Behandlung beim Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung). Beiträge zu betrieblich veranlassten Kapital bildenden Lebens- und Rentenversicherungen (in Betracht kommen nahezu ausnahmslos Rückdeckungsversicherungen zu Pensionszusagen) sind bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermö- gensvergleich als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig. Die Ansprüche auf Leistungen aus Lebens- und Rentenversicherungen, die zu einem Betriebsvermögen gehören, sind grundsätzlich zu aktivieren. Fällige Versicherungsleistungen sind als Betriebseinnahmen zu erfassen. Gleichzeitig ist der Aktivwert für die Versiche- rungsansprüche aufzulösen oder gegebenenfalls zu vermindern.
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Samples: Kundeninformationen Für Eine Risiko Lebensversicherung, Kundeninformationen Für Eine Garantrente Vario, Kundeninformationen Für Eine Klassikrente