Dauer der Beitragszahlung Musterklauseln

Dauer der Beitragszahlung. Gern geben wir bei Fragen ausführliche Auskunft - zum Ortstarif: DKV-Kunden-Center 0 18 01 / 358 100 Der Beitrag für die "Beitragsentlastung" ist auch nach Vollendung des 65. Lebensjahres zu zahlen, und zwar bis zur Beendigung der Krankheitskostenversicherung. Gerne geben wir bei Fragen ausführliche Auskunft: Kundenservice Center 0 18 01/358 100 (3,9 ct/Min.*)
Dauer der Beitragszahlung. Der Beitrag für die "Beitragsentlastung" ist auch nach Vollendung des 65. Lebensjahres zu zahlen, und zwar bis zur Beendigung der Krankheitskostenversicherung. Gerne geben wir bei Fragen ausführliche Auskunft: Kundenservice Center 0 18 01/358 100 (3,9 ct/Min.*) (*aus dem deutschen Festnetz, abweichende Kosten aus Mobilfunknetzen möglich) DKV Deutsche Krankenversicherung AG Die Kosten für ärztliche und zahnärztliche Leistungen erstatten wir im Rahmen der jeweils gültigen Gebührenordnungen für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ). Kosten für Leistungen von Heilpraktikern erstatten wir im Rahmen des Gebüh- renverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH). So ist es vertraglich mit Ihnen vereinbart. Für die Leistungserbringer von Heilmitteln, zum Beispiel Krankengymnasten und Masseure, gibt es kein allgemeingülti- ges Preis- und Leistungsverzeichnis. Sofern nicht vor Behandlungsbeginn ausdrücklich anders vereinbart, kann nur die übliche Vergütung gemäß der gesetzlichen Regelungen berechnet werden. Die übliche Vergütung ist Grundlage für unsere Erstattung. Dieser Liste können Sie die üblichen Preise für Heilmittel entnehmen. Sofern Ihr Behandler höhere als die genannten Preise mit Ihnen vereinbaren möchte, bitten wir Sie, ihn auf diese hinzu- weisen und eine Regelung auf Basis dieser Beträge herbeizuführen. Natürlich können Sie mit Ihrem Behandler auch höhere Preise vereinbaren. Bitte beachten Sie aber, dass wir die sich daraus ergebenden Mehrkosten im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes nicht erstatten.
Dauer der Beitragszahlung. (4) Die Beiträge sind für die vereinbarte Beitragszahlungsdauer, läng- stens jedoch bis zum Tod der versicherten Person, zu entrichten. Wäh- rend einer Berufsunfähigkeit im Sinne des § 2 entfällt die Verpflichtung zur Beitragszahlung (vgl. § 1 Abs. 1).
Dauer der Beitragszahlung. (4) Die Beiträge sind für die vereinbarte Beitragszahlungsdauer, läng- stens jedoch bis zum Tod der versicherten Person+, zu entrichten. Infor- mationen zum Ende der vereinbarten Beitragszahlungsdauer finden Sie in der Kundeninformation bzw. in Ihrem Versicherungsschein.
Dauer der Beitragszahlung. 2.2.5 Die Beiträge sind längstens bis zum Ablauf der Beitragszahlungsdauer zu entrichten. Bei Tod der versicherten Person sind sie bis zum Ende des Beitragszahlungsabschnitts zu entrichten, in dem der Tod eingetreten ist.
Dauer der Beitragszahlung. (4) Die Beiträge sind für die vereinbarte Beitragszahlungsdauer, läng- stens jedoch bis zum Tod der versicherten Person+, zu entrichten.
Dauer der Beitragszahlung. Der Beitrag für die "Beitragsentlastung" ist auch nach Vollendung des 65. Lebensjahres zu zahlen, und zwar bis zur Beendigung der Krankheitskostenversicherung.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.