes jeglicher Verfahren, die gemäß dieser EULA von TechSmith in einem beliebigen Gerichtsbezirk eingeleitet wurden. Diese EULA unterliegt nicht den Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Die Anwendung dieses Übereinkommens wird ausdrücklich ausgeschlossen. Wenn Sie eine bundesstaatliche, staatliche oder lokale Regierungseinrichtung sind und die Software in dieser offiziellen Funktion benutzen und aus rechtlichen Gründen die oben aufgeführten staatlichen Regelungen, Rechtsprechung oder Gerichtsstandsvereinbarungen nicht akzeptieren können, dann gelten diese Vereinbarungen nicht für Sie. Für solche Einrichtungen der U.S.-Bundesregierung wird diese EULA und jedwede Maßnahme im Zusammenhang damit durch die Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika geregelt (ohne Bezug auf Normenkollision) und die Gesetze des Staates
Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, ohne dass Kollisions- recht Geltung erlangt. Wenn gemäß diesen Bedingungen eine Klage oder ein Gerichtsverfahren zulässig ist, erklären Sie und DJI sich damit einverstanden, sich an die persönliche und exklusive Gerichtsbarkeit der Gerichte in Frankfurt am Main, Deutschland, zu wenden, um Streitigkeiten gerichtlich zu lösen.
Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit. Sofern nichts anderes in dem anwendbaren Recht ausdrücklich geregelt ist, unterliegt diese Lizenzvereinbarung dem Recht von England und Wales und wird gemäß demselben ausgelegt. Sämtliche Streitigkeiten die sich aus der Auslegung und Abwicklung der Lizenzvereinbarung ergeben sollen durch Schriftwechsel und Verhandlungen unter Ausschluss des Rechtsweges ausgetragen werden. Falls der Benutzer und das UNTERNEHMEN ihren Streit unter Ausschluss des Rechtsweges innerhalb von 60 (sechzig) Arbeitstagen nach dem Eingang der jeweiligen Beschwerde nicht beilegen können, werden solche Streitigkeiten vor einem zuständigen staatlichen Gericht am Firmensitz des UNTERNEHMENS ausgetragen, sofern nichts anderes in dem anwendbaren Recht ausdrücklich geregelt ist. Wohnt der Benutzer in Frankreich, wird die vorliegende Lizenzvereinbarung durch Rechtsvorschriften Frankreichs geregelt, und jede Streitigkeit, die im Zusammenhang mit der Aufstellung, der Auslegung oder der Erfüllung der vorliegenden Lizenzvereinbarung entsteht, unterliegt der Zuständigkeit der Gerichte Frankreichs. Gemäß Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 stellt die Europäische Kommission die Online-Plattform zur Beilegung von Streitigkeiten den Verbrauchern bereit, die unter: xxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ verfügbar ist.