Behandlung von Alkohol-, Drogen- und anderen Suchtkrank- heiten sowie deren Folgen;. Behandlungen von Schwangerschaften, die bereits vor Ver- sicherungsbeginn eingetreten sind, sowie für die Behandlung von Schwangerschaften innerhalb der ersten acht Monate nach Versicherungsbeginn (Wartezeit); ungeachtet des Zeitpunktes des Eintrittes der Schwangerschaft und der Wartezeit erstattet der Versicherer die Kosten der ärztlichen Heilbehandlung bei akut auftretenden Schwangerschaftskomplikationen einschließ- lich Fehl- und Frühgeburt;
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Behandlung von Alkohol-, Drogen- und anderen Suchtkrank- heiten sowie deren Folgen;. Behandlungen von Schwangerschaften, die bereits vor Ver- sicherungsbeginn eingetreten sind, sowie für die Behandlung von Schwangerschaften innerhalb der ersten acht drei Monate nach Versicherungsbeginn (Wartezeit); ungeachtet die besondere Wartezeit für Entbindung beträgt acht Monate. Ungeachtet des Zeitpunktes des Eintrittes der Schwangerschaft und der Wartezeit erstattet der Versicherer die Kosten der ärztlichen Heilbehandlung bei akut auftretenden Schwangerschaftskomplikationen einschließ- lich Fehl- und Frühgeburt;
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