Behandlungen durch Heilpraktiker. Erstattungsfähig zu 60 Prozent des Rechnungsbetrags sind die Aufwendungen für Heilbehandlung durch Heilpraktiker im Rahmen des geltenden Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker bis zum jeweiligen Höchstsatz sowie für die von ihm verordneten Arznei-, Heil- und Verbandmittel. Leistungen der GKV werden auf den Rechnungsbetrag angerechnet.
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Behandlungen durch Heilpraktiker. Erstattungsfähig zu 60 Prozent % des Rechnungsbetrags Rechnungsbetrages sind die Aufwendungen Aufwen- dungen für Heilbehandlung durch Heilpraktiker im Rahmen des geltenden gel- tenden Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker bis zum jeweiligen Höchstsatz sowie für die von ihm verordneten Arznei-, Heil- und VerbandmittelVer- bandmittel. Leistungen der GKV werden auf den Rechnungsbetrag angerechnet.
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Samples: www.versicherung-online.net, kvoptimal.de
Behandlungen durch Heilpraktiker. Erstattungsfähig zu 60 Prozent % des Rechnungsbetrags Rechnungsbetrages sind die Aufwendungen Aufwen- dungen für Heilbehandlung durch Heilpraktiker im Rahmen des geltenden gel- tenden Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker bis zum jeweiligen Höchstsatz sowie für die von ihm verordneten Arznei-, Heil- und Verbandmittel. Leistungen der GKV werden auf den Rechnungsbetrag Rechnungsbe- trag angerechnet.
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