Behandlungen durch Heilpraktiker. Erstattungsfähig sind die Kosten für Leistungen des Heilpraktikers im Rahmen des geltenden Gebührenverzeichnisses sowie für die von ihm verordneten Medikamente, Heil- und Verbandmittel zu 50 Prozent des Rechnungsbetrags, je- doch höchstens 260 Euro pro Versicherungsjahr. Leistungen der GKV werden auf den Rechnungsbetrag angerechnet.
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Behandlungen durch Heilpraktiker. Erstattungsfähig sind die Kosten für Leistungen des Heilpraktikers im Rahmen des geltenden Gebührenverzeichnisses sowie für die von ihm verordneten Medikamente, Heil- und Verbandmittel zu 50 Prozent % des RechnungsbetragsRech- nungsbetrages, je- doch jedoch höchstens 260 Euro pro Versicherungsjahr. Leistungen Leis- tungen der GKV werden auf den Rechnungsbetrag angerechnet.
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Behandlungen durch Heilpraktiker. Erstattungsfähig sind die Kosten für Leistungen des Heilpraktikers im Rahmen des geltenden Gebührenverzeichnisses sowie für die von ihm verordneten Medikamente, Heil- und Verbandmittel zu 50 Prozent % des RechnungsbetragsRechnungsbetrages, je- doch jedoch höchstens 260 Euro pro VersicherungsjahrVersiche- rungsjahr. Leistungen der GKV werden auf den Rechnungsbetrag angerechnet.
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