Behandlungen durch Heilpraktiker. Erstattungsfähig sind die Kosten für Leistungen des Heilpraktikers im Rahmen des geltenden Gebührenverzeichnisses sowie für die von ihm verordneten Medikamente, Heil- und Verbandmittel zu 50 Prozent des Rechnungsbetrags, je- doch höchstens 260 Euro pro Versicherungsjahr. Leistungen der GKV werden auf den Rechnungsbetrag angerechnet.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb), Allgemeine Versicherungsbedingungen, Kranken Zusatzversicherung Für Zahnärztliche Behandlung
Behandlungen durch Heilpraktiker. Erstattungsfähig sind die Kosten für Leistungen des Heilpraktikers im Rahmen des geltenden Gebührenverzeichnisses sowie für die von ihm verordneten Medikamente, Heil- und Verbandmittel zu 50 Prozent % des RechnungsbetragsRech- nungsbetrages, je- doch jedoch höchstens 260 Euro pro Versicherungsjahr. Leistungen Leis- tungen der GKV werden auf den Rechnungsbetrag angerechnet.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen
Behandlungen durch Heilpraktiker. Erstattungsfähig sind die Kosten für Leistungen des Heilpraktikers im Rahmen des geltenden Gebührenverzeichnisses sowie für die von ihm verordneten Medikamente, Heil- und Verbandmittel zu 50 Prozent % des RechnungsbetragsRechnungsbetrages, je- doch jedoch höchstens 260 Euro pro VersicherungsjahrVersiche- rungsjahr. Leistungen der GKV werden auf den Rechnungsbetrag angerechnet.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen