Beitrag und Einzelheiten zur Zahlung des Beitrags. Den Beitrag, den Sie für den Versicherungsschutz zu entrichten haben, finden Sie im Antrag und im Versicherungsschein. Ändern sich die für die Beitragsberech- nung maßgeblichen Angaben oder der Tarif, kann sich der Beitrag ändern. Sie können für die Bezahlung Ihrer Beiträge jährliche, halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Zahlungsperioden vereinbaren. Die Beiträge enthalten jeweils die gesetzliche Versicherungsteuer. Der erste oder einmalige Beitrag wird 14 Tage nach Zugang des Versicherungs- scheins fällig. Sie haben diesen Beitrag dann unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zu zahlen. Der Folgebeitrag ist jeweils zum vereinbarten Zeitpunkt fällig. Die Bezahlung der Beiträge erfolgt, je nach Vereinbarung, per SEPA- Lastschriftverfahren oder außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens (z. B. per Überweisung). Beim SEPA-Lastschriftverfahren werden wir den Beitrag zum Zeitpunkt der Fälligkeit vom angegebenen Konto abbuchen.
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